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Ansichten aus Zürich

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Ansichten aus Zürich

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Ein Neuanfang

03 Mittwoch Mai 2023

Posted by hajovonkracht in Uncategorized

≈ Ein Kommentar

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Abstimmungen, Volksabstimmung

Bis Februar 2022 habe ich jede Abstimmung in der Schweiz kommentiert, und mich dadurch auch motiviert, mich mit den gestellten Themen auseinanderzusetzen. Das Schweizerische Prinzip, dass man durch die Abstimmungen herausgefordert ist, sich mit allen möglichen politischen Fragen näher zu befassen und sich zu entscheiden, ist eine tolle Sache.

Dann kam der Überfall Russlands auf die Ukraine.

Seitdem verfolge ich täglich die Nachrichten aus der Ukraine, und damit verglichen schrumpfen manche Probleme, mit denen wir uns hier sehr ernsthaft befassen.

Seit über einem Jahr geht der Horror immer weiter, und stellvertretend für die vielen unschuldigen Opfer, möchte ich diesen Beitrag der zweijährige Veronika Makarenko und ihre Mutter Olga widmen, die friedlich in ihrer Wohnung in Dnipro schliefen, als sie am vergangenen Freitag von einer russischen Granate aus dem Leben gerissen wurden. Ihr einziges Vergehen: Ukrainerinnen zu sein.

Quelle: https://twitter.com/Anna_Lena2022/status/1652018946512437250

Und dann noch ein “Disclosure”: Seit September 2014 habe ich die Schweizer Politik verfolgt, passiv, mal mehr, mal weniger intensiv. Jetzt ist für mich der Zeitpunkt gekommen, mich etwas aktiver einzumischen, und so werde ich als alter Grufti am 22. 10. für den Nationalrat kandidieren – als Zählkandidat ohne jede Perspektive, ins Parlament einzuziehen, auf einem der hinteren Listenplätze einer Zusatzliste der Grünliberalen Partei.

Das Schöne an der direkten Demokratie der Schweiz ist ja, dass man bei den Abstimmungen nicht in jedem Fall den Vorgaben der eigenen Partei folgen muss (ich fang gleich in diesem Beitrag damit an), und ich habe vor, auch in Zukunft selbst zu denken. Falls aber jemand von euch meine Empfehlungen durch meine Parteiaktivität kontaminiert sieht, lasst es mich einfach wissen, und ich nehme euch gerne von der Liste.

OECD/G20-Mindestbesteuerung

Seit Jahren senken immer mehr Länder ihre Unternehmenssteuern, um alle anderen zu unterbieten, und auf diese Weise grosse Unternehmen anzulocken. Um diesem “Race to the bottom”.ein Ende zu setzen, haben die G20, und in ihrer Folge auch die EU, nach vielen vergeblichen Anläufen beschlossen, dass Unternehmensgewinne überall mit mindestens 15% versteuert werden sollen. Dieser Beschluss ist mit einem kleinen Trick versehen: Wenn das Land, in dem der Sitz der Firma sich befindet, weniger als diese 15% erhebt, kann ein anderes Land die Differenz einkassieren. Ich muss nicht verstehen, welches Land genau, und wie das gehen soll, aber es scheint als Drohung zu funktionieren, so dass alle Parteien in der Schweiz sich einig sind, dass man diese 15% selbst erheben muss, weil sonst “im Ausland” abkassiert wird.

Denn die Schweiz ist eines der Länder, wegen denen die ganze Regelung beschlossen wurde. Die meisten Länder haben Gewinnsteuern von 15% oder mehr (insgesamt 2 Dutzend Steueroasen wie Irland, Gibralter, Liechtenstein, Zypern und eben die Schweiz liegen darunter). In der Schweiz liegen nur die Kantone Jura (17.42%), Bern (16.01%), Zürich (15.74%), Basel Land (15.71%) und Tessin (15.48%) leicht über 15%. Basel Stadt, Zug und Nidwalden liegen bspw. unter 10%.

Interaktive Karte auf: https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft/oecd-mindeststeuer–darum-geht-s-bei-der-abstimmung/48401262

Jetzt soll also eine “Ergänzungssteuer” erhoben werden, um das, was die Kantone zu wenig einkassieren, abzuschöpfen. Nun ist der Streit darüber entbrannt, wem diese zusätzlichen Einnahmen (keiner weiss, wieviel es sein wird, aber man redet von 1 – 2.5 Mrd SFr) zugute kommt. Die jetzige Vorlage spricht den Kantonen ¾ dieser Einnahmen, dem Bund ¼ zu. Die SP meint, dass das für die Kantone zu viel und für den Bund zu wenig ist und lehnt deshalb die Vorlage ab. Die Grünen denken das auch, sind sich aber nicht sicher, ob sie diese Massnahme, die sie eigentlich wollen, deshalb ablehnen sollen (und haben “Stimmfreigabe” beschlossen), alle anderen sind dafür.

Meine Meinung dazu: Der Streit ist müssig. Über kurz oder lang werden die Kantone sowieso 100% dieser Steuereinnahmen bekommen, sie müssen nämlich nur ihren Steuersatz auf 15% erhöhen (und können dann auf anderem Weg die Unternehmen auf ihrem Gebiet fördern, was sie sicher tun werden).

Also: Ja!

Klima-Gesetz

Meine grösste Enttäuschung bei den Abstimmungen, an denen ich bislang teilgenommen habe, war, als im Juni 2021 das CO2-Gesetz von 51.6% der Abstimmenden verworfen wurde. Jetzt kommt, sozusagen als abgespeckte Version der Gletscherinitiative, das “Klima- und Innovationsgesetz” vors Volk.

Für meinen Geschmack ist das alles zu zahnlos, es gibt keine verbindlichen Vorgaben, und es ist jetzt schon abzusehen, dass die Schweiz mit diesem Gesetz keinen ausreichenden Beitrag zur Erreichung des 1.50 Ziels leisten wird. Aber gerade deshalb, weil alles unverbindlich ist, und freiwillig, und vielleicht erreicht wird, vielleicht auch nicht, hat diese Vorlage eine bessere Chance, angenommen zu werden. Wenn die Schweizerinnen und Schweizer auch diesen schüchtern-höflichen Versuch, sich von den fossilen Energieträgern unabhängig zu machen, ablehnen, fällt mir nichts mehr ein.

Ein interessanter Aspekt dieser Kampagne ist übrigens, SVP-Chef Rösti zu erleben, wie er als Bundesrat entgegen seiner Partei die Vorlage vertritt und das Wirken des sehr schweizerischen Kollegialitätsprinzips im Regierungshandeln erkennen lässt. Das nötigt mir Respekt ab.

Lieber als die Taube auf dem Dach ist mir der Rösti in der Hand

Deshalb unbedingt: Ja!

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Covid-19-Gesetz

Der Apparat der Schweizer Demokratie ist nicht der schnellste, und so kommt es, dass wir im Juni 2023 nochmal über das COVID-19-Gesetz abstimmen, und jeder sagt: «Hä»?

Die Covid-Lage ist schon vor einiger Zeit von «Pandemie» auf «gefährliche, aber bewältigbare Virus-Infektion» übergegangen. Trotzdem sollen einige Sonderregelungen, die zur Abwendung der Pandemie eingeführt wurden, nochmal um ein halbes Jahr verlängert werden. Danach ist sowieso Schluss.

Mir kommt das ziemlich absurd vor:

  • Die Regelungen sollen nicht beibehalten werden, weil sie jetzt gebraucht werden, sondern für den Fall, dass das Virus bösartig mutiert. Und zwar, dass es das genau zwischen Januar 2024 und Juni 2024 tut. Davor gilt das Gesetz sowieso noch, und danach gilt es sowieso nicht mehr.
  • Nach meiner Lebenserfahrung kommt die nächste ernste Krise sowieso aus einer Ecke, aus der wir sie heute nicht erwarten (z.B. ein grossflächiger Hacker-Angriff, der die gesamte Infrastruktur lahmlegt, oder was man sich so ausdenken mag). Eine Vorrats-Panik zu bewirtschaften für das mögliche Eintreten eines ganz bestimmten Krisenauslösers halte ich für sinnlos. Viel wichtiger wäre es, die Wachsamkeit dafür zu schärfen, dass die Gesellschaft schneller auf neue, unvorhergesehene Bedrohungslagen reagieren kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Folge Zwei von COVID wird, halte ich für vernachlässigbar gering.
  • Im Gegensatz zu den «Freunden der Verfassung» und anderen Massnahmenkritikern, die sich gegen die Vorlage ausgesprochen haben, finde ich, dass die Regierungen in der Schweiz und drumherum ziemlich gut und verantwortungsvoll mit der Krise umgegangen sind. Dass die Verantwortlichen beim Auftreten einer unkalkulierbaren Herausforderung umsichtig und auch mutig «Handeln in Unsicherheit» praktizieren mussten, Fehler riskierten und auch besondere Vollmachten brauchten. Jetzt ist es wichtig, dass diese «besonderen Vollmachten» so schnell wie möglich wieder abgegeben werden, und nicht dem naturwüchsigen Bedürfnis von Bürokratien nachgegeben wird, Kompetenzen, die einmal erhalten wurden, einfach zu behalten.
  • Für mich war das grösste Problem bei der Corona-Krise, dass sie als Brandbeschleuniger gewirkt hat bei der Zersetzung des demokratischen Zusammenhalts unserer Gesellschaft. Verschwörungstheorien, Ausgrenzung, generelle Abwendung von demokratischer Öffentlichkeit, Misstrauen gegenüber Journalisten, Politikern usw. wurden im Lauf dieser Krise in ungeahnte Höhen geschleudert. Um so wichtiger ist es, zum normalen Prozedere zurückzukehren, und dieses Gift nicht weiter wirken zu lassen.

Erstaunt bin ich, dass ich mich in dieser Frage im Gegensatz zu einer breiten Mehrheit der im Parlament vertretenen Parteien sehe (Ausnahme: SVP). Aber seis drum: Nein.

Stadtzürcher Vorlagen

Ein Lohn zum Leben

Kommt man mit einem Stundenlohn von weniger als 23 Franken in Zürich über die Runden? 4% der Beschäftigten in Zürich verdienen weniger als das. Bei einer vollen Stelle wären das weniger als 4200 SFr im Monat. Und viele Niedriglohnempfänger arbeiten nur teilzeit.

Ganz grundsätzlich finde ich das Prinzip richtig, dass Arbeitsverhältnisse so ausgestaltet sein müssen, dass sie für die Beschäftigten ein Leben ohne Armut ermöglichen, sonst handelt es sich um nicht-nachhaltige Ausbeutung. Stundensätze, die selbst bei Vollbeschäftigung nicht zum Leben reichen, sind deshalb amoralisch und wenn die Tarifparteien diesen Missstand nicht abstellen können, ist es richtig, dass der Staat eingreift. Grundsätzlich.

Jetzt kommt es aber auf die Details an. 2014 – das war die letzte Abstimmung, bei der ich noch nicht selbst mitstimmen durfte, sonst wär das natürlich anders ausgegangen – versenkte das Schweizer Stimmvolk einen nationalen Mindestlohn mit einem wuchtigen Nein. Über 76 Prozent stimmten damals gegen einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Das war eine falsche Entscheidung, aber sie ist gefallen; so ist halt Demokratie.

Seitdem versuchen die Gewerkschaften, den Mindestlohn über die Kantone und die Kommunen durchzubringen, und haben dabei teilweise Erfolg: in den Kantonen Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt wurde er eingeführt. Jetzt soll er also auf kommunaler Ebene in Zürich kommen. Er soll 23.90 SFr betragen und für alle gelten, mit einigen Ausnahmen (z.B. Personen in Ausbildung und unter 25-Jährige ohne Berufsabschluss). Im Gemeinderat fand die Vorlage eine recht knappe Mehrheit von 69:51 Stimmen.

Für mich ist die kommunale Gültigkeit die grösste Schwäche der Vorlage. Zum einen gibt das enorme Abgrenzungsprobleme (er soll gelten «für alle Arbeitnehmenden, die mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Zürich arbeiten.»). Ich kenne das noch von meiner Zeit bei SAP, wo die Leute aus dem einen Büro (im Stadtgebiet) zum Sechseläuten frei hatten, die anderen (ausserhalb des Stadtgebiets) nicht. Wenn sich sowas auf das Lohnniveau bezieht, ist es weniger lustig. Zum zweiten ergibt das – wenn nach und nach eine Stadt der anderen folgt – einen Flickenteppich von Regelungen, der administrativ immensen Aufwand erzeugt.

Dass eine Kommune überhaupt einen Mindestlohn beschliessen kann, belegt die Stadt mit einem Gutachten, in dem als Bedingung genannt wird, dass die Stadt damit sozialpolitische Ziele verfolgt. Mit dem Mindestlohn – so deshalb die Antragsteller – soll Erwerbstätigen ein angemessener Lebensunterhalt ermöglicht und die Sozialhilfe entlastet werden.

Sozialpolitisch ist der Mindestlohn aber ein sehr ungenaues Instrument: Von den Menschen, die unter der Armutsgrenze leben («poor») hilft er nur denen, die arbeiten («working poor») und wegen der niedrigen Stundensätze arm sind. Einer alleinerziehenden Frau etwa, die wegen schlechter Kinderbetreuung nur ein kleines Stundendeputat arbeiten kann, hilft eine Anhebung des Stundensatzes fast nichts. Andererseits gibt es Menschen in guten Sozialverhältnissen, die trotz sehr niedrigen Stundensatzes nicht arm sind (etwa wenn der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin gut verdient).

Trotz des Konstruktionsfehlers «kommunale Gültigkeit» finde ich den Mindestlohn eine gute Sache. Nicht, um Sozialpolitik zu ersetzen, sondern um Grundregeln fairer Arbeitsverhältnisse durchzusetzen. So sieht das auch die EU. In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne, ausser in fünf: Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden.

Interaktive Karte: www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Arbeitsmarkt/Mindestloehne.html

Im Oktober 2022 hat der Rat der EU (das sind die Regierungen) eine Richtlinie «über angemessene Mindestlöhne» verabschiedet. Dabei geht es darum, wie – in den Ländern, in denen es Mindestlöhne gibt – die Höhe dieser Löhne regelmässig angepasst wird, der Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Mindestlohnschutz, sowie die tarifvertragliche Abdeckung verbessert werden. Richtwert dort sind 80%, also dass 80% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Tarifvertrag haben.

In der Schweiz unterliegen bei 5.4 Mio Beschäftigten (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/unternehmen-beschaeftigte.html) 2.1 Mio einem GAV (Gesamtarbeitsvertrag), davon 1.8 Mio einem GAV mit Mindestlohn. dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/12947849/master).

Einer der GAV mit Mindestlohn ist der der Gastronomie, die als eine der kritischen Branchen genannt wird. Der Mindestlohn 2023 ist dort nach Lohnkategorie festgelegt.

Quelle: https://www.wirtepatent.ch/de/wissen/mindestlohn-in-der-gastronomie-n-was-verlangt-der-l-gav-207.html

Die Vorlage hätte demnach für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 25 Jahre ohne Berufslehre direkte Auswirkungen (und wahrscheinlich müssten die Löhne für die anderen auch angepasst werden, wenn man die Staffelung erhalten will). Aber die Auswirkung wäre bescheiden. Dass die Einführung «die Sozialpartnerschaft untergraben» würde, kann ich nicht nachempfinden.

Kurz und gut, ich bin hin-und hergerissen und werde aus Prinzip ja stimmen, obwohl ich glaube, dass nur eine nationale Regelung eine wirklich runde Sache ist.

Wohnraumfonds, Objektkredit und Gemeindeordnung

Das sind zwei verbundene Vorlagen, die offenbar zusammengehören, und jedes Argument das für oder gegen die eine Vorlage gilt, gilt auch für die andere, deshalb behandle ich sie hier zusammen obwohl es wohl technisch so ist, dass jede für sich angenommen werden kann und muss.

Es geht darum, dass man mal beschlossen hat, dass bis 2050 ein Drittel aller Mietwohnungen in der Stadt gemeinnützig sein soll. Nun hat man mit Erstaunen festgestellt, dass die Wirklichkeit sich nicht nach den Beschlüssen richtet, und man trotz allerlei Förderung nicht über die 26.4% hinaus kommt. Und die Immobilienpreise steigen, die Nachfrage ist hoch und der Platz ist knapp. Deshalb soll jetzt nochmal Geld in die Hand genommen werden, umd das Drittel noch zu erreichen. Ein Fonds mit insgesamt 300 Millionen SFr soll aufgesetzt werden, aus dem Wohnbauträgerschaften Zuschüsse erhalten, damit sie auf eigentlich teurem Bauland doch noch erschwingliche Wohnungen erstellen können.

Ich muss gestehen, dass die Abwägung über das für und wider bei dieser Sache meine Kompetenz überschreitet. Ich verstehe die Absicht, aber ich kann wirklich nicht beurteilen, ob das ein Verfahren ist, das zur Linderung der Wohnungsnot in Zürich beiträgt. Falls ich in dieser Sache noch schlauer werde, mache ich vielleicht noch einen Nachtrag, aber im Moment werfe ich die Hände in die Höhe und sage: Macht, wie ihr wollt.

Pestalozzi-Bibliothek

und

Schulanlage Saatlen

Zum Abschluss gibts noch zwei ganz einfache Entscheidungen. Beide Male muss man nur ja sagen. Die Förderung der Pestalozzi-Bibliothek soll von befristet auf unbefristet umgestellt werden, und in Schwamendingen gibt es viel mehr Schulkinder, und deshalb brauchen die mehr Schulräume. Beides „no-brainer“. Und es gibt auch niemanden, der dagegen ist.

Die Mühen der Demokratie

08 Montag Nov 2021

Posted by hajovonkracht in Uncategorized

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Abstimmungen, Justiz-Initiative, Pflegeinitiative

Drei eidgenössische, eine kantonale und vier städtische Vorlagen werden uns diesmal vorgelegt. Eigentlich verdient jede, dass man sich gründlich mit der Materie auseinandersetzt, aber die Aufmerksamkeit verteilt sich diesmal auf so viele Themen, dass man kaum hinterher kommt.

Zunächst zu den eidgenössischen Vorlagen.

1. Pflegeinitiative

Im Bereich der Pflege gibt es in der Schweiz drei Problemfelder:

  • Es gibt unbesetzte Stellen, weil es zu wenig Ausbildung gibt, bzw. die Schweiz ist auf Anwerbung ausgebildeter Pflegefachkräfte aus dem Ausland angewiesen.
  • Viel zu viele Pflegende verlassen nach wenigen Jahren ihren Beruf, weil sie die Arbeitsbedingungen nicht aushalten, dazu gehört auch schlechte Bezahlung, aber vor allem Notfallschichten, zu viele Betreute pro Betreuungskraft usw.
  • Die Pflege befindet sich am unteren Ende der Hackordnung im Gesundheitswesen, darf oft nicht selbständig arbeiten und ist weitgehend auf Anordnungen der Mediziner angewiesen (obwohl sie oft die Patienten besser kennen).

Das alles will die Initiative ändern und weist dem Bund die Aufgabe zu, für genügend diplomierte Pflegekräfte, gute Arbeitsbedingungen, bessere Abgeltung, berufliche Entwicklungsmöglichkeit und direkte Abrechnung mit den Kassen zu sorgen.

„Halt“, sagt da die Mehrheit im Parlament, das geht zu weit. Ausbildungsoffensive ja, das ist in einem Gegenvorschlag enthalten, der auch schnell in Kraft treten könne (aber nur, wenn die Initiative abgelehnt wird), aber Arbeitsbedingungen und das ganze andere Gedöns sollen die Pflegekräfte doch weiterhin mit den Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen auskaspern.

Dazu fallen mir nur zwei Dinge ein: Erstens, die Angehörigen der Pflegeberufe sind gut darin, andere zu betreuen, aber sauschlecht darin, ihre eigenen ständischen Interessen durchzuboxen. Sie sitzen notorisch am kürzeren Hebel und kommen gegen Krankenkassen, Heim- und Spitaldirektionen niemals an. Ergebnis: Individuelles Resignieren und Abstimmen mit den Füssen, genau wie das jetzt passiert. Zweitens, wenn es der Parlamentsmehrheit nicht darum ginge, ihre Ausbildungsoffensive als Erpressungsinstrument gegen die Initiative einzusetzen, sondern tatsächlich die Situation zu verbessern, würde nichts und niemand dagegen sprechen, diese auch bei Annahme der Pflegeinitiative schnell zu implementieren. Deshalb ein eindeutiges ja.

2. Justiz-Initiative

Nach dieser Initiative sollen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht mehr wie bisher vom Parlament gewählt, sondern aus einer Gruppe von vorher auf ihre Qualifikation geprüften Kandidaten per Los bestimmt werden.

Die Initiative geht zurück auf Adrian Gasser, einen typisch Schweizer Eigenbrötler, der mehr oder weniger im Alleingang diese Initiative zustande gebracht hat (im Echo der Zeit gab es 2019 einen interessanten Bericht über ihn und seine Initiative), und das typisch Schweizerische ist, dass so jemand es soweit bringen kann, dass das ganze Land über seine Idee abstimmt, ähnlich wie bei der Hornkuh-Initiative vom November 2018.

Ich muss gestehen, dass ich klammheimlich ein wenig Sympathie für diese Initiative habe. Nicht nur werden die Bundesrichter heute aus den Reihen der Parteien aufgestellt und gewählt, sie müssen sich auch nach sechs Jahren der Wiederwahl durchs Parlament stellen (und werden in aller Regel auch wieder gewählt), aber das begrenzt schon ihre Unabhängigkeit. Und die „Mandatssteuer“ – die Abgabe, die sie für ihre Partei zu zahlen haben als Gegenleistung für ihre Aufstellung, halte ich schlicht für sittenwidrig.

Dass die Parteien alle unisono gegen die Initiative zu Felde ziehen, kann ich nachvollziehen und muss man nicht allzu ernst nehmen: ihr Einfluss würde geschmälert. Trotzdem glaube ich, dass man dem Vorschlag bei etwas Nachdenken nicht zustimmen kann. Vor allem, dass diese Losentscheidung quasi auf Lebenszeit (genauer: bis fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters) gelten soll, bringt ein Ausmass von Unberechenbarkeit in den Prozess, der selbst mir zu hoch ist. Also – schweren Herzens: nein.

3. Covid-19-Gesetz

Die kommende Abstimmung über die neuesten Änderungen zum Covid-19-Gesetz (wohlgemerkt, das sind die Änderungen, die das Parlament am 19. März 21 beschlossen hat; danach am 13. Juni 21 haben wir über die Fassung abgestimmt, die bereits am 25. September 2020 vom Parlament beschlossen worden war; Corona bringt etwas völlig ungewohntes und neues in die Schweizer Politik: Tempo!), also diese kommende Abstimmung hat für mich zwei ganz unterschiedliche Aspekte, und ich weiss nicht mal, welcher langfristig der wichtigere ist.

Der eine Aspekt betrifft die Pandemiebekämpfung: Sind die vorgeschlagenen Massnahmen notwendig, hinreichend und geeignet, die Gesellschaft und ihr Funktionieren vor der Pandemie zu schützen? Darüber gleich mehr.

Der andere Aspekt bezieht sich darauf, was derzeit in unserer Gesellschaft passiert. Dass wir nämlich aufhören, miteinander zu reden. Dazu sind die Umfrageergebnisse im Vorfeld der Abstimmung sehr interessant. Sie unterscheiden sich nämlich strukturell von denen anderer Abstimmungen insofern, als es fast keine Halb-überzeugten und Unentschlossenen gibt. Es gibt eine solide Pro-Mehrheit von 70-80% sowie eine „bekennende“ Contra-Minderheit von ca. 15% über alle Parteien mit Ausnahme der SVP (da ist es umgekehrt, wenn auch weniger ausgeprägt), aber jeder scheint sich in seiner Meinung eingemauert zu haben. Das war bereits in der ersten Welle der Umfrage der Fall.

Mein Eindruck ist, dass die Argumente der Gegenseite zunehmend als absurd, nicht des Nachdenkens wert, und das Ergebnis alternativ von verschwörungsgläubigen Aluhüten oder ferngesteuerten Regierungsbütteln wahrgenommen werden.

Ich werde im Folgenden begründen, warum ich für die Annahme des Covid-Gesetzes bin. Ich habe Rolf Bänteli, einen regelmässigen Leser dieses Blog, den ich für einen vernünftigen, informierten und gebildeten Menschen halte, und der eine radikal andere Sicht auf das Thema hat, gebeten, mir einen kurzen Text zu liefern und seine Position zu begründen. Sein Text findet sich am Ende dieses Blog. Ich stimme seinen Thesen und vor allem seinen Schlussfolgerungen nicht zu, finde es aber wert, sie zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

Worum geht es in dem Gesetz?

  • Finanzielle Hilfen für eine lange Liste von Menschen und Organisationen, die unter den corona-bedingten Einschränkungen zu leiden hatten und haben. Dagegen kann niemand etwas haben
  • Das Contact-Tracing bleibt in der Kompetenz der Kantone, aber der Bund stellt ein schweizweit funktionierendes System zur Verfügung. Wenn man nicht der Meinung ist, dass überhaupt kein Tracing stattfinden soll, ist es selbstverständlich sinnvoll, dass dieses Tracing nicht lokal begrenzt ist. Das wäre plemplem. Ich habe mich lange geärgert, dass die Schweiz und Deutschland zwei auf der selben Technologie beruhende aber inkompatible Systeme hatten, die mich bei jedem Grenzübertritt im Stich liessen; das wurde inzwischen gefixt, so dass meine Schweizer App auch in Deutschland funktioniert. Zum Glück. Die Vorstellung, dass mit diesem Tracing „chinesische Zustände“ in der Schweiz Einzug halten, ist irgendwelchen Fieberträumen geschuldet, hat aber mit der Realität nichts zu tun.
  • Das Covid-Zertifikat (einheitlich und fälschungssicher) halte ich für eine Wohltat, die mir erlaubt, mich sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Schweiz freier zu bewegen, und die ich nicht missen möchte. Sicher gibt es ungelöste Fragen rund um das Zertifikat: Was ist mit dem Auslaufen des Impfschutzes, mit Booster? Sollten die Tests vielleicht doch weiterhin kostenfrei angeboten werden?
  • Und schliesslich bleibt das „Impf-Privileg„. Interessant finde ich die Stellungnahme des Referendumskomitees, wo beklagt wird, „dass die strengen Quarantänevorschriften ausschliesslich für Menschen gelten, die sich nicht impfen lassen wollen oder können. Gleichzeitig sollen Einschränkungen für Geimpfte aufgehoben werden […] Das ist pure Diskriminierung.“ – Ich schliesse daraus, sie hätten weniger Probleme, wenn die „strengen Quarantänevorschriften“ für alle gälten. Ich sehe darin keinen Vorteil.

Meine Schlussfolgerung: Selbst wenn ich der Meinung wäre, dass die Covid-19 Erkrankung weniger schlimm ist als viele behaupten, selbst wenn ich mich aus persönlicher Überzeugung entschliessen würde, mich nicht impfen und stattdessen regelmässig testen zu lassen, könnte ich dem Gesetz zustimmen; die apokalyptischen Vorstellungen dass der Bundesrat mit diesem Gesetz „die Kontrolle über das gesamte Leben der Bürger“ erhält halte ich für komplett abwegig. Deshalb stimme ich dafür.

Für den Kanton Zürich gibts diesmal nur eine Vorlage,

Das Energiegesetz

Langsam werde ich in dieser Frage richtig nervös. Schon die Ablehnung des CO2-Gesetzes im Mai war für mich eine grosse Enttäuschung. Dann kamen die Überschwemmung im Ahrtal, Hitzewellen in Alaska und Kanada, Brände in Sibirien, Rekordtemperaturen hier und dort, usw. usf. Es hört nicht auf.

Deshalb habe ich hier zur Einstimmung ein Video eingefügt, in dem Harald Lesch in ziemlich drastischer Weise darüber spricht, in welcher Situation wir uns weltweit befinden. Ich kanns nur empfehlen.

Klimakatastrophe, Klima-Angst, Klimaschutz

Nun zur Vorlage selbst: Öl- und Gasheizungen, die im Kanton 40% der klimabelastenden CO2-Emissionen verursachen, sollen – nicht jetzt, nicht bis 2030 – „am Ende ihrer Lebensdauer“ durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Mit einem Haufen Ausnahmeregelungen: falls die Kosten der klimaneutralen Heizung über die Lebensdauer um mehr als 5% höher ausfallen und andere Härtefallregelungen. Die Gegner des Gesetzes vom Vermieterverband haben schnell festgestellt, dass es aufwendig sein kann, alle Lücken zu finden, durch die man schlüpfen müsste, wenn man partout weiter fossilen Kohlenstoff verheizen will (Wie will man a priori wissen, wie hoch die Kosten über die gesamte Lebensdauer von 20 Jahren sein werden? usw.). Sie nehmen das als Kritik am Gesetz. Mir gefällts.

Mein Problem ist ein anderes: Ich habe mich bei unserer Hausverwaltung erkundigt und die einerseits beruhigende, andererseits besorgniserregende Nachricht bekommen: „Die (Gas-)Heizung in der Liegenschaft ist neueren Datums (2016). Somit können wir die nächsten 15 – 20 Jahre noch ‚zuwarten‘ und sind nicht in einem Zugzwang.“ – Ob das so eine gute Idee ist?

Ich werde dem Gesetz auf jeden Fall zustimmen.

Für die Stadt Zürich haben wir diesmal vier Vorlagen, wobei zwei eng zusammengehören

1. & 2. Kommunale Richtpläne

Ja; mach nur einen Plan
Sei nur ein grosses Licht!
Und mach dann noch 'nen zweiten Plan
Gehn tun sie beide nicht.
(Bert Brecht, Lied von der Unzulänglichkeit menschlichen Strebens) 

Zur Abstimmung stehen der „Kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen“, sowie der „Kommunale Richtplan Verkehr“. Beide beziehen sich aufeinander. Beim Versuch, herauszufinden, worum es überhaupt geht – die beiden Richtpläne sind nicht in den Abstimmungsunterlagen enthalten – wurde mir bald klar, warum: der eine umfasst 170 Seiten, der andere 77 Seiten. Viel Spass beim Lesen!

Weil die Texte so ellenlang und sperrig sind, die kurzen Contra-Voten von FDP und SVP dagegen so holzschnittartig und unernsthaft wirken („Wollen wir eine Stadt wie zu DDR-Zeiten?“) und ich ausserdem von der Tatsache geplättet war, dass eine grosse Zahl Ratsmitglieder, die diese Pläne selbst verabschiedet haben, gegen sie das „Parlamentsreferendum“ ergriffen haben, habe ich in meinem Nachtcafé Sven Sobernheim, einen der Gemeinderäte, die an der Ausarbeitung der Pläne von Anfang an dabei waren, gebeten, uns das Zustandekommen, den Sinn und das Abstimmverfahren zu erläutern.

Ich fühle mich trotz seines anschaulichen und interessanten Berichts immer noch ein wenig überfordert, aber mein Résumé ist wie folgt:

Beide Pläne sind eingefügt in ein komplexes System nationaler, kantonaler und regionaler Pläne, sind das Ergebnis jahrelanger Fleissarbeit und unzähliger Einwendungen und versuchen, die Stadtentwicklung zu beschreiben und Orientierung für die Verwaltung zu geben, wobei man von einem (für meine Verhältnisse) eher bescheidenen Bevölkerungswachstum von 25% über die nächsten 20 Jahre ausgeht und versucht, bereits durch Abstimmungen beschlossene Entscheidungen (z.B. Velo-Initiative 2020 usw.) in die Planung einzubauen. Wichtig ist noch, dass sie sich an die Verwaltung richten; sie „entfalten keine Rechtswirkung für Private“. Und: auch den Verfassern dieser Pläne ist klar, dass es erstens anders kommt zweitens als man denkt, deshalb verstehen sie diese „als rollende Planung“, die „mindestens alle vier Jahre einer Teilrevision unterzogen werden“ soll. Na, ich freu mich schon. Einen einigermassen verdaulichen Überblick in die Ideen, die den Plänen zugrunde liegen, gewinnt man aus dem Faltblatt „Zürich 2040“, das hier gezeigt und verlinkt ist.

Die Einwände, die von FDP und SVP vorgebracht werden, kann ich nicht wirklich ernst nehmen. Wenn man schon bei der Velo-Initiative dagegen war und sich jetzt ereifert, dass die Verwaltung den Mehrheitswillen umsetzen will, wenn man den „historischen Parkplatzkompromiss“ von 1996 höher gewichtet als die Herausforderungen des Klimawandels auch für die Verkehrsgestaltung, wenn man Enteignungen an die Wand malt wo gar keine Rechtswirkung für Private existiert, da zeigt man, dass man den kommenden Wahlkampf vorspurt, statt sich auf Lösungen einzulassen.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Sowohl FDP als auch SVP entdecken ihr Herz für den öffentlichen Verkehr und beklagen, dass die grossflächige Einführung von Tempo 30 diesen verlangsamt. Das wäre natürlich schlecht, deshalb habe ich Sven gefragt. Er meint: „Der ÖV fährt in der Stadt selten über 30 km/h. Als Beispiel kann ich dir die Strecke Höngg – Wipkingerplatz liefern. Dort hat das Tram aktuell mehrheitlich als Maximalgeschwindigkeit 30 oder kleiner signalisiert. An wenigen Stellen darf es bis zu 42 fahren, aber fährt in der Regel nicht über 36. Von daher sind die Zeitverluste gegenüber der Lärmreduktion zu gewichten und da ist für mich die Lärmreduktion von MIV deutlich relevanter als die paar Minuten. Der ÖV in der Stadt, also Bus und Tram, gewinnen nicht wegen der Geschwindigkeit.“

Ich werde den Plänen jedenfalls zustimmen. Wenn meine Zustimmung etwas weniger als begeistert ist, dann deshalb, weil ich nicht überzeugt bin, dass Gegenstände wie diese für eine direktdemokratische Abstimmung geeignet sind, und eine solche durch den Missbrauch eines „Parlamentsreferendums“ (das ja eigentlich dafür gedacht ist, dass die unterlegene Seite des Parlaments das Volk anrufen kann) erzwungen werden sollte.

3. Fernwärmeversorgung

Zu den bestehenden ca. 25% der Haushalte in Zürich, die mit Fernwärme versorgt werden, sollen bis 2040 Gebiete in Wipkingen, Oberstrass, Unterstrass und andere hinzugefügt (in der Karte blau eingefärbt) und damit diese Zahl auf 30% erhöht werden (wir selbst gehören nicht dazu).

Mal wieder gab es im Gemeinderat eine Abstimmung „Alle gegen die SVP“ (102:17), und ich werde auch für die Vorlage stimmen. Ich habe aber einige Bedenken, die ich hier teilen möchte.

Fernwärme ist im Prinzip eine Super-Sache als dezentrales Konzept. Die Quelle dieser spezifischen Fernwärme ist das Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz, und das hat ein paar Probleme.

1. Die Energie dieses Kraftwerks stammt zu 65% aus der Kehrrichtverbrennung, zu 20% aus Erdgas und Heizöl, zu 15% aus Holz [stadt-zuerich.ch]. Ist das klimafreundlich? Wie man’s nimmt. Angesichts des beschlossenen Ziels, bis 2040 auf Stadtgebiet auf Netto-Null bei der Treibhausgasemission zu kommen, muss hier noch mehr getan werden. Das wird laut Prospekt auch angestrebt, ist aber nicht Bestandteil dieser Abstimmung. Hoffen wir also.l

2. Mit einer Kapazität von 230 000 bis 240 000 Tonnen Abfall pro Jahr ist Hagenholz die grösste Müllverbrennungsanlage in der Schweiz [stadt-zuerich.ch]. Und die Zürcher schmeissen auch etliches in die Tonne. Aber nicht genug. 2016 waren es ca. 72’000t. In Hagenholz landeten aber 242’000t. Die Differenz kam von ausserhalb der Stadt.

Mit teilweise offenbar überregionalen Müll-Importen und der Abhängigkeit, dass man, damit es im Winter warm wird, genug Müll produzieren muss, scheint mir nicht die Fernwärme an sich, aber diese Fernwärme (mit Müllverbrennung generiert, mit fossilen Brennstoffen angereichert, zentralisiert) eine problematische und nur bedingt nachhaltige Komponente von Klimapolitik zu sein.

4. Wohnsiedlung Hardau I

Am Hardaupark sollen entlang der Hardstrasse drei Gebäude mit heute 80 kleinen Wohnungen (rot markiert) abgerissen und durch ein neues Ensemble mit 122 grösseren Wohnungen ersetzt werden.

Alle stimmen dem Projekt zu (Gemeinderat 98:17) bis auf die SVP, die in ihrer auffallend lustlos geschriebenen Minderheitsmeinung genau die Dinge als „klientelgerecht“ kritisiert, die die Mehrheit als wegweisend für die Erfüllung der urbanen Wohn- und Lebensbedürfnisse herausstreicht: Minergie-Standard, Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, Kindergarten, 1/3 der Wohnungen subventioniert, wenig Auto-Parkplätze, dafür viele für Velos. (Einen Artikel zu dem Projekt, auch zur Frage, was mit den bisherigen Bewohnern der Gebäude passiert, gab es im Tagi.) Die von der SVP gewitterte „Klientel“ sind offenbar die Menschen, die nicht SVP wählen, und das ist in Zürich eine deutliche Mehrheit.

Anhang: Stellungnahme von Rolf Bänteli zum Covid-Gesetz

In meinem ersten Beruf bin ich promovierter Chemiker und habe 15 Jahre als Laborleiter Pharmaforschung bei Ciba-Geigy und Novartis gemacht. Ich werde beim Covid-Gesetz nein stimmen.

Ich möchte zuerst nochmal in Erinnerung rufen, womit wir es gemäss meinem Wissensstand zu tun haben:

  • Die Corona-Grippe ist eine ernst zu nehmende Erkrankung, deren Letalität bei ca. 0.1% bis 0.5% liegt, was mit einer mittelstarken Grippe vergleichbar ist.
  • Das Medianalter der Verstorbenen liegt bei über 80 Jahren, also im Bereich der normalen Lebenserwartung, und 96% der Verstorben litten an mindestens einer Vorerkrankung.
  • Die Spitäler waren in den ganzen eineinhalb Jahren wie seit Jahren üblich im Winter sehr gefordert aber nicht überlastet
  • Derzeit gibt es keine Übersterblichkeit.
  • Ca. 95% aller mit dem Coronavirus infizierten Personen entwickeln milde oder moderate Symptome und müssen nicht hospitalisiert werden. Eine Frühbehandlung kann schwere Verläufe reduzieren.
  • Zertifikate (Imfpässe) sind in vielen Ländern verboten.

Ich stimme gegen das Covid-Gesetz, weil ich Zertifikatspflicht und den damit verbundenen Druck, sich zwei mRNA-Injektionen verabreichen zu lassen, als nicht zielführend erachte.

Wenn eine Massnahme wie eine Zertifikatspflicht ergriffen wird, muss sie ein messbares Ziel haben, an dem man ablesen kann, ob die Massnahme effektiv ist und das Ziel erreicht wurde, damit sie dann wieder aufgehoben werden kann. Das Covid-Zertifikat hat kein messbares Ziel, und somit bleibt es im Ermessen der Regierung, ob und wann diese Massnahme aufgehoben werden wird. Sie hat sich sozusagen verselbständigt und ist willkürlich. Dazu sage ich nein.

Für die mRNA-Injektionen wird der positiv besetzte Begriff „Impfung“ verwendet. Das ist irreführend, denn die mRNA-Injektion ist eine genbasierte Therapie und somit ein grundsätzlich anderer Wirkmechanismus als eine klassische Impfung mit einem abgeschwächten Virus. Um eine neue Impfung auf dem Markt zu bringen, braucht es eine Entwicklung, die wegen der Langzeitstudien mindestens 8 Jahre dauert. Nicht so hier: diese mRNA-Wirkstoffe wurden in nur 1 Jahr entwickelt und zugelassen. Man kann darum noch nichts wissen über die Langzeitwirkungen. Über den Einfluss auf die Fertilität, über das allfällige Auftreten von Autoimmunerkrankungen oder Krebs ist noch nichts bekannt. Diese Wirkstoffe stecken noch in einem experimentellen Stadium. Man kann nur hoffen, dass alles gut geht.

Ich persönlich finde das Risiko, diese Wirkstoffe einem Grossteil der Bevölkerung zu geben, einfach zu gross. Insbesondere ist es für mich schlicht unverantwortlich, dass junge Menschen zu diesen mRNA-Injektionen animiert werden. Dazu sage ich nein.

Rolf Bänteli, Dr. sc. nat.

Konzernverantwortung und Kriegsmaterial

22 Sonntag Nov 2020

Posted by hajovonkracht in Uncategorized

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Konzernverantwortungsinitiative, Kriegsgeschäfteinitiative, Sportstadt Züri

Eine Eigenart der Direkten Demokratie Schweizer Prägung ist, dass man als Stimmbürger immer wieder Entscheidungen treffen muss, obwohl man wenig Kenntnis von der Sache hat. Diesmal geht’s mir vor allem mit den lokalen Entscheiden so. Aber dazu später.

Eidgenössische Abstimmungen

Konzernverantwortungsinitiative (KVI)

Eigentlich eine klare Sache: Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, einschliesslich der „durch sie kontrollierten Unternehmen“, „haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren“. Damit es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt, sind sie zu „angemessener Sorgfaltsprüfung verpflichtet“ und haften für Schaden, den sie und die von ihnen kontrollierten Unternehmen anrichten (alle Zitate aus dem Abstimmungstext).

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, und deshalb begann die KVI auch mit grosser Zustimmung. Bis der Wind sich drehte und Leute, die offenbar kein Interesse daran haben, dass sich Unternehmen auch anderswo an Menschenrechte und Umweltstandards halten, eine Flut von Vorbehalten mobilisieren konnten. Es wird eng.

Ich greife hier nur ein Argument heraus: mit Annahme der KVI mache die Schweiz einen Alleingang statt internationaler Zusammenarbeit (Bonetti).

In Wahrheit ist es so, dass die Schweiz, verglichen mit den Nachbarländern, eher bescheiden dasteht. Eine Gruppe von Juristen hat einen „Rechtsvergleich im internationalen Verhältnis“ vorgenommen und die Rechtslage der Schweiz nach Annahme der KVI verglichen mit dem Ist-Zustand von Ländern wie Frankreich, UK, Deutschland und anderen.

Demnach wären die Möglichkeiten, in der Schweiz Fehlverhalten der eigenen Unternehmen im Ausland einzuklagen, selbst nach Annahme der KVI immer noch weniger weitgehend als heute schon in Frankreich, UK, den Niederlanden. Und das lässt ausser Acht, dass es auf europäischer Ebene Bemühungen gibt (Stichwort: „Lieferkettengesetz“), die Nachvollziehbarkeit und Einhaltung internationaler Normen weiter auszubauen und zu vereinheitlichen.

Ich sehe die Initiative im Einklang mit weltweiten Bemühungen, die globalisierten Zusammenhänge unserer Weltwirtschaft nachhaltig zu gestalten. Sicher wäre es noch besser, wenn die Akteure sich hier erkennbarer über die Grenzen hinweg koordinieren würden, aber ich finde es sehr gut, wenn die Schweiz hier einen mutigen Schritt nach vorne macht.

Kriegsgeschäfteinitiative (KGI)

Die Intention der Initiative ist sympathisch: Ich möchte nicht zu den Leuten gehören, die ihr Geld mit der Herstellung von Kriegswaffen verdienen, und doch lege auch ich mein Geld – über die AHV und meine Rentenkasse – in Rüstungskonzernen an, ohne überhaupt gefragt zu werden. Also möchten die Initianten, dass Kassen, die in meinem Namen Geld anlegen, dies nicht mehr in Waffenproduzenten tun dürfen.

Der Teufel liegt allerdings im Detail. Natürlich bin ich dafür, dass z.B. in meiner Pensionskasse nachhaltige und ethische Anlageprinzipien verfolgt werden. Das Bewusstsein für diese Problematik ist in den letzten Jahren stark gewachsen und führt immer wieder zu Diskussionen. Umwelt, Soziales, Menschenrechte, Krieg sind ethische Dimensionen, die bedacht sein wollen. Wenn so etwas aber gesetzlich vorgeschrieben wird, müssen die Dinge genau definiert werden. Welche Unternehmen sollen von der Finanzierung durch Nationalbank, Stiftungen und Rentenkassen ausgeschlossen werden?

Kriegsmaterialproduzenten sind laut Abstimmungstext alle „Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen“.

Mit dieser Definition habe ich drei Probleme.

  1. Es fällt auf, dass die Initianten in ihren Begründungstexten immer wieder betonen, dass „Investitionen in internationale Kriegsmaterialproduzenten“ verhindert werden sollen, und verhindert werden soll, „dass unser Geld in Rüstungskonzerne im Ausland fliesst“. Das ist aber billiger Populismus. Die schlimmen Ausländer, die guten Schweizer. Im Abstimmungstext selbst (siehe oben) ist von Ausland nicht die Rede. Schweizer Unternehmen, sind genauso betroffen.
  2. Mir ist völlig unklar, wie „dual use“ hier abgegrenzt werden soll. Komponenten für Flugzeuge, die sowohl in zivilen wie militärischen Geräten verwendet werden; etwa der „Hummer“ (dieses grässliche Monster-Auto, ursprünglich ein Militärfahrzeug, das aber wegen seiner Macho-Ausstrahlung auch von bestimmten Menschen „zivil“ gern gefahren wird)  – wie sollen die bewertet werden? Was zählt zu den 5%? Ich sehe hier ein Betätigungsfeld für viele Juristen.
  3. Die Schweizer Armee braucht ja wohl Ausrüstung. Wenn die Firmen, die sie beliefern, keine Kredite, kein Aktienkapital mehr bekommen, führt das tendenziell zu einer Verteuerung bei der Armeebeschaffung. Zu Ende gedacht, folgt aus einer Annahme der KGI, dass man auch für die Schweizer Armee keine Kriegswaffen mehr möchte („Defund the Army“). Das steht aber nicht im Antrag.

Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung keine gute Lösung ist. Eine Stärkung der ethischen Anlageformen durch mehr Transparenz, „Opt-Out“ Optionen der Beitragszahler, eine Stärkung der demokratischen Strukturen in den Rentenkassen, und eine Verschärfung des Verbots, Geld in international geächtete Waffen (ABC) zu investieren, auch wenn diese in international etablierte Aktienfonds eingemischt sind, wären der bessere Weg.

Abstimmungen in der Stadt Zürich

Jetzt komme ich zu den Themen, bei denen ich mich schwer tue, Entscheidungen zu treffen, und noch mehr, Empfehlungen zu geben. Ich teile hier nur mit, wie ich mich entscheide, ohne Gewähr.

Sportstadt Züri

Diese Abstimmung hat eine Vorgeschichte: Die AL wollte, dass Sport- und Badeanlagen der Stadt grundsätzlich kostenlos sein sollten. Das hat der Gemeinderat in einem Gegenvorschlag etwas abgeschwächt, aber im Wesentlichen übernommen. Dann hat die AL ihren Antrag zurückgezogen, und jetzt stimmen wir über den Gegenvorschlag ab, der übrigens vom Stadtrat abgelehnt wird.

Ich bin für dieses Thema sicher nicht der beste Ansprechpartner, gehöre ich doch zu „den wenigen Personen der Stadtzürcher Bevölkerung, die sich als Nichtsportlerinnen oder -sportler bezeichnen“ (S.16), und wie bei fast allen anderen aus dieser Gruppe sind nicht die Eintrittspreise, was mich abhält, die städtischen Sportangebote links liegen zu lassen.

Ich gönne ja jedem seinen und jeder ihren Sport. Aber ich halte diesen Antrag für den Versuch, ein nicht-existierendes Problem zu lösen. Merke: Wenn es nicht ein klar benennbares, dringendes Problem gibt, dann tu lieber nichts und kümmer dich um die Dinge, bei denen wirklich Handlungsbedarf besteht. Davon gibt es viele.

Gestaltungsplan Thurgauerstrasse

Wenn man vom Hallenstadion in Oerlikon nach Norden Richtung Flughafen fährt, kommt man durch die Thurgauerstrasse. Dort soll ein neuer Quartierteil mit 700 Wohnungen, Schulhaus, Park, Gewerbe- und Dienstleistungsflächen etc. entstehen. Heute sind dort Familiengärten, ein Parkplatz, ein Wohnhaus und eine Gärtnerei.

Dass es sinnvoll und dringend notwendig ist, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, wird von niemandem bestritten. Auch der Ort leuchtet ein.

Allerdings gibt es da die IG Grubenacker, die sich an etlichen Aspekten des vorliegenden Entwurfs stört, und sie hat auch gleich einen Gegenentwurf parat, der aus ihrer Sicht vor allem die Interessen der in unmittelbarer Nachbarschaft lebenden Menschen besser berücksichtigt.

Planung der Stadt Zürich

Oben ist eine Visualisierung des Entwurfs, der zur Abstimmung steht, unten der Gegenvorschlag.

 

Gegenentwurf. Konzeption von Jürg Sulzer

Im Prinzip gehts um Hochhaus vs. Blockrandbebauung. Ich finde den Sulzer-Entwurf erwägenswert, den städtischen Entwurf aber auch nicht so schrecklich. Interessant ist z.B. dass beide Modelle ungefähr dieselbe Zahl von Wohnungen vorsehen.

Eine Ablehnung des Gestaltungsplans hätte aber zunächst mal zur Folge, dass das Projekt um Jahre hinausgezögert würde. Deshalb werde ich der Vorlage, auch auf die Gefahr hin, dass es sich nur um die zweitbeste Lösung handelt, zustimmen.

Neues Fördersystem Tanz und Theater

Hier haben sich eine Menge Leute viel Mühe gegeben, ein Konzept auszuarbeiten, wie die Stadt die Tanz- und Theaterszene besser unterstützen soll. Die Förderung der „freien Szene“ soll über „Ko-Produktion-Institutionen“ (wie das Theater-Spektakel) laufen. Für „Konzept-Förderung“ (und damit Beiträge für 2, 4, und 6 Jahre) soll der Stadtrat eine Jury einrichten, die Gemeinde- und Stadtrat für die Vergabe berät. Auch wird das Gesamtbudget leicht erhöht von 58.2 auf 62.9 Mio. SFr. pro Jahr.

Das wäre ja alles ganz schön, gäbe es da nicht ein massives Problem: Wann und in welcher Form Tanz und Theater seine alten, oder wahrscheinlicher, neue Formen von Aktivitäten wieder aufnehmen kann, was die langfristigen Konsequenzen aus der Pandemie (die ja nicht so einfach wieder verschwinden wird) sein werden – das steht alles in den Sternen. Statt in dieser Situation die langfristige Ausgestaltung von etwas zu beschliessen, das derzeit gar nicht stattfinden kann, bin ich dafür, diese Frage zu vertagen und erst mal den Kulturschaffenden mit Soforthilfen unter die Arme zu greifen. Sonst sind sie nachher für die langfristigen Konzepte nicht mehr da.

Nu staoht de Erpeln uppen Disk, nu werd’t se ock etten

23 Freitag Aug 2019

Posted by hajovonkracht in deutsch, Uncategorized

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Abstimmung, Steuervorlage 17, Volksabstimmung

Am 1. September stimmt Zürich über die kantonale Umsetzung der am 19. Mai von 66% der Abstimmenden schweizweit angenommenen Steuerreform ab.
Ich habe mich damals mit wenig Begeisterung dazu durchgerungen, der STAF zuzustimmen. Mein Hauptgrund war die Abschaffung der Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne.

Jetzt geht es nicht darum, alles nochmal über den Haufen zu werfen, sondern zu beurteilen, ob die Umsetzung für den Kanton Zürich ok ist.

Im Vorfeld der Abstimmung zeigt sich, dass mal wieder in sehr herkömmlicher Weise „links“ und „rechts“ gegeneinander auffahren. „Links“ (AL, SP, Grüne, Gewerkschaften) ist dagegen, alle anderen („rechts“ sowieso, aber auch die sogenannten „Mitteparteien“ wie z.B. die Grünliberalen) sind dafür.

Das Argumentarium der SP [↓ PDF] enthält die relevanten „linken“ Argumente gegen die Annahme der Vorlage (und wird auch ziemlich wörtlich von den Grünen verwendet, wie sich überhaupt die Grünen in dieser Frage ganz im Schlepptau der SP zu befinden scheinen).

1. Um wieviel Geld geht es?

Der Regierungsrat schätzt die Mehrausgaben für die geplanten Änderungen so ein:

für den Kanton für die Gemeinden  
-240 Mio -205 Mio ohne Ausgleich durch Bundessteueranteil usw.
-180 Mio -85 Mio mit Ausgleich

Diese Einschätzungen unterliegen naturgemäss grosser Unsicherheit, und die SP befürchtet, dass die Rechnung am Ende viel höher ausfallen könnte. Da ist was dran, insbesondere weil der Regierungsrat damit rechnet, dass doch etliche der vom Wegfall ihrer Privilegien betroffene Firmen weiterhin im Kanton Steuern abführen werden. Wenn man allerdings die Wahrscheinlichkeit dafür erhöhen wollte, müsste man die Steuern noch weiter senken, was ganz im Widerspruch zur Position der SP steht.

Aber nochmal von vorne: die Firmen, die das Steuerprivileg für überwiegend im Auslang tätige Konzerne verlieren, und deshalb akut mögliche Kandidaten einer Abwanderung (aus der Schweiz) sind, tragen heute im Kanton Zürich 16% zum Steuerertrag aller Gesellschaften bei. Das sind bei 1.46 Mrd errichteten Staatssteuern durch juristische Personen im Jahr 2017 (siehe Geschäftsbericht [↓ PDF]) gerade mal 234 Mio. Um davon nicht den grössten Teil zu verlieren, verzichtet man auf 445 Mio Einnahmen. Wirklich? Klingt ein bisschen wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Oder was hab ich übersehen?

Die Alternative wäre, gar nichts zu machen, das Risiko in Kauf zu nehmen, dass diese Firmen in andere Steueroasen abwandern, und die Mindereinnahmen von 234 Mio einfach wegzustecken.
Das sähe dann so aus:

für den Kanton für die Gemeinden  
-127 Mio -106 Mio ohne Ausgleich durch Bundessteueranteil usw.
-67.4 Mio +13.8 Mio mit Ausgleich

Für mich sieht das deutlich schmerzfreier aus.

Ich schliesse daraus, dass die vorliegende Vorlage nicht die Umsetzung der am 19. Mai beschlossenen STAF ist, sondern einfach die Gelegenheit genutzt wird, Steuersenkungen für Unternehmen durchzusetzen. Klar ist jedenfalls, dass die Vorlage unter falscher Flagge segelt.

Wettlauf nach unten

Wichtiger als die 16% möglichen Einnahmeverluste durch das Wegbrechen der hauptsächlich im Ausland tätigen Firmen ist etwas anderes: der interkantonale Wettbewerb, der dazu führt, dass etliche Kantone die Unternehmenssteuern drastisch senken, und Zürich vielleicht gar keine Wahl hat, als bei dem Spiel mitzumachen. Die Senkung der Gewinnsteuer von 8% auf 7% lässt sich damit gut begründen, und Zürich wäre immer noch an der Spitze der Kantone.

Alte Schlupflöcher zu, neue auf

Problematisch finde ich den Umgang mit den durch die Abstimmung vom 19. Mai möglich gemachten neuen Schlupflöchern. Insbesondere zwei:

  • Wenn man Forschungs- und Entwicklungsausgaben zu mehr als 100% absetzbar macht (in unserem Fall: zu 150%), tritt der eigentliche Zweck der Forschungstätigkeit in den Hintergrund. Beispiel: Ich gebe eine Million aus für die Erforschung, wie sich die Mondphasen durch Wünschelrutengänge beeinflussen lassen. Natürlich kommt nichts dabei heraus. Dann setze ich anderthalb Millionen von meiner Steuer ab, und die Sache hat sich vielleicht doch für mich gelohnt. Oder ich deklariere ganz andere Aktivitäten als „Forschung“ (so wie es die Japaner mit dem Walfang machen). Mit anderen Worten: solche überschiessenden Absetzungsmöglichkeiten fördern nicht die Forschung, sondern die kreative Buchhaltung.
  • Patentboxen haben gestartet als reichlich windige Methode, sich auf Kosten anderer Staaten zu bereichern. Inzwischen hat die OECD einigermassen klare Regeln dafür aufgestellt, wie solche Instrumente ausgestaltet werden sollten, um den Vorwurf der „harmful tax practices“ zu vermeiden. Ich glaube aber, dass dies ein Feld sein wird, wo noch über Jahre ein Katz- und Mausspiel zwischen Steuervermeidern und -inspektoren stattfinden wird. Ich glaube nicht, dass es der Schweiz gut tut, in diesem Spiel vorne mit dabei zu sein.

Was folgt nun aus all dem?

Ich antworte mit dem Klassiker aller Antworten, in der Version aus dem Emsland (einer Gegend in Norddeutschland, die – wie man dem Dialekt entnehmen kann – an Holland grenzt): „Nu staoht de Erpeln uppen Disk, nu werd’t se ock etten.“ – Hochdeutsch: Jetzt stehen die Kartoffeln auf dem Tisch, jetzt werden sie auch gegessen.

Also: Augen zu, „ja“ gestimmt, und sich anderen Themen zugewandt.

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