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Schlagwort-Archiv: Abstimmung

Nu staoht de Erpeln uppen Disk, nu werd’t se ock etten

23 Freitag Aug 2019

Posted by hajovonkracht in deutsch, Uncategorized

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Abstimmung, Steuervorlage 17, Volksabstimmung

Am 1. September stimmt Zürich über die kantonale Umsetzung der am 19. Mai von 66% der Abstimmenden schweizweit angenommenen Steuerreform ab.
Ich habe mich damals mit wenig Begeisterung dazu durchgerungen, der STAF zuzustimmen. Mein Hauptgrund war die Abschaffung der Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne.

Jetzt geht es nicht darum, alles nochmal über den Haufen zu werfen, sondern zu beurteilen, ob die Umsetzung für den Kanton Zürich ok ist.

Im Vorfeld der Abstimmung zeigt sich, dass mal wieder in sehr herkömmlicher Weise „links“ und „rechts“ gegeneinander auffahren. „Links“ (AL, SP, Grüne, Gewerkschaften) ist dagegen, alle anderen („rechts“ sowieso, aber auch die sogenannten „Mitteparteien“ wie z.B. die Grünliberalen) sind dafür.

Das Argumentarium der SP [↓ PDF] enthält die relevanten „linken“ Argumente gegen die Annahme der Vorlage (und wird auch ziemlich wörtlich von den Grünen verwendet, wie sich überhaupt die Grünen in dieser Frage ganz im Schlepptau der SP zu befinden scheinen).

1. Um wieviel Geld geht es?

Der Regierungsrat schätzt die Mehrausgaben für die geplanten Änderungen so ein:

für den Kanton für die Gemeinden  
-240 Mio -205 Mio ohne Ausgleich durch Bundessteueranteil usw.
-180 Mio -85 Mio mit Ausgleich

Diese Einschätzungen unterliegen naturgemäss grosser Unsicherheit, und die SP befürchtet, dass die Rechnung am Ende viel höher ausfallen könnte. Da ist was dran, insbesondere weil der Regierungsrat damit rechnet, dass doch etliche der vom Wegfall ihrer Privilegien betroffene Firmen weiterhin im Kanton Steuern abführen werden. Wenn man allerdings die Wahrscheinlichkeit dafür erhöhen wollte, müsste man die Steuern noch weiter senken, was ganz im Widerspruch zur Position der SP steht.

Aber nochmal von vorne: die Firmen, die das Steuerprivileg für überwiegend im Auslang tätige Konzerne verlieren, und deshalb akut mögliche Kandidaten einer Abwanderung (aus der Schweiz) sind, tragen heute im Kanton Zürich 16% zum Steuerertrag aller Gesellschaften bei. Das sind bei 1.46 Mrd errichteten Staatssteuern durch juristische Personen im Jahr 2017 (siehe Geschäftsbericht [↓ PDF]) gerade mal 234 Mio. Um davon nicht den grössten Teil zu verlieren, verzichtet man auf 445 Mio Einnahmen. Wirklich? Klingt ein bisschen wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Oder was hab ich übersehen?

Die Alternative wäre, gar nichts zu machen, das Risiko in Kauf zu nehmen, dass diese Firmen in andere Steueroasen abwandern, und die Mindereinnahmen von 234 Mio einfach wegzustecken.
Das sähe dann so aus:

für den Kanton für die Gemeinden  
-127 Mio -106 Mio ohne Ausgleich durch Bundessteueranteil usw.
-67.4 Mio +13.8 Mio mit Ausgleich

Für mich sieht das deutlich schmerzfreier aus.

Ich schliesse daraus, dass die vorliegende Vorlage nicht die Umsetzung der am 19. Mai beschlossenen STAF ist, sondern einfach die Gelegenheit genutzt wird, Steuersenkungen für Unternehmen durchzusetzen. Klar ist jedenfalls, dass die Vorlage unter falscher Flagge segelt.

Wettlauf nach unten

Wichtiger als die 16% möglichen Einnahmeverluste durch das Wegbrechen der hauptsächlich im Ausland tätigen Firmen ist etwas anderes: der interkantonale Wettbewerb, der dazu führt, dass etliche Kantone die Unternehmenssteuern drastisch senken, und Zürich vielleicht gar keine Wahl hat, als bei dem Spiel mitzumachen. Die Senkung der Gewinnsteuer von 8% auf 7% lässt sich damit gut begründen, und Zürich wäre immer noch an der Spitze der Kantone.

Alte Schlupflöcher zu, neue auf

Problematisch finde ich den Umgang mit den durch die Abstimmung vom 19. Mai möglich gemachten neuen Schlupflöchern. Insbesondere zwei:

  • Wenn man Forschungs- und Entwicklungsausgaben zu mehr als 100% absetzbar macht (in unserem Fall: zu 150%), tritt der eigentliche Zweck der Forschungstätigkeit in den Hintergrund. Beispiel: Ich gebe eine Million aus für die Erforschung, wie sich die Mondphasen durch Wünschelrutengänge beeinflussen lassen. Natürlich kommt nichts dabei heraus. Dann setze ich anderthalb Millionen von meiner Steuer ab, und die Sache hat sich vielleicht doch für mich gelohnt. Oder ich deklariere ganz andere Aktivitäten als „Forschung“ (so wie es die Japaner mit dem Walfang machen). Mit anderen Worten: solche überschiessenden Absetzungsmöglichkeiten fördern nicht die Forschung, sondern die kreative Buchhaltung.
  • Patentboxen haben gestartet als reichlich windige Methode, sich auf Kosten anderer Staaten zu bereichern. Inzwischen hat die OECD einigermassen klare Regeln dafür aufgestellt, wie solche Instrumente ausgestaltet werden sollten, um den Vorwurf der „harmful tax practices“ zu vermeiden. Ich glaube aber, dass dies ein Feld sein wird, wo noch über Jahre ein Katz- und Mausspiel zwischen Steuervermeidern und -inspektoren stattfinden wird. Ich glaube nicht, dass es der Schweiz gut tut, in diesem Spiel vorne mit dabei zu sein.

Was folgt nun aus all dem?

Ich antworte mit dem Klassiker aller Antworten, in der Version aus dem Emsland (einer Gegend in Norddeutschland, die – wie man dem Dialekt entnehmen kann – an Holland grenzt): „Nu staoht de Erpeln uppen Disk, nu werd’t se ock etten.“ – Hochdeutsch: Jetzt stehen die Kartoffeln auf dem Tisch, jetzt werden sie auch gegessen.

Also: Augen zu, „ja“ gestimmt, und sich anderen Themen zugewandt.

Vollgeld aus Spielhöllen als Grundstücksgewinn im Zürcher Verkehrsfonds

27 Sonntag Mai 2018

Posted by hajovonkracht in deutsch

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Abstimmung, Geldspielgesetz, Grundstücksgewinnsteuer, Verkehrsfonds, Vollgeld

Bei der Abstimmung am 10. Juni geht es viermal ums liebe Geld. (Als Stadtzürcher haben wir noch 10 [zehn] weitere Fragen zu beantworten, aber weil die Unterlagen schon verschickt sind und ich von meiner treuen Leserschaft – selbst aus Australien – angefragt wurde, hier erst mal die Themen auf Bundes- und Kantonsebene) – Und es gibt viermal ein „nein“.

Die Vollgeld-Initiative

Vollgeldinitiative: nein!Das ist eine der Unsinns-Initiativen, mit denen unsere ungerechte und krisenanfällige Welt durch Bastelei am Geldsystem gerettet werden soll. Wird erstens nicht angenommen, und wenn doch, würde zweitens die Sache im Nu in sich zusammenklappen und nur Schaden anrichten.

Im Einzelnen: Bankencrashs sollen vermieden und das Geld sicherer gemacht werden, indem es Banken untersagt wird, „Luftgeld“ zu generieren, also Darlehen zu vergeben, ohne eigene harte Mittel zu besitzen. Nur noch die Zentralbank soll befugt sein, Geld aus dem Nichts herzustellen. (Ich brauchte lange, um zu begreifen, dass „Bank“ und „Zentralbank“ zwei grundverschiedene Dinge sind: die Ersten sind Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften; die Zweite ist eine staatliche Institution, die die Geldmenge regelt).

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Nun sind Bankencrash und milliardenschwere Bankenrettung noch gut in Erinnerung. Vom „heutigen, gut funktionierenden Geld- und Währungssystem“ zu sprechen, wie es das Abstimmungsbüchlein tut, ist da ziemlich ignorant. Und es scheint in der Tat, dass die Weltgemeinschaft nichts aus der Finanzkrise gelernt hat.

Der vorliegende Versuch ist allerdings ein Schuss in den Ofen. Rudolf Frahm hat die wichtigsten Argumente dagegen im Tagi vorgetragen. Die Sache hätte nur eine Chance, wenn sich die Schweiz komplett von der globalen Finanzwirtschaft abschottet (einschliesslich Grenzkontrollen, Devisenbewirtschaftung, Verbot von Kreditkarten). Und weil die Abschottung der Finanzwirtschaft nicht funktioniert ohne Abschottung der Realwirtschaft, wäre auch diese notwendig. Nordkorea lässt grüssen.

Im Prinzip läuft die Initiative darauf hinaus, in der Schweiz den Mindestreservesatz der Banken auf 100% zu erhöhen. Und zwar im Alleingang. Die gegenwärtigen Sätze wichtiger Wirtschaftsräume sind hier aufgelistet (Quelle: Wikipedia).

Gegenwärtige Mindestreservesätze
Zentralbank Satz
China 20%
EU 1%
USA 10%
Russland 3.5%
Schweiz 2.5%

Es wäre viel gewonnen, und der viel bessere Ansatz, wenn die EU und die Schweiz ihre Sätze in Richtung auf die in den USA geltenden 10% anheben würden. Das würde die Verhältnisse international und auch in den einzelnen Volkswirtschaften stabilisieren. Nun haben gerade am 25. 5. die europäischen Länder beschlossen, ihren Satz von 1% auf 3% zu erhöhen (Handelsblatt), und sogar die Brexit-geplagte Bank of England ist auf dem Weg von 0% auf 1%. Nun wird die Erhöhung oder Senkung dieses Satzes von den Zentralbanken als Instrument benutzt, um die Geldmenge zu steuern. Ich hätte Sympathie für eine Forderung in dem Sinne, dass dieser Satz nie unter eine bestimmte Schwelle gesenkt werden darf (z.B. 3% oder 5%). Aber das steht nicht zur Abstimmung.

Das Geldspielgesetz

Geldspielgesetz: eher neinZiemlich gefährlich, weil im Huckepack von guten und sinnvollen Massnahmen Weichen gestellt werden, die in die falsche Richtung führen.

Im Einzelnen: Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Kombination von Prohibitionspolitik und Geoblocking. Beides lehne ich ab.

Prohibition beschreibt eine Politik, mit der der Staat seine Bürger vor sich selbst schützen will, indem er seine väterlich-verbietende Hand über ihnen ausbreitet. So geschehen (und gescheitert) in den USA in Sachen Alkohol. So wie der Zugang zu Geldspielen Menschen in die Sucht treibt, tut es die Verfügbarkeit von Alkohol, Zigaretten, und vielem anderen. Vielleicht ist das Rauchen ein gutes Beispiel: Ich begrüsse es sehr, wenn Unbeteiligte (Passiv-Raucher) vor dem Rauchen geschützt werden, und lehne es trotzdem ab, dort wo niemand anderer betroffen ist, das Rauchen zu verbieten. Jeder hat das Recht sein Leben auf seine Weise zu ruinieren. (Dass man Hilfe für Opfer der Spielsucht anbietet, Beratungsstellen usw. ist natürlich sehr begrüssens- und unterstützenswert.)

Geo-blocking beschreibt eine Technik, mit der Kunden geografisch „gefangen“ werden sollen. Ein schönes Beispiel ist der Unterschied zwischen Amazon und Apples iTunes. Bei Amazon kann ich selbst wählen, ob ich bei auf der Web-Seite der US-Firma, in UK, in Deutschland oder Italien einkaufe. Preise, Währung, Lieferfristen und teilweise sogar das Angebot sind verschieden. Bei iTunes findet Geo-blocking statt: Wenn ich versuche, aus der Schweiz auf der Deutschland-Seite einzukaufen, werde ich zwangsweise auf die Schweizer Seite umgeleitet, und selbst wenn es mit gelingt, mit einer deutschen IP auf den deutschen Shop zu kommen, wird dort eine in der Schweiz ausgestellte Kreditkarte nicht akzeptiert. Dabei sind die Preise in der Schweiz höher, und das Angebot auch nicht dasselbe.

Geo-blocking dient also dazu, die nationalen Märkte maximal zu „melken“ und internationale Preisvergleiche auszuschalten. Es gibt eine aktive Bewegung für die Abschaffung von Geo-Blocking, um die Konsumentenrechte zu stärken. Gleichzeitig führen gerade autoritäre Regimes verstärkt solche Techniken ein, um Zugriff auf unliebsame Inhalte von den eigenen Untertanen fernzuhalten. Ich halte die Einführung solcher Techniken zum Schutz nationaler Geldspielanbieter für völlig verfehlt.

Im Übrigen: Dass dem Staat durch Einkäufe im Ausland Steuern entgehen, ist für diesen zwar bedauerlich. Aber das gilt für jeden grenzüberschreitenden Einkauf. Viel mehr als das vorgeschlagene Geldspielgesetz brächte es dem Schweizer Fiskus, wenn man grenzüberschreitenden Einkauf generell verböte (vielleicht durch den Bau einer Mauer? [Ironie-aus])

(Verrechnung der) Grundstücksgewinnsteuer (Nur im Kanton Zürich)

Grundstücksgewinnsteuer: Nein!Zwei Ungerechtigkeiten liegen im Streit: (a) die gegen Unternehmen mit Sitz im Kanton im Vergleich mit solchen von ausserhalb, und (b) die gegen normale Menschen im Vergleich mit trickreichen Unternehmen.

Im Einzelnen: Viele Kommentatoren haben auf den Unterschied zwischen Objektsteuer und Subjektsteuer hingewiesen. Die Grundstücksgewinnsteuer ist eine Objektsteuer, das heisst, wenn ich durch den Verkauf meiner Immobilie ein Plus mache, muss ich gleichviel zahlen, egal ob ich ein armer Schlucker bin oder ein reicher Krösus: Die Differenz aus Kaufpreis und Verkaufspreis meiner Immobilie, multipliziert mit einem Faktor, der davon abhängt, wie viel Zeit zwischen beiden Ereignissen vergangen ist. Man könnte das auch anders regeln, etwa diese Differenz zu meinem Einkommen dazuschlagen und dann als Einkommen versteuern. Dann müsste der arme Schlucker weniger von dieser Steuer zahlen als der reiche Krösus, dafür könnten beide es mit einkommensmindernden Faktoren (Schulden, Verluste) verrechnen. Warum diese Steuer jetzt für die einen als Objektsteuer gehandelt werden soll, während andere sie wie ein Einkommen gegen Verluste aufrechnen können, ist schlicht nicht begründbar.

Das einzige Argument, das zugunsten der Vorlage vorgebracht werden kann, ist, dass Unternehmen aus verschiedenen Kantonen verschieden besteuert werden. Potzblitz. Da scheinen Leute erstmals entdeckt zu haben, dass es kantonale Unterschiede in der Besteuerung gibt. Warum ist das in diesem Fall so viel gravierender als in der sonstigen Besteuerung?
Also wenn man ernsthaft der Meinung ist, dass die Grundstücksgewinnsteuer ein Wettbewerbsnachteil für den Kanton Zürich ist, dann soll man sie abschaffen oder in eine Einkommenssteuer umwandeln. Aber für alle. Auch für mich.

(Kürzung des) Verkehrsfonds (Nur im Kanton Zürich)

Verkehrsfonds: Eher neinEine schlechte Entscheidung, die sogleich moralisch überhöhten Protest auf sich zieht. Dadurch wird die Entscheidung nicht besser.

Im Einzelnen: Der Verkehrsfonds ist ein Topf, in den der Kanton jährlich 70 Mio eingezahlt hat, und aus dem alle möglichen Investitionen im Bereich Verkehr finanziert wurden. Muss man so einen Topf haben? Nicht unbedingt. Warum hat man ihn? Weil man den Willen hat und zum Ausdruck bringen will, dass man Geld für Strassenbahn- und ähnliche Projekte beiseitegelegt hat, vor allem auch, weil solche Projekte oft über mehrere Jahre laufen, und man Planungssicherheit braucht, um sie durchführen zu können.

Nun ist der Topf im Lauf der letzten Jahre ordentlich gewachsen (Maximum Ende 2015 waren 950 Mio). Ich stimme zu, dass man einen solchen Topf nicht immerzu wachsen lassen kann, und offenbar konnte das Geld nicht in dem Tempo verbaut werden, wie es zufloss. Nun gibt es neben diesem Fonds noch den Bahninfrastrukturfonds, und vor diesem Hintergrund will der Regierungsrat die jährliche Zulage auf 55 Mio begrenzen.

Soweit kann ich der Sache noch folgen. Aber jetzt soll der Fonds – über 5 Jahre, von denen 2 schon vergangen sind – geschrumpft werden. Dafür gibt es keine nachvollziehbare Begründung. Ich habe hier mal zusammengestellt, wieviel „benötigter Zuschuss“ über die letzten 5 Jahre angefallen wäre, also wie hoch der Zuschuss von Jahr zu Jahr hätte ausfallen müssen, um den Verkehrsfonds konstant zu halten.

Jahr Stand (mio) gewährter Zuschuss benötigter Zuschuss
2013 917.2 70 52.3
2014 934.9 70 54.5
2015 950.4 16.6 67.8
2016 899.2 20 69.1
2017 850.1

Dabei fällt auf, dass der tatsächlich benötigte Zuschuss 2013/2014 tatsächlich eher bei 55 als bei 70 Mio lag, dass er aber von Jahr zu Jahr gestiegen ist und 2016 die urspründlich zugesagten 70 Mio fast erreicht hat. Vor diesem Hintergrund halte ich die 20-Mio-Schrumpfkur für ein falsches Signal. Wenngleich es eine legitime Frage ist, wie hoch so ein Topf eigentlich sein müsste, und ob man dauerhaft eine knappe Milliarde vor sich herschieben soll. Ich könnte mir eine Argumentation vorstellen, nach der dieser Fonds eine Zielgrösse hätte, die nicht unterschritten werden sollte, was die jährlichen Zuwendungen dann begründen würde. Die gegenwärtige Vorlage macht eher den Eindruck, dass man nicht mehr den Willen zum Ausdruck bringen will, in den öffentlichen Nahverkehr zu investieren.

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