Am 7. März stehen für uns 10 Fragen zur Abstimmung. Drei für den Bund, drei für den Kanton und vier für die Stadt Zürich. Die Stadt macht es uns diesmal aber am einfachsten.
Schweiz 1: Verhüllungsverbot
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Der vorgeschlagene Verfassungstext lautet: “1. Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten. 2. Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. 3. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.“

Die Initianten nehmen in ihrer Begründung ausdrücklich Bezug auf Nikab und Burka, zwei ziemlich absurde Kleidungsstücke. Aber:
1. Symbol für die Unterdrückung der Frauen in islamischen Ländern ist nicht die Vollverschleierung, die in keinem Land vorgeschrieben ist, sondern der Hijab – das Kopftuch, das im Iran und anderen Ländern rigoros erzwungen wird. Etliche Muslime sind der Auffassung, dass sich das Kopftuch aus dem Koran ableiten lasse; für Vollverschleierung gilt das nicht. In Ländern wie Tunesien ist Vollverschleierung verboten. Auch in Saudi-Arabien, von wo vielleicht mancher urlaub-machende Scheich mit seinem Haarem herkommt, ist sie nicht vorgeschrieben.
2. Vollverschleierung ist kein Ausdruck von Nähe zu dschihadistischem Terror – weder bei Al Quaida noch bei anderen Terrororganisationen mit Ausnahme des IS, der es als Instrument zur Terrorisierung seiner Bevölkerung einsetzte, liefen die Frauen so herum; stattdessen ist sie ein – relativ junger – Brauch in einigen Gegenden des Nahen Ostens und zweifellos ein Ausdruck für besonders konservativ-patriarchalische Strukturen. (Eine recht gute und lesenswerte Analyse der Zusammenhänge zwischen Verschleierung, Traditionen und Terroristen gibt Reinhard Schulze in journal21.ch)
3. Wenn jemand eine Person zwingt, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen, macht er sich bereits heute in der Schweiz der Nötigung schuld. Richtig so. Diesen Passus jetzt neu in die Verfassung zu schreiben, ist gegenstandslos. Zum Thema Vermummungsverbot bei politischen Kundgebungen (gefordert 2013 von Hans Fehr, SVP) hat der Bundesrat am 28.08.2013 ablehnend – und in meinen Augen vernünftig – Stellung genommen
4. Es gibt ein paar wenige in der Schweiz lebende Frauen, die von Mikrofon zu Mikrofon gereicht werden, um vorzutragen, dass sie freiwillig und aus tiefster Überzeugung ihr Gesicht vollverschleiern.
Lassen wir ihnen den Spass. Mich stört an der Initiative, dass ein Nicht-Problem dazu benutzt wird, muslimfeindliche Stimmung zu schüren.
Schweiz 2: E-ID-Gesetz
Die Idee, eine gesetzlich geregelte elektronische Identität zu etablieren, ist grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings zäumt die Schweiz das Pferd vom Schwanz her auf.
Grundsätzlich betrachtet, sind unsere Daten gefährdet von drei Seiten: Regierungen (dazu gehören auch inländische Geheimdienste) wollen ihre Bürgerinnen und Bürger unter Kontrolle halten (je weniger demokratisch kontrolliert sie sind, desto mehr), Unternehmen wollen zu Werbe- und anderen Zwecken das Konsumentenverhalten ausspionieren, und Kriminelle (dazu gehören auch ausländische Geheimdienste) wollen mit unserer elektronischen Identität krumme Dinge treiben. Jeder einzelne dieser drei ist problematisch; wenn sie sich zusammentun, wird es gefährlich. Leider erzeugt der vorliegende Vorschlag, der die Verwaltung der e-ID an private Unternehmen auslagert, ein unentwirrbares Gemisch aus staatlichen und privaten Funktionen und Interessen. Ich halte ihn für unakzeptabel.
Man kann das schön sehen an den Regelungen, die in Kraft treten, wenn einer der privaten e-ID-Dienstleister mal ausscheiden sollte (weil er das Geschäft aufgibt, oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt). Was geschieht mit den Menschen, die bei diesem Dienstleister ihre e-ID bezogen haben? Das ist in Art. 14 geregelt, und es ist kompliziert. Oder: Wenn ein relevanter Dienstleister bestimmten Leuten einfach keine e-ID ausstellt (weil er sie nicht mag)? Das wird behandelt, in Art. 17. Das geht alles nur so lange gut, wie es gut geht, und dann gibt’s ein Chaos.
Man muss das Rad nicht immer neu erfinden. Wie man eine e-ID richtig macht, kann man in Estland studieren. Ich halte den estnischen Ansatz für vorbildlich, und schlage vor, dass man deren System so weit es geht kopiert. Dort hat man angefangen damit, dass man die staatliche ID Karte mit einem Chip versehen und den Bürgerinnen und Bürgern alle staatlichen Dienstleistungen auf diese Weise zugänglich gemacht hat. Im zweiten Schritt hat man die Funktionalität auch privatwirtschaftlichen Akteuren verfügbar gemacht, im dritten mit “e-Residency” auch interessierten Menschen auf aller Welt. Ein nettes Video erklärt das Konzept.
In Estland musste man auch Lehrgeld zahlen. Estland steht im Fokus russischer Hacker, und das estnische System wurde gehackt. Einmal mussten alle Karten ausgetauscht werden. Aber das war eine staatliche Aufgabe, man hat daraus gelernt, die Verantwortungen waren klar, und man wurde besser. Ich mag mir nicht ausmalen, wie in dem vorgeschlagenen Schweizer Zuständigkeitswirrwarr auf erfolgreiche Hackerereignisse reagiert würde.
Mein Vorschlag: den jetzigen Entwurf ablehnen, in Estland in die Lehre gehen, und das System nach deren Vorbild komplett neu aufsetzen.
Schweiz 3: Freihandelsabkommen mit Indonesien
Wir stimmen ab über ein Freihandelsabkommen mit Indonesien. Nun bin ich in dieser Frage kein Experte, habe aber versucht, so gut ich kann in das Problem einzudringen. Dabei fiel mir auf, dass in den Abstimmungsunterlagen nicht enthalten ist, worüber wir abstimmen. Dort heisst es lediglich: “Das Umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 16. Dezember 20183 zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien einschliesslich des Memorandum of Understanding vom 16. Dezember 20184 zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und zum Kapazitätsaufbau zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien wird genehmigt.” – Weder das Abkommen noch das Memorandum sind beigelegt. Die kryptischen Fussnoten lauten “3 BBI 2019 5285” und “4 BBI 2019 5351“.
Ich habe die Dokumente gefunden: Der Vertrag ist ein 60seitiges Dokument voller Juristensprache, und das Memorandum ein Dokument, das nur auf der Seite der EFTA in englischer Sprache existiert. Ich möchte nicht wissen, wieviele der Abstimmenden diese beiden Dokumente gesucht, gefunden und gelesen haben. Und doch müssen wir alle entscheiden.
Ein paar Anmerkungen zu den Argumenten des Referendumskomitees (aus dem Abstimmungsheft):
- “Die indonesische Regierung ist kein verlässlicher Partner: Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und soziale Standards werden missachtet, Kleinbäuerinnen, Kleinbauern, Indigene und lokale Gemeinschaften vertrieben.”
Ich halte das für recht arrogant. Indonesien ist der viert-bevölkerungsreichste Staat der Welt, der sich seit 1994 aus einer brutalen Diktatur schrittweise in ein demokratisches System umgewandelt hat. Wikipedia: “Seit den Wahlen 2004 ist Indonesien in der Weltöffentlichkeit als demokratischer Staat anerkannt. Im Demokratieindex 2019 belegt das Land Platz 64 von 167 Ländern, womit es als eine ‘unvollständige Demokratie’ gilt.”
Zweifellos gibt es Probleme, Defizite und heftige Auseinandersetzungen, aber auch eine starke Umweltschutzbewegung (WALHI). Die Interessen Benachteiligter in Indonesien müssen und können im Land, nicht in der Schweiz verfochten werden. - “Die Abhängigkeit von Palmöl darf nicht weiter forciert werden, denn Raps- und Sonnenblumenöle sowie Butter bieten gesunde Alternativen.“
Ich halte dieses Argument mit Verlaub für Blödsinn. Die Gesundheit von Palmöl steht überhaupt nicht in Frage. Und wie der WWF sagt: “ein unkritischer Austausch von Palmöl durch andere Pflanzenöle löst die Probleme nicht, sondern verlagert und verschlimmert sie nur. Denn auch andere Pflanzenöle benötigen Fläche – und zwar mehr als Palmöl.” – Ölpalmen sind dreimal so ertragreich wie Raps und beanspruchen für den gleichen Ertrag etwa 1/6 der Fläche von Soja. Die Besonderheit des Palmöls ist, dass es in den Tropen wächst. Die entscheidende Ursache für die Probleme ist die massive weltweite Steigerung der Nachfrage, die zur grossflächigen Zerstörung von Tropenwald geführt hat und immer noch führt. Woher kommt aber die Nachfrage? 2010 wurde das weltweit produzierte Palm- und Palmkernöl etwa zu 68% für Nahrungsmittel (z. B. Margarine, Salat- und Kochöl), etwa 27% für industrielle Zwecke (z. B. Reinigungsmittel, Kosmetik, Kerzen) und 5% für die Energiegewinnung (“Bio-Diesel”) verwendet. Laut Greenpeace und WWF steckt Palmöl heute in etwa jedem zweiten Produkt, das in deutschen (und Schweizer) Supermärkten zu kaufen ist.
Der Hunger der Industriegesellschaften nach Ölen ist der Kern des Problems; Substitution durch Raps und Sonnenblumen bringt gar nichts, und Substitution durch Butter wäre der ökologische Super-Gau. - “Während die positiven Effekte auf die Wirtschaft in der Schweiz bescheiden ausfallen, sind die sozialen und ökologischen Konsequenzen des Palmöls nicht nur für Indonesien dramatisch.”
Dass die Handelsbeziehungen mit Indonesien für die Schweiz “wirtschaftlich vernachlässigbar” seien, lässt sich wirklich nicht halten, denn die sind ein Glied in der Kette Europa – ASEAN-Staaten. Die Verhandlungen zwischen der EU und Indonesien werden von den Befürwortern des Abkommens ja angesprochen, wobei es dort genau dieselben Debatten um Palmöl usw. gibt wie in der Schweiz.
Unterm Strich gefällt mir von den Stellungnahmen der verschiedenen Organisationen am besten die von PublicEye, die die Argumente pro und contra übersichtlich gegenüberstellt. Meine Schlussfolgerung – als Laie – ist ein vorsichtiges “ja”.
Kanton Zürich 1: Anpassung Grenzwerte
Unter dem Titel “Änderung der Kantonsverfassung” sollen bestimmte Grenzwerte verändert werden. Schön zusammengefasst wird der Sachverhalt auf der Seite der Grünen, nur kommen sie zum gegenteiligen Schluss wie ich. Ich zitiere:
“Aktuell darf der Regierungsrat neue einmalige Ausgaben bis 3 Millionen Franken in eigener Kompetenz beschliessen; für wiederkehrende Ausgaben liegt der Grenzwert bei 300’000 Franken. Gegen einen Beschluss kann jedoch erst ab 6 Millionen Franken das Finanzreferendum ergriffen werden.
Das führt zur unschönen Situation, dass zwischen 3 und 6 Millionen Franken ein Graubereich liegt. Der Regierungsrat kann Ausgaben zwischen 3 und 6 Millionen Franken nur tätigen, wenn er sie als gebunden erklärt (d.h. zur Erfüllung von Staatsaufgaben unbedingt erforderlich). Dann allerdings, ohne dass Kantonsrat oder Stimmbevölkerung dies anfechten können.
Mit der geplanten Anpassung soll diese Lücke geschlossen werden: Der Grenzwert für den Kantonsrat wird auf 4 Millionen Franken gesenkt, der für den Regierungsrat aber gleichzeitig auf 4 Millionen Franken erhöht.”
Das einzige, was mir dazu einfällt ist, was auch die ursprüngliche Meinung des Regierungsrats war: Aus seiner Sicht lohnte es sich nicht, für diese geringfügige Änderung eine Volksabstimmung durchzuführen. Jetzt ist sie aber da, also schnell ein “ja” eingeworfen und sich Interessanterem zugewandt.
Kanton Zürich 2: Sozialhilfegesetz: Sozialdetektive
Zu dieser Vorlage mit ihrer verzwickten Vorgeschichte möchte ich mich hier noch nicht äussern, denn wir werden sie in meinem Nachtcafé am 15. Februar debattieren. Wer dazu kommen mag, ist herzlich eingeladen.
Kanton Zürich 3: Polizeimeldungen: Nationalitäten
Die SVP hat sich daran gestört, dass die Stadtzüricher Polizei seit 2017 in ihren Pressemitteilungen nicht mehr in jedem Fall die Nationalität der Beschuldigten mitteilte. Jetzt soll das per Volksinitiative erzwungen werden. Besonders pikant ist, dass nicht nur über die Nationalität, sondern auch über den “Migrationshintergrund” informiert, also zwischen “echten” und “Papierlischweizern” unterschieden werden soll (womit ich mich dann auch persönlich betroffen fühle). Der Kantonsrat hat diese Initiative abgelehnt und einen abgeschwächten Gegenvorschlag vorgelegt. Weil auch gegen diesen ein Referendum erhoben wurde, stehen jetzt beide Texte zur Abstimmung.
Zwei Bemerkungen dazu:
Die Initianten argumentieren, dass für die Bekanntgabe der Nationalität ein klares öffentliches
Interesse bestehe: “Die Bevölkerung hat ein Anrecht zu wissen, aus welchen Ländern die Leute kommen, welche hier die Sicherheit beeinträchtigen und so Mehrkosten von Polizei, Justiz, des Strafvollzugs, usw. nötig
machen.” – Das kann man durchaus so stehen lassen. Es fragt sich nur, ob man dieses Wissen aus Einzelfällen bezieht oder aus der Polizeistatistik. Der Fokus auf die Einzelfälle ist natürlich viel eher dazu angetan, bestimmte als skandalös empfundene Ereignisse überdimensional hochzukochen, in die Öffentlichkeit zu tragen und damit Effekte zu erzielen. Wenn es wirklich um das hier geforderte Wissen geht, gibt es gründliche Untersuchungen auf Basis der Polizeistatistik, aus denen man unaufgeregt Konsequenzen ziehen kann.
Allerdings ist auch die Polizeistatistik insofern interessant, als hier eine quasi systemische Ausländerskepsis eingebaut ist. Von Beschuldigten wird in ihr nämlich neben Geschlecht, Geburtsdatum, Geburts- und Wohnort lediglich der Ausländerstatus erfasst. Wenn ich also wissen möchte, wie hoch der Anteil der Linkshänder, der Vegetarier, der Schwulen, der Rothaarigen oder der Katzenfreunde an den Beschuldigten ist, bietet mir die Kriminalstatistik keinerlei Hinweis. Auch in der aggregierten Darstellung der Polizeistatistik verschwinden Geburtsdatum, Wohnort usw. in der Menge, nur der Ausländerstatus wird minutiös geführt.
Immerhin, das Alter liegt vor. Ich habe mir erlaubt, mal den Anteil der Altersgruppen (jeweils auf 100’000 Einwohner) zu plotten. Warum redet man nicht viel mehr darüber?
Unterm Strich: Ich finde den Gegenvorschlag weniger grässlich als die Volksinitiative, werde aber beide ablehnen.
Damit kommen wir zu den vier städtischen Vorlagen. Die Kurz-kurz-kurzfassung lautet: Viermal ja.
Stadt Zürich 1: Einhausung Schwamendingen
2012 besuchten wir mit meiner Mutter New York und wanderten durch den High Line Park.

High Line Park, New York
Jetzt bekommt Zürich endlich auch einen.

Der geplante Überlandpark in Zürich Schwamendingen
Das ist mal ein Projekt, das nicht aus dem immer weiteren Auftürmen quaderförmiger Klötze besteht, sondern der Stadt Zürich würdig ist: Zwar führt der neue Park nicht durch Manhattan, sondern durch Schwamendingen, aber das soll die Freude daran nicht mindern, dass die Ewigkeitsbaustelle im Norden Zürichs zu so einem schönen Ergebnis führt. Irgendwann.
Ausserdem hat der Gemeinderat dem Projekt mit 109 zu 0 Stimmen zugestimmt. Also ein klares: ja zur Einhausung Schwamendingen.
Stadt Zürich 2: Schulanlage und Quartierpark Areal Thurgauerstrasse
Haben wir darüber nicht gerade schon abgestimmt? Die Sache mit dem Areal Thurgauerstrasse kommt mir so bekannt vor. Aber ja: Bei der letzten Abstimmung ging es um den Gestaltungsplan (den ich hier kommentiert habe), und der gegen den Widerstand der IG Grubenacker mit 59.8% angenommen wurde. Damit ist aber noch nicht fertig, denn jetzt muss über den Objektkredit abgestimmt werden. Die Einzelheiten des Projekts, die im Abstimmungsheft präsentiert werden, sind ja bereits im November durchgewunken worden. Man könnte also nur “nein” stimmen, wenn man der Meinung wäre: Ja, wir wollen das haben, aber nicht dafür bezahlen.
Genau 0 von 112 Gemeinderatsmitgliedern haben sich auf diesen sinnlosen Standpunkt gestellt, und auch ich kann das nicht tun. Deshalb: Einfache Entscheidung: Ja.
Stadt Zürich 3: Wohnsiedlung Letzi
Hinter dem Letzipark Einkaufszentrum und genau gegenüber Aldi, eingeklemmt zwischen der vielbefahrenen Hohlstrasse und dem Gleiskörper der Bahn, soll eine neue Überbauung entstehen incl. einem 24stöckigen Hochhaus für Altenwohnungen. Insgesamt 131 Altenwohnungen, 53 Wohnungen für Kinderreiche und 81 nicht-bezuschusste Wohnungen für “Normalos”.

Von den vier städtischen Vorlagen ist dies die einzige, bei der es im Gemeinderat Gegenstimmen gab: Die SVP bringt einen Mix verschiedener Argumente: zu wenige Parkplätze, zu ökologische Bauweise, und die Vermutung, nur eine privilegierte Minderheit gelange in den Besitz einer günstigen Wohnung auf Kosten des Steuerzahlers. Hmmm.
Wenn ich mir die Lage dieses neuen Bauprojekts anschaue – eingequetscht zwischen einer lauten Durchgangsstrasse und dem Haupt-Gleisfeld der Stadt – vertraue ich der 88%-Mehrheit des Gemeinderats und hoffe, dass sie wissen, was sie tun, und dass diese Lage von genügend Leuten als attraktiv angenommen wird. Meins wärs nicht. Trotzdem: Ja.
Stadt Zürich 4: Schulanlage und Quartierpark Areal Guggach
Wenn man vom Bucheggplatz nach Norden auf der Hofwiesenstrasse fährt, und dann auf die Wehntalerstrasse stadtauswärts abbiegt, liegt links die “Brache Guggach”. Zur Zeit befindet sich dort u.a. eine coronabedingt geschlossene Dependance von Frau Gerolds Garten. Hier soll ein Schulhaus errichtet werden, sowie direkt an der vielbefahrenen Hofwiesenstrasse eine Wohnsiedlung der “Stiftung Einfach Wohnen” – aber die Wohnsiedlung steht derzeit nicht zur Abstimmung, es geht nur ums Schulhaus.
Der Bedarf scheint so klar, und das Konzept so stimmig, dass sich keinerlei Widerspruch regt, und deshalb die Abstimmung eine reine Formsache ist. Ja.
Korrektur: In einer früheren Version habe ich behauptet, der IS habe Vollverschleierung nicht gefordert. Das war falsch. Der IS war aber meines Wissens die einzige dschihadistische Terrororganisation, die Vollverschleierung vorgeschrieben hat.