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Lieblich klingen die Töne der SVP diesmal. Direkte Demokratie. Selbstbestimmung. Wer mag da „nein“ sagen? Aber schon Odysseus wusste, dass die einschmeichelnden Gesänge der Sirenen Gefahr bedeuten. 
Die Debatte um die „Selbstbestimmungsinitiative“ füllt viele Zeitungsspalten; ungewöhnlich früh haben sich viele bereits eine Meinung gebildet, und doch erscheint die Debatte um diese merkwürdige Initiative ziemlich unübersichtlich.
Dabei gehen mehrere Ebenen durcheinander, die ich versuche, hier zu trennen.
Die juristische Ebene
Die Verworrenheit der Diskussion über die „Selbstbestimmungsinitiative“ hat auch damit zu tun, dass es unmöglich scheint, Klarheit über ihre praktischen Folgen zu gewinnen. Bedeutet sie, dass bereits geschlossene Verträge vom Bundesrat automatisch einseitig gebrochen ( = nicht angewandt) werden, wenn eine Mehrheit in einer Abstimmung etwas beschliesst, das sich mit ihnen nicht vereinbaren lässt? Bedeutet sie, dass die Menschenrechte keine Anwendung mehr haben auf die Schweiz? Bedeutet sie das alles nicht, und vielleicht überhaupt nichts?
Leichter als die konkreten Folgen der Initiative dingfest zu machen, scheint es, einen Pudding an die Wand zu nageln. Das hängt auch damit zusammen, dass die Initianten immer mal wieder die Argumentation wechseln, mal den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als „fremde Richter“ denunzieren, mal nicht. Schön fand ich, wie nach einer langen Diskussion im Fernsehen der Moderator das Publikum mit einer Entschuldigung verabschiedete, dass die konkreten rechtlichen Folgen auch in dieser Sendung nicht wirklich klar geworden seien.
Nun wäre die Tatsache, dass niemand mir sagen kann, was die Annahme für konkrete Folgen haben würde, Grund genug, sie abzulehnen. Es bedeutet aber auch, dass es den Initianten um die konkreten Folgen gar nicht geht. Denn wenn es so wäre, wie die Initianten sagen, dass es nämlich in der Schweiz keine Selbstbestimmung mehr gibt, und deshalb dringender Handlungsbedarf besteht, weil die Eliten, bestehend aus Richtern und Abgeordneten, entschieden haben, beschlossene Initiativen nicht umzusetzen, sofern sie in Widerspruch mit internationalen Abmachungen stehen, warum sollen dieselben Richter und Abgeordneten nicht genau so mit dieser „Selbstbestimmungsinitiative“ verfahren: sie als Verfassungslyrik zu den Akten legen und auf ihre Umsetzung verzichten?
Ich habe diese Frage auf Facebook gepostet und eine erhellende Antwort eines Anhängers der Initiative bekommen: „Sie haben Recht, mit der SBI kann im Prinzip gleich verfahren werden wie mit den früheren Initiativen. Wird die SBI angenommen, erzeugt das aber mehr Druck etwas in Richtung Selbstbestimmung zu tun.“ – Es geht also nicht darum, praktisch etwas zu verändern, sondern ein Statement abzugeben.
Die ideologische Ebene
Das führt zur prinzipiellen, ideologischen Seite der Sache. Der Schlachtruf der SVP ist seit langem die Souveränität. „Was heisst eigentlich Souveränität? Souveränität heisst ganz einfach Unabhängigkeit vom Einfluss anderer Staaten. So steht es im Duden.“ (Ueli Maurer 2014).
Dieser so absolut gesetzte Souveränitätsbegriff knüpft daran an, wie er ursprünglich im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin definiert wurde. Nach Bodins Konzeption der absoluten Herrschaft sollte diese Befugnis stets nur der Person des Königs zukommen, prinzipiell unteilbar sein und es dem Herrscher ermöglichen, Recht auch gegen den Willen der Untertanen verbindlich setzen zu können. Nur dass im Verständnis der SVP statt dem absolut herrschenden Monarchen jetzt das direkt abstimmende Volk die unteilbare Souveränität ausübt.
Mit dieser Auffassung ist die SVP beileibe nicht allein. Die ganze von Steve Bannon angestrebte „nationalistische Internationale“ hat dies als zentrale Botschaft. „Take our country back“, „America first“, ebenso wie das, was die jetzige Regierung in Italien rund um den Haushalt veranstaltet: Alle vertreten die Auffassung, dass nichts den absolutistisch gedachten nationalen Volkssouverän hindern kann, zu machen, wie es ihm beliebt.
Damit werden drei Abhängigkeiten bewusst negiert:
- Die individuellen Freiheitsrechte, die nach Natur der Dinge immer gegen die Mächtigen (und gegebenenfalls gegen die Mehrheit) durchgesetzt werden müssen, und wenn sie nicht rein esoterisches Gesäusel bleiben sollen, sondern einklagbares individuelles Recht, ein Gericht brauchen, das unabhängig ist von der Willkür des Souveräns. Dem entspricht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den man gegen seine eigene Regierung anrufen kann. Dem entspricht auch die 2005 von der UNO beschlossene „Schutzverantwortung“, welche Souveränität definiert als Verantwortung (sovereignty as responsibility), wonach ein Staat Verantwortung für den Schutz seiner Bevölkerung übernehmen muss, um als souverän zu gelten, und davon abgeleitet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Alles nicht perfekt, aber grundsätzlich ein Gegengewicht zur Untertanen-Hörigkeit, die in Bodins Definition von Souveränität enthalten ist.
- Die Gewaltenteilung, die bei der Herausbildung der Demokratie eine entscheidende Rolle spielt. Diese ist der SVP ein Dorn im Auge, und sie sieht Richter, Regierung und Abgeordnete nicht als unabhängige Gewalten, sondern als Ausführungsorgane des absoluten Souveräns, des Volkes, das sich nicht durch Wahlen, sondern ausschliesslich durch Abstimmungen authentisch äussert. Und wenn diese Organe auf ihrer Unabhängigkeit bestehen, sie als „Eliten“ diffamiert; dies vollkommen im Einklang mit den Bestreben etwa in Polen, Ungarn, der Türkei, unabhängige Gerichte abzuschaffen und Rechtsprechung zur dienenden Tätigkeit auf Anweisung der Hohenpriester des Volkswillens zu machen.
- Die föderale Struktur, die gerade für die Schweiz von grundlegender Bedeutung ist. Wenn ich die Verfassung des Kantons Zürich aufschlage, dann steht da in Absatz 1, Satz 1: Der Kanton Zürich ist ein souveräner Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft.. Wie soll das gehen? Wenn ich hier den absoluten Souveränitätsbegriff der Selbstbestimmungsinitiative zugrunde legte, müsste der Kanton Zürich sofort gegen die Schweiz zu Felde ziehen, denn seine Souveränität wäre aufs gröbste verletzt. Ist sie aber nicht, denn sie bedeutet eben nicht, dass der Kanton Zürich jederzeit machen kann, wonach der Mehrheit gerade der Kopf steht, sondern dass der Kanton freiwillig Teil der Schweiz ist, und diese Entscheidung auch grundsätzlich, und im extremen Fall widerrufen kann. Was wiederum für die Schweiz als Bundesstaat bedeutet, dass sie nicht einfach über die kantonalen Belange hinweggehen kann, insofern ihre Souveränität auch nach innen begrenzt ist.
Jedenfalls steht der absolutierte Souveränitatsgedanke, der internationale Verpflichtungen ins Visier nimmt und nebenbei Freiheitsrechte, Gewaltenteilung und Föderalismus platt macht, wohl im Einklang mit der weltweiten nationalistischen Renaissance, nicht aber mit einer Schweiz, die allen Grund hat, auf ihre demokratischen Traditionen stolz zu sein.
Die strategische Ebene
Mir scheint klar, dass es den Initianten darum geht, die ihrer Meinung nach unzureichend umgesetzten SVP-Initiativen (Masseneinwanderung, Ausschaffung) noch nachträglich zu erzwingen. Da die Mehrheit ihre „Durchsetzungsinitiative“ abgelehnt hat (vielleicht weniger aus Menschenliebe gegenüber den Auszuschaffenden, als deshalb, weil der Eingriff in die Balance der bewährten Institutionen nicht gewollt war) versuchen sie es jetzt mit einer weichgespülten Kampagne, in der der Name SVP nicht einmal auftaucht. Sirenengesänge eben.
Aber auch dafür gibt es ein Vorbild. Die SVP hat von Angela Merkel gelernt und fährt eine Strategie der „asymmetrischen Demobilisierung“, die lautet: Sprich so, dass die Leute, die auf deiner Wellenlänge sind, die Wichtigkeit erkennen, aber die Leute, die nicht auf deiner Wellenlänge sind, diese eben nicht erkennen.
Denn es ist weniger wahrscheinlich, dass jenseits der SVP-Anhänger viele für die Initiative stimmen, als dass viele Nicht-SVP-Anhänger der Abstimmung fernbleiben.
Das wäre schade.

Wer kann da schon dagegen sein? Ich sicher nicht, wenn ich auch glaube, dass die Initiative die eigentlichen Probleme kaum lösen wird. Die Initiative zielt vor allem darauf ab, ein dem Wanderweg-Netz entsprechendes schweizweites Netz von Velowegen zu fördern. Woran es aber wirklich hapert, das sind die kurzen Velowege in der Stadt. Nichts gegen Velotouren über Land. Aber die Unterstützung von Menschen, die mit dem Velo zur Arbeit fahren wollen – die ist in der Schweiz ziemlich schlecht. Velo fahren in Zürich ist echt gefährlich. Das kann nur lokal behoben werden. Deshalb: Ja zur Initiative und nächstes Thema.
Wenn die Schweiz will, dass die Tierschutz- und Herstellungsbedingungen der sie umgebenden Länder ihren Standards angeglichen werden, gibt es meiner Meinung nach nur einen Weg: Sie muss Einfluss nehmen. Durch Teilnahme an entsprechenden europaweiten Entscheidungsgremien. Solange sie das nicht will, muss sie nehmen, was auf den Tisch kommt.
Mindestens ebenso sinnlos-dirigistisch ist die Forderung nach „gerechten Preisen“. Wann sind denn Preise gerecht? Wenn der Landwirt genausoviel verdient wie sein Kollege im Senegal? Wenn das Obst das Preisniveau von Aldi in Konstanz erreicht? Und wie soll der Bund – wie gefordert – darauf hinwirken, dass gerechte Preise festgelegt werden? Und dass die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft schweizweit einheitlich sind? Anders als durch marktfernen Dirigismus ist das nicht zu erreichen.
Wohlgemerkt: Es wäre naiv zu glauben, in der Landwirtschaft gälten unverfälscht die Gesetze des Marktes. In allen Ländern sind Preise für landwirtschaftliche Produkte stark von Politik beeinflusst. Leider. Daraus würde diese Initiative aber die vollkommene Abkehr vom Markt machen. Zum Nachteil der Verbraucher (jedenfalls derer, die nicht über die Grenze zum Einkaufen fahren).
Man kann hier verschiedener Meinung sein. Ich glaube aber, dass ein Spielfilm nicht nur viel Geld kostet, sondern auch eine mehrjährige Projektlaufzeit hat. Deshalb glaube ich, das das Finanzierungsmodell – jährliche Ausschüttung aus dem Spielbanktopf – für Filmproduktion ungeeignet ist. Filmemacher brauchen mehr Planungssicherheit und einen längeren Zeithorizont. Deshalb unterstütze ich diese Initiative.
Bei der Abstimmung am 10. Juni geht es viermal ums liebe Geld. (Als Stadtzürcher haben wir noch 10 [zehn] weitere Fragen zu beantworten, aber weil die Unterlagen schon verschickt sind und ich von meiner treuen Leserschaft – selbst aus Australien – angefragt wurde, hier erst mal die Themen auf Bundes- und Kantonsebene) – Und es gibt viermal ein „nein“.
Das ist eine der Unsinns-Initiativen, mit denen unsere ungerechte und krisenanfällige Welt durch Bastelei am Geldsystem gerettet werden soll. Wird erstens nicht angenommen, und wenn doch, würde zweitens die Sache im Nu in sich zusammenklappen und nur Schaden anrichten.
Ziemlich gefährlich, weil im Huckepack von guten und sinnvollen Massnahmen Weichen gestellt werden, die in die falsche Richtung führen.
Zwei Ungerechtigkeiten liegen im Streit: (a) die gegen Unternehmen mit Sitz im Kanton im Vergleich mit solchen von ausserhalb, und (b) die gegen normale Menschen im Vergleich mit trickreichen Unternehmen.


Mein Fazit: die vorgetragenen Gegenargumente sind so fadenscheinig, dass ich vermute, es gibt keine besseren, und ich stimme – mit zugestanden geringer Sachkenntnis – der Vorlage zu.
Gleichzeitig, wenn man dem EWZ den Auftrag gibt, Energiedienstleistungen zu erbringen, auf dem Gebiet der Stadt Zürich und der übrigen Schweiz – wie das offenbar erfolgt ist – dann muss man ihm auch den wirtschaftlichen Rahmen geben, dies erfolgreich zu machen.
3. Das Alterszentrum Mathysweg im Quartier Albisrieden soll einen Ersatzneubau bekommen und braucht einen Objektkredit von 63,25 Millionen Franken.
Tut mir leid, da kann ich nicht mit. Aufklärung über die Auswirkungen von Massentierhaltung ist verdienstvoll, tut not, ist aber eine zivilgesellschaftliche, keine städtische Aufgabe. Wenn öffentliche Einrichtungen vermehrt vegane Angebote führen, begrüsse ich das im Rahmen dessen, dass die Konsumenten das auch wollen. Verpflegung bei Veranstaltungen zu regeln, halte ich im Zweifel für unangebracht, und wieder sollten da die Konsumenten das letzte Wort haben.

Warum wird so ein Käse zur Abstimmung gestellt? Unter der Überschrift
Ich sehe schon teure Karrossen, die auf super ausgebauten Schnellstrassen bis zum Ortsrand fahren, und dort stranden, weil in den Städten Fahrverbote wegen Stickoxiden, Feinstaub und anderen Gesundheitsbeeinträchtigern herrschen. Die einseitige Fixierung auf das Auto ist rückwärtsgerichtet und unsinnig. Ablehnen.
Was man hier sieht ist, wie sinnlos die Anti-Stauinitiative ist: Statt Vorrang für motorisierten Privatverkehr müsste dringend dafür gesorgt werden, dass solche Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsort erreichen können. Also: Annehmen und das „nein“ bei der Anti-Stauinitiative nochmal besonders dick nachtragen.
Die Gefahr, dass ein Vogel von einer streunenden Hauskatze gefressen wird, an einer Glasscheibe zerschellt, dem Auto- oder Bahnverkehr, Hochleitungen oder Pestiziden zum Opfer fällt sind alle um ein vielfaches (zum Teil tausendfach) höher und sind echte Bedrohungen des Vogelbestands. Windräder sind es nicht, auch wenn einige Greifvögel tatsächlich den schnellen Dreharmen spektakulär zum Opfer fallen.