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Ansichten aus Zürich

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Ansichten aus Zürich

Schlagwort-Archiv: Abstimmungen

Eben mal schnell die Schweiz abschaffen

31 Mittwoch Jan 2018

Posted by hajovonkracht in deutsch

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Abstimmungen, Finanzordnung 2021, no Billag

In aller Munde ist die „no-Billag“ Initiative; auch bei uns zuhause wurde sie kontrovers diskutiert. Dazu gleich mehr.

nexistepasZunächst aber möchte ich auf die verblüffende Möglichkeit hinweisen, durch ein «Nein» zu der unschuldig daherkommenden „Neuen Finanzordnung 2021“ (siehe Video) eben mal schnell die komplette Schweiz abzuschaffen.

Aus einem dunklen, der Geschichte entstammenden Grunde muss der Bund immer mal wieder das Wahlvolk fragen, ob es ihn weiterhin geben soll. Beziehungsweise, ob er weiter direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer erheben darf – was ziemlich auf dasselbe hinausläuft. So ein Termin ist jetzt wieder, und dies gibt uns – dem Wahlvolk – die Gelegenheit, das komplette Staatsgefüge in die Luft zu jagen. Einfach mal so.

Im Vorfeld gab es im Parlament ein Geplänkel, ob man, statt diese Frage alle paar dutzend Jahre neu zu stellen, das Recht des Bundes auf Steuererhebung in ein permanentes Recht umwandeln sollte, oder ob an der Frist (15 Jahre) geschraubt werden soll, aber dann liess man alles beim Alten. Wie nicht anders zu erwarten, haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat einstimmig („zu Null“) die Annahme der Vorlage empfohlen. (Bei «Nein» müssten sie alle nach Hause gehen.)

Tatsächlich gibt es eine kleine Unterstützergruppe Finanzordnung Nein, die behauptet, der Entzug aller Einnahmequellen wäre „für den unkontrolliert wuchernden Bund und dessen Verwaltungsapparate eine mehr als nötige, gesunde Schrumpfkur.“ – Was für ein Blödsinn.

Aber die Logik kommt mir bekannt vor. „Die SRG darf auch nach der Abschaffung der Billag-Gebühren Sendungen produzieren und ausstrahlen, sie müsste sich lediglich selbst finanzieren, wie die meisten anderen Unternehmen auch.“ – so die No-Billag (siehe Video) Befürworter auf ihrer Web Seite, auf der sie vehement bestreiten, dass ihre Initiative eigentlich «No-SRG»-Initiative genannt werden müsse.

Natürlich kann die sich SRG, wenn man ihr 75% ihrer Einnahmen kappt, vielleicht irgendwie selbst neu erfinden. Aber wahrscheinlich ist das nicht.

Bei den Leuten in meinem Umfeld, mit denen ich diese Initiative diskutiert habe, ist nicht ganz klar, worüber abgestimmt wird. Es geht tatsächlich (und da haben die Befürworter recht) nicht um Pro oder Contra SRG und ihre Leistung. Es geht um viel Grundsätzlicheres. Im Abstimmungstext steht:

  • Art. 93/4 „[Der Bund] subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen.“
  • Art. 197/12 „Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen werden die Konzessionen mit Gebührenanteil entschädigungslos aufgehoben.“

Es geht also um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt. Und das will gut überlegt sein.

Dabei waren wir in unserem Haushalt und auch in unserem Freundeskreis durchaus nicht von Anfang Feuer und Flamme für die regelmässig eintrudelnden Billag-Rechnungen. Und wenn die Abstimmung wirklich eine „no-Billag“ Entscheidung wäre (nämlich um die Frage, wie die Rundfunk/Fernseh-Gebühren erhoben werden), dann fielen mir gute Gründe ein, den jetzigen Zustand für lamentabel zu halten.

  • Wieso wird das nicht über die Steuern eingezogen? Das würde einerseits den Aufwand verringern, andererseits – wenn schon Service Public, wieso ist das dann nicht einkommensabhängig?
  • Auch die extra-Rechnung an die Unternehmen ist eigentlich widersinnig: Sehen und hören tun doch nur Menschen, keine Unternehmen. Und wenn ich schon meine Gebühr bezahlt habe, sollte es doch gleichgültig sein, ob ich mich mit dem Almdudler in meinem Büro, im Wohnzimmer, in meinem Auto oder meinem Rustico berieseln lasse. Per Radio, Walkman, Fernseher oder Smartphone.

Das Hauptargument gegen das Schweizer öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen ist aber: Ich schau mir das sowieso nicht an. Die Qualität ist miserabel, die Sendungen unprofessionell und eine Zumutung, ich bezahle sowieso Netflix und schaue RTL.

Und mit dieser Logik wird der Gedanke an Service Public komplett über Bord geschmissen. Ganz nach der Logik: In meinem Alter bin ich sicher, dass ich keine Schule mehr besuchen werde, also sollte man alle Schulen abschaffen. Was liesse sich da Geld sparen.

Auch wenn die digitalen Medien und neue Sehgewohnheiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk radikale neue Herausforderungen darstellen, würden wir uns einen Bärendienst erweisen, wenn wir – um den Programmgestaltern der SRG eins reinzuwürgen – diese Institution zerschlagen würden. Also: ein klares «Nein».

Auf kantonaler Ebene gibts in Zürich dann noch eine Initiative „Lehrplan vors Volk“. Das ist eine der unsinnigen SVP-Zwängereien, mit denen man sich so wenig wie möglich befassen sollte. Der einzige Zweck der Initiative ist, den Stand der Lehrer, Erzieher und Gutmenschen zu quälen. Alle Lehrpläne zum Gegenstand eines Referendums zu machen, ist so ziemlich die dämlichste Idee (vielleicht nach der, die Schweiz zum 4. März komplett abzuschaffen, siehe oben). Also: «Nein».

PS. In der Stadt Zürich finden am 4. März Erneuerungswahlen zu Gemeinderat, Stadtrat und Stadtpräsidium statt. Eine wichtige Sache. Ich habe da meine Favoriten. In diesem Blog beschränke ich mich allerdings auf die Abstimmungen und möchte daraus keinen Parteiblog machen, was automatisch die Folge wäre, wenn ich mich zu den Wahlen äussern würde.

Nur hier in Zürich

19 Sonntag Nov 2017

Posted by hajovonkracht in deutsch

≈ Ein Kommentar

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Abstimmungen, Alterszentrum Mathysweg, ewz, Nachhaltige und faire Ernährung, Schulanlage Hofacker, Sonderschulen

Ganz ungewohnt: Am 26. November stimmen wir ausschliesslich über lokale Stadtzürcher Fragen ab. Fünf Fragen werden gestellt, Kanton und Bund haben Abstimmpause.

Gleich zweimal geht es um Schule, und als jemand, der weder in Zürich die Schule besucht hat, noch ein Kind hat, das dies tut, noch jemanden kennt, der ein Kind hat, das dies tut, fühle ich mich einigermassen inkompetent und gestatte mir nur aus staatsbürgerlicher Pflicht, und weil ich insofern zur Entscheidung aufgefordert bin, eine Meinung dazu.

1. Ausrichtung der Schulbehördenorganisation auf die schulische Integration und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Führung im Schulwesen der Stadt Zürich (was ein Titel!)
Es geht darum, die Zuständigkeit für die Betreuung von „Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen“ an die reguläre Schulbehörde zu übertragen und die separate Sonderschul-Kommission aufzulösen. Hintergrund ist die seit einigen Jahren angestrebte „Inklusion“, das heisst, dass immer mehr Kinder mit „besonderen pädagogischen Bedürfnissen“ in Regelklassen unterrichtet, dort aber eigens gefördert werden. Regelschulen führen sonderpädagogische Aufgaben durch. Die strikte Trennung der Behörden widerspricht dem, Doppelgleisigkeit entsteht.
Jeder ist heutzutage für Inklusion, und so sind (fast) alle Parteien für die Vorlage, mit zwei Ausnahmen: Die AL meint, „die dringende Reform der Schulbehördenorganisation – unter anderem die Klärung der Rolle der Schulpräsident/-innen – ist von den Parteien auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben worden. Die jetzt zur Abstimmung kommende Aufhebung der ‚Schulkommission für die Sonderschulen‘ muss im Rahmen einer Gesamtreform erfolgen.“ – Das ist ein klassisches Nicht-Argument (genannt ‚Whataboutismus‘) – warum nicht ein Problem nach dem anderen angehen?
Interessanter ist die Meinung der SVP: Die Mitglieder der Sonderschul-Kommission (die jetzt aufgelöst werden soll) wurden vom Gemeinderat benannt. „Dem Schul- und Sportdepartement passte dieses Gremium mit Volksvertretern offenbar nicht.“ – Findet hier also klammheimlich ein Demokratieabbau statt? Nun muss man wissen, dass die regulären Kreisschulbehörden vom Volk gewählt werden, und es ist schon ein wenig ironisch, dass gerade die SVP, die sonst immer Wert auf direkte Volksentscheidung legt, hier die indirekt gewählte Sonderschul-Kommission verteidigen zu müssen glaubt.
Eher jaMein Fazit: die vorgetragenen Gegenargumente sind so fadenscheinig, dass ich vermute, es gibt keine besseren, und ich stimme – mit zugestanden geringer Sachkenntnis – der Vorlage zu.

2. Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für den Bau von Anlagen des Geschäftsfelds Energielösungen
Schon bei der letzten Abstimmung ging es darum, dem EWZ einen Rahmenkredit „für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie“ zu bewilligen. (Ich war ganz dafür, und die Vorlage wurde auch angenommen.) Diesmal gehts um einen weiteren Kredit, und um das „Geschäftsfeld Energielösungen“.
Ich muss gestehen, dass mir die Entscheidung hier schwer fällt. Das ewz ist ja ein Zwitter: Einerseits soll es als Unternehmen wirtschaftlich handeln, und die Antragsteller führen auch aus, dass die erbrachten „Energielösungen“ kostendeckend betrieben werden und einen ange­messenen Gewinn abwerfen. In diesem Sinn agiert das EWZ als „normales“ Unternehmen, tritt auch mit anderen in Konkurrenz, und sollte auch als solches geführt werden. Andererseits hat das EWZ als Dienstleistungsabteilung der Stadt politische Ziele wie die „2000 Watt Gesellschaft“. In diesem Sinn soll es nicht rein betriebswirtschaftlich ticken.
Wenn man im EWZ primär ein Unternehmen sieht, das „Energielösungen“ schweizweit auf dem Markt anbietet, wäre – wie vom Stadtrat (der Stadtregierung) vorgeschlagen – die Umwandlung in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen konsequent gewesen. Dies wurde aber vom Gemeinderat (dem Stadtparlament) abgelehnt, weil man mehr Einfluss auf die Geschäftsgestaltung nehmen wollte. Für mich folgt daraus, dass das EWZ kein „normales Unternehmen“, sondern vornehmlich für die Umsetzung der Energiepolitik der Stadt zuständig ist.
Gleichzeitig, wenn man dem EWZ den Auftrag gibt, Energiedienstleistungen zu erbringen, auf dem Gebiet der Stadt Zürich und der übrigen Schweiz – wie das offenbar erfolgt ist – dann muss man ihm auch den wirtschaftlichen Rahmen geben, dies erfolgreich zu machen.
Also wie man’s macht, macht man’s falsch, und deshalb bin ich gezwungen, hier ein „unentscheidbar“ einzulegen.

ja!3. Das Alterszentrum Mathysweg im Quartier Albisrieden soll einen Ersatzneubau bekommen und braucht einen Objektkredit von 63,25 Millionen Franken.
Das scheint ganz unbestritten, und es findet sich niemand, der dagegen sprechen würde, nicht einmal ich.

4. Die Schulanlage Hofacker im Quartier Hirslanden soll ein neues Sekundarschulhaus mit Dreifachsporthalle bekommen und braucht einen Objektkredit von 33,8 Millionen Franken.

ja!Auch das wäre eigentlich unbestritten, wenn nicht die SVP diesen Umbau zum Gegenstand ihres grundsätzlichen Kulturkampfs machen würde. Sie hat was gegen Ganztagsbetreuung der Kinder (der wichtigste Grund für den Umbau). Denn sie hofft, „früher oder später werden die Familien nämlich wieder zur Besinnung kommen, sodass etliche Familien ihre Mittagszeit wieder mit den Kindern verbringen.“ – Also: Frauen, raus aus dem Beruf, und zurück zu Küche und Herd!
Schon drollig.

5. Gegenvorschlag des Gemeinderats zur Volksinitiative «Nachhaltige und faire Ernährung»
Diese „Gegenvorschläge“ sind ja immer ein Spiel über die Bande: Da hat jemand eine Volksinitiative eingereicht, die andere für blöd halten (in diesem Fall eine obskure Gruppe mit dem Namen Sentience Politics, die „Antispeziesismus“ vertritt und für vegane Ernährung streitet; auf ihrer Web-Seite präsentiert sie eine eindrucksvolle Liste von Unterstützern, und ich wundere mich.). Weil der Gemeinderat nicht einfach „nein“ sagen wollte (wie vom Stadtrat empfohlen), wurde aus der eingereichten Initiative der vorliegende Gegenvorschlag, der Auflagen für die Verpflegung bei Veranstaltungen und in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen vorsieht, sowie eine neue Stiftung, die über die Auswirkungen der Massentierhaltung aufklären soll.
nein!Tut mir leid, da kann ich nicht mit. Aufklärung über die Auswirkungen von Massentierhaltung ist verdienstvoll, tut not, ist aber eine zivilgesellschaftliche, keine städtische Aufgabe. Wenn öffentliche Einrichtungen vermehrt vegane Angebote führen, begrüsse ich das im Rahmen dessen, dass die Konsumenten das auch wollen. Verpflegung bei Veranstaltungen zu regeln, halte ich im Zweifel für unangebracht, und wieder sollten da die Konsumenten das letzte Wort haben.
Deshalb kann ich der Vorlage bei aller Sympathie für das Anliegen leider nicht zustimmen.

Elf Fragen zur Abstimmung

03 Sonntag Sept 2017

Posted by hajovonkracht in deutsch

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Abstimmungen, AHV, Altersvorsorge, Anti-Stauinitiative, Arbeitswegkostenabzug, Bundesasylzentrum, Cabaret Voltaire, Dada, Duttweiler-Areal, Energieerzeugungsanlagen, Ernährungssicherheit, ewz, Heimfinanzierung, Sozialhilfeleistung

Seit ich 2014 Schweizer Bürger geworden bin und an Abstimmungen teilnehmen darf, gab es noch nie so viele Fragen am selben Tag zu entscheiden. Dabei ragt eine Frage (im Doppelpack gestellt) heraus: Die Reform der Altersversorgung.

Aber der Reihe nach:

Käse auf dem Zettel und Kartoffeln auf dem Tisch

Die erste Abstimm-Vorlage, den „Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit“ habe ich mehrfach gelesen, um zu verstehen, worum es geht. Bin ich für „eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion“ oder dagegen? Möchte ich einen „ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln“ oder doch lieber ihre Verschleuderung? Und was folgt daraus, wenn ich die Vorlage annehme? Oder ablehne? Antwort: Gar nichts. Wenn sie abgelehnt wird, geht alles weiter wie bisher; wenn sie angenommen wird, geht alles weiter wie bisher. Und alle Parteien empfehlen die Annahme.

So ein KäseWarum wird so ein Käse zur Abstimmung gestellt? Unter der Überschrift Gruppentherapie auf Verfassungsstufe hat Markus Häfliger im Berner Bund den Fall nett beschrieben: Es geht darum, dem Bauernverband, der ursprünglich eine Initiative eingereicht hatte, welche die Sonderinteressen der Schweizer Landwirte in die Verfassung bringen sollte, die Schmach der Niederlage zu ersparen, ohne seine Initiative anzunehmen. Deshalb wurde ein total verwässerter, unverbindlicher „Bundesbeschluss“ dagegengestellt (der Bauernverband zog daraufhin seine Initiative zurück) und nun sind die Kartoffeln auf dem Tisch und müssen gegessen, und der Bundesbeschluss muss abgestimmt werden.

Ich halte das für eine Veräppelung der Wählerinnen und Wähler und gehe hier mit dem Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti, der Montesquieu zitiert: «Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.»

Also dagegen stimmen oder Stimmzettel wegschmeissen (wird aber sowieso angenommen).

38 rosa Seiten

Nun zur schwierigen und wichtigen Frage: Wie soll die Altersvorsorge in der Schweiz zukunftssicher gemacht werden?

Ich finde es sehr erstaunlich, wie diese Schweizer Demokratie funktioniert: Volle 38 Seiten Gesetzestext in Juristendeutsch werden zur Abstimmung gestellt. Diese sind das Ergebnis intensiver Hinterzimmer-Feilscherei zwischen verschiedenen Akteuren über fünf Jahre. Ein komplexes Massnahmenbündel wurde zusammengeschnürt. Und jetzt habe ich „ja“ zu sagen oder „nein“. Dabei betrifft die Sache mich erst mal gar nicht direkt: Ich bin – mit den Worten eines lieben Ex-Kollegen – „AHV Positiv“, aber indirekt trifft’s uns doch: Meine Frau ist noch nicht in dem gesegneten Zustand, hat nach der neuen Regelung 10 Jahre Arbeitsleben vor sich (statt bisher 9) eine lausige Rentenkasse erwischt (die BVK, man kann sie sich ja nicht aussuchen), bei der der Umwandlungssatz bereits von 6.65% (2012) auf 4.87% (2017) gesenkt wurde, und jetzt soll der obligatorische Mindestumwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% gesenkt werden.

Holla, wie geht das? Wie kann die BVK 4.87% haben, wo heute noch das Minimum bei 6.8% liegt? Antwort: durch eine intransparente Mischrechnung. „Viele Kassen wenden das Anrechnungsprinzip an: Auf dem gesamten Altersguthaben wird nur noch ein einheitlicher Umwandlungssatz angewandt“ – in unserem Fall also die 4.87 Prozent. „Damit diese Kassen trotzdem den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf dem obligatorischen Bereich einhalten, machen sie eine Schattenrechnung. So garantieren sie, dass sie das gesetzliche Minimum erfüllen und dieses bei einer allfälligen Unterschreitung kompensiert würde.“ (BAZ) – Die Absenkung des „Mindest“-Umwandlungssatzes, da er nur für das Obligatorium gilt, lässt also erwarten, dass der tatsächliche, mischkalkulierte Satz bei einem Saftladen wie der BVK dann nochmal runter geht.

Also: Rentenalter (für Frauen) hoch (ein Jahr), Umwandlungssatz runter (entspricht 12% Rentenkürzung), dafür Mehrwertsteuer hoch (von 8% auf 8,3%). Einziges Trostpflaster: die AHV wird um 70 Franken monatlich erhöht (und da sie aufgrund ihres späten Zuzugs in die Schweiz nur eine Teilrente bekommt, kann Elke sich schon mal auf monatlich 45 SFr zusätzliche AHV freuen). Ausserdem darf sie, wenn sie will, 15 Jahre länger arbeiten. Immerhin: wenn sie vorher ihren Job verliert, wird sie nicht automatisch von der Rentenkasse vor die Tür gesetzt.

Das wären jetzt schon mehrere satte Gründe, gegen das 38-seitige Konvolut zu stimmen. Frage ist nur: Was ist die Alternative?

Wenn man sich anschaut, wer mit welchen Argumenten dagegen ist, scheint mir, mit einer Ablehnung wird es nicht besser. Allenfalls treten die Änderungen später in Kraft, weil das Gefeilsche von Neuem los geht. Die eigentlichen Probleme sind Demographie und Zinsniveau.

Das Gegenargument, dass bei Annahme der jetzigen Reform in sovielen Jahren eine erneute Revision fällig wird, erscheint mir schwach: Das liegt in der Natur der Sache, und das werden dann andere Leute entscheiden. Ich erkläre mich heute schon bereit, dann wieder abzustimmen.

Also: Zähne zusammenbeissen, zustimmen, und wissen, dass die Renten nicht steigen werden.

Im Kanton Zürich gibt es noch vier Abstimmungen zu bestreiten.

1. Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative. Wieder mal eine „light“-Version einer ursprünglich eingereichten Volksinitiative. Mit dem selben Fehler wie diese: Er „stärkt die Rolle des motorisierten Privatverkehrs“. Das ist überhaupt nicht die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Stattdessen soll sie die Mobilität der Menschen fördern, sicher, schadstoffarm und sozialverträglich, ob das nun mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Radwegen, motorisiertem Privatverkehr oder Telekinese geschieht.

Ich sehe schon teure Karrossen, die auf super ausgebauten Schnell­strassen bis zum Ortsrand fahren, und dort stranden, weil in den Städten Fahrverbote wegen Stickoxiden, Feinstaub und anderen Gesundheitsbeeinträchtigern herrschen. Die einseitige Fixierung auf das Auto ist rückwärtsgerichtet und unsinnig. Ablehnen.

2. Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs. Die Menschen richten ihr Leben unter den Gegebenheiten ein, die sie vorfinden. Wenn klar ist, dass beliebig lange Pendlerfahrten von der Steuer abgesetzt werden können, ist das ein zusätzliches Argument dafür, Wohn- und Arbeitsort entkoppelt zu wählen. Ökologisch zweifelhaft. In diesem Sinn ist es sinnvoll, solche falschen Anreize zu begrenzen. Leider passiert es aber, dass man einen Job verliert, und einen neuen nur in einiger Entfernung findet (ab 30 km wird das relevant), während Partner und Familie einem Wohnungswechsel entgegenstehen. Das bedeutet, 10% der Steuerpflichtigen, die sowieso dem Stress langer Pendlerfahrten ausgesetzt sind, werden jetzt zusätzlich gestraft, sofern sie nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können.

ja!Was man hier sieht ist, wie sinnlos die Anti-Stau­initiative ist: Statt Vorrang für motorisierten Privatverkehr müsste dringend dafür gesorgt werden, dass solche Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsort erreichen können. Also: Annehmen und das „nein“ bei der Anti-Stauinitiative nochmal besonders dick nachtragen.

3. Heimfinanzierung. Hier geht es darum, zwischen Kanton, Gemeinden und Eltern die Kostenübernehme zu regeln, und zu verhindern, dass eine Heimunterbringung für Eltern und Gemeinden billiger wird als niederschwellige Massnahmen. Soweit ich das durchschaue (nicht 100%ig), ist die Gesetzesänderung vernünftig.

4. Aufhebung der Sozialhilfeleistung für vorläufig Aufgenommene. Das ist wieder so eine typische rechtspopulistische Zwängerei nach der Logik: Wenn man die im Lande lebenden Flüchtlinge möglichst schlecht behandelt und drangsaliert, wirkt sich das auf diejenigen aus, die sich überlegen, ob sie auch in die Schweiz flüchten sollen.

In Wirklichkeit schürt man so Konflikte, die am Ende alle teuer zu stehen kommen. Die viel bessere Methode ist, zwar die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen, die ins Land kommen, und zurückzuschicken, wer nicht bleiben darf. Diejenigen aber, die hier sind, so gut und schnell wie möglich zu integrieren, mit allen Konsequenzen. Also: Ablehnen.

Aber wir sind noch nicht fertig. Auch die Stadt Zürich stellt vier Fragen.

1. Das Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal wird ganz in unserer Nachbarschaft liegen, und ich habe hier auch schon darüber berichtet (am 12. Dez 2015 und am 28. Nov 2016). Entsprechend dem im Juni 2016 von 66% der Abstimmenden bundesweit beschlossenen Asylgesetz sollen solche Zentren eingerichtet werden. Das Zentrum ist zudem für die Stadt Zürich kostenneutral, denn der Bund finanziert die ganze Sache. Trotzdem gibt es Leute (man darf raten, wer), die jede Gelegenheit nutzen, Stimmung gegen Asylbewerber zu schüren. Ohne eine reale Alternative sind sie einfach mal dagegen, dass es irgendeinen konstruktiven Umgang mit der Flüchtlingsfrage gibt.

Deshalb – obwohl mir die Sache sonnenklar zu sein scheint – bräche mein Weltbild nicht zusammen, wenn genügend Grantler und Sowiesodagegenhuber zusammen kämen, um die Sache zu Fall zu bringen. Um so dringender plädiere ich dafür, den Objektkredit (der vom Bund zurückgezahlt wird) zu billigen.

2. Aufhebung des Gemeindebeschlusses zu „Rationelle Verwendung von Elektrizität„. Das scheint eine Erblast aus dem Jahr 1989 zu sein, und nach einstimmiger Meinung des Gemeinderats soll hier eine Bestimmung abgeschafft werden, nach der das ewz 6-9% des Umsatzes an die Stadt abgeben muss.

eher jaStattdessen soll sich die Abgabe in Zukunft nach Gewinn und Eigenkapital richten, was es dem ewz möglich macht, betriebswirtschaftlich flexibler zu handeln. Vermutlich der richtige Weg.

3. Rahmenkredit für das ewz für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie. Nochmal gehts um das ewz. Heute stammen 40% der selbst hergestellten Energie des ewz aus Atomkraft. Im Juni 2016 haben die Zürcher Bürger abgestimmt, dass die Stadt (und mit ihr das ewz) bis 2034 aus der Atomkraft aussteigen sollen. Wie ich finde, viel zu spät.

ja!Entsprechend konsequent ist es, wenn jetzt das ewz in erneuerbare Energieanlagen investiert. Genauso konsequent ist es, wenn Leute, die den Ausstiegsbeschluss sowieso falsch finden, jetzt dagegen stimmen. Voilá.

4. Liegenschaftstausch zur Übernahme des Cabaret Voltaire. Hier ist die Geburtsstätte von Dada, und ausserdem ist es ein netter Ort für Veranstaltungen mitten in der Touri-Meile an der Münstergasse. Der Erhalt dieses Ortes steht an sich nicht in Frage, deshalb hätte man auch alles so lassen können, wie es jetzt ist, aber zukunftssicherer und – wie die Stadt versichert – wirtschaftlicher ist die Übernahme in städtisches Eigentum wohl schon.

eher jaDagegen steht, dass sie Stadt im Tausch zwei Liegenschaften abtritt, weshalb auch die AL heftig gegen dieses Tauschgeschäft eintritt. Ich bin trotzdem dafür. Vielleicht, weil es mit herkömmlichen Regeln nicht begründet werden kann. Dada eben.

Uff, geschafft für heute. Ich mit schreiben, du mit lesen. Und jetzt noch abstimmen!

Lieber an der Urne versenken als in einem Sarkophag aus Beton

03 Donnerstag Nov 2016

Posted by hajovonkracht in deutsch

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Abstimmungen, Atomausstieg, Kulturlandinitiative, Schutz der Ehe

2.3 Milliarden Franken kostet der Beton-Sarkophag, der dieser Tage über den Unglücksreaktor von Tschernobyl geschoben wird, und der 100 Jahre halten soll. Das klingt nach einer langen Zeit. Und danach?tschernobyl

Nur drei Fragen sind am 27. November zu beantworten. Zwei Antworten fallen mir leicht, bei einer tue ich mich etwas schwer.

gauge1Ganz aus der Zeit gefallen kommt die Frage nach dem „geordneten Ausstieg aus der Atomenergie„. Ja was denn sonst? Ich kann’s nicht fassen. Dreissig Jahre nach dem GAU in Tschernobyl, unter dem die Ukraine immer noch leidet, und fünf Jahre nach Fukushima klammern sich u.a. die FDP („Nein zur extremen Ausstiegsinitiative“) und verschiedene Wirtschaftsverbände („Gegen den überstürzten Ausstieg“) an die Atommeiler als hinge ihre Seele an ihnen. Alle längst widerlegten Argumente werden aufgerührt, um sich nur ja an den alten Meilern zu wärmen. Und zwar genau bis zu dem Tag, wenn sie wegen irgendeinem Unfall für Unsummen „überstürzt“ und „extrem“ abgeschaltet werden müssen. Wer dann wohl für die Kosten aufkommt?

Das interessanteste an der Auseinandersetzung ist aber, dass es den Bewahrern des Atomstroms offenbar nicht um ökonomischen Nutzen geht, sondern dass sie einen ideologischen Kreuzzug führen, bei dem sie durch die Abwehr des Ökologischen ihre eigene Identität verteidigen. Ähnlich wie bei den Leugnern des Klimawandels („Von den Chinesen erfunden, um Amerika zu schaden“, so Trump), wo es gar nicht darum geht, ob das stimmt, sondern dass man seine Seele rettet, indem man den Drachen Ökologie erschlägt.

Da diese (auch „post-faktisch“ genannte) Tendenz weltweit zunimmt, kann man noch einiges aus dieser Richtung erwarten, und ich wäre nicht erstaunt, wenn auch die Fukushima-Leugner in der Schweiz weiter Auftrieb gewinnen („Tschernobyl und Fukushima haben gar nicht stattgefunden; alles eine Erfindung von dem Girod, der unsere schöne Heimat ruinieren will“).

gauge5In Zürich haben wir noch zwei kantonale Vorlagen. Die eine, „Schutz der Ehe„, ist überflüssig wie ein Kropf und wird hoffentlich abgelehnt. Es geht den Initianten überhaupt nicht um den Schutz der Ehe, sondern darum, diese Institution ausschliesslich heterosexuellen Paaren vorzubehalten. Allenfalls könnte man sagen: Schutz der Institution Ehe vor ihrer Verschmutzung durch unerwünschte Heiratswillige.

Warum gleichgeschlechtliche Paare heiraten wollen, ist deren Sache. Eine offene Gesellschaft darf ihnen dieses Recht auf keinen Fall verwehren, noch dazu durch so eine unsinnige Bestimmung in einer Kantonssatzung, wo sie sowieso nichts zu suchen hat.

gauge2Und jetzt zum verzwicktesten Problem, der Umsetzung der Kulturlandinitiative. Wenn man die 7 Seiten der Erläuterungen und die 3 1/2 kleingedruckten Seiten des Gesetzentwurfes liest, denkt man erst mal: Mannmannmann. Schon wieder eine Durchsetzungsinitiative, und wieso soll man über so ein Gesetz abstimmen, das man in den Einzelheiten gar nicht durchschauen kann?

Verständlich wird die Sache eigentlich nur durch die Vorgeschichte:

  • Das Volk entscheidet 2012 auf Initiative der Grünen (mit 54,5%) überraschen für eine Volksinitiative „zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen“.
  • Dem Regierungsrat gefällt diese Entscheidung nicht, aber weil’s sein muss, arbeitet er auf Basis des Volksentscheids ein Gesetz aus und legt es 2013 dem Kantonsrat (dem kantonalen Parlament) zur Abstimmung vor.
  • Bei der Vorlage sagt er gleich dazu, dass er das von ihm selbst vorgelegte Gesetz für Blödsinn hält und empfiehlt dem Kantonsrat, diesen Mist gleich abzulehnen. Schilda lässt grüssen.
  • Nach einigem hin und her beschliesst der Kantonsrat 2014, auf die Vorlage „nicht einzutreten“, also die Volksabstimmung einfach zu ignorieren.
  • Dagegen klagen die Grünen erfolgreich vor dem Bundesgericht, das den Kantonsrat 2015 wegen Nichtstun rügt.
  • Jetzt beginnt das Spiel von vorne: Der Kantonsrat nimmt das Gesetz zähneknirschend an und ergreift gleichzeitig das Referendum dagegen.

So geht Schweizer Politik. Und weil ich der Meinung bin, dass Regierungen und Parlamente nicht schlechte Gesetze ausarbeiten sollen, um diese dann in die Tonne zu treten, sondern gute Gesetze, bin ich dafür, dass die Kartoffeln, die da auf dem Tisch liegen, auch gegessen werden sollen, auch wenn sie dem einen oder anderen nicht munden.

Inhaltlich – das gebe ich gerne zu – ist mein Verständnis der Einzelheiten dieses Gesetzes begrenzt, und ich verstehe meine Zustimmung eher als Forderung an die Parlamentarier, ihre Arbeit zu machen.

Wieder mal: Die Qual der Wahl

19 Montag Sept 2016

Posted by hajovonkracht in deutsch

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Abstimmungen, AHVplus, Grüne Wirtschaft, Nachrichtendienstgesetz

Am 25 September werden wir wieder gefragt und müssen uns mit einigen wirklich komplizierten Fragen befassen.

gauge1Am meisten liegt mir am Herzen die Initiative Grüne Wirtschaft. Dazu habe ich mich schon ausführlich geäussert. Deshalb hier nur nochmal der Link auf meinen Fussabdruck des Sauriers. Es scheint, dass jede Stimme zählt.

Schwieriger fallen mir manche anderen Entscheidungen.

Die Initiative „AHVplus“ gibt an, sich „für eine starke AHV“ einzusetzen. Sie will, dass die AHV Renten linear um 10% angehoben werden. Ob dies die AHV als Institution stärkt, oder stattdessen in die Krise treibt, darüber lässt sich trefflich streiten.
Die Schweiz betreibt zwei Rentensysteme (die „dritte Säule“ halte ich für wenig ernst zu nehmen und ignoriere sie hier mal):

  • Eine umlagenfinanzierte (wie die Rente in Deutschland), bei der die im Arbeitsleben stehenden für die heutigen Rentner zahlen (und hoffen dass später die nächste Generation für ihre Renten aufkommt) – das ist die AHV,
  • und eine anlagefinanzierte (das fehlt in Deutschland), bei der die Leute mit Einkommen in der Rentenkasse Vermögen ansparen, das sie dann als Rente zur Verfügung haben – das ist die betriebliche „zweite Säule“.

Beide Verfahren haben derzeit strukturelle Probleme: Die erste wegen des demographischen Wandels – immer weniger Arbeitende müssen immer mehr Renter durchfüttern – die zweite wegen der tiefen Zinsen, die sich auf absehbare Zeit nicht erhöhen werden, und den Traum, man könne von den Zinsen des Ersparten leben, platzen lassen.
Nun ist die AHV so niedrig, dass man von ihr allein praktisch nicht leben kann (Zugezogene wie ich, die nicht von klein auf in der Schweiz eingezahlt haben, schon gar nicht). Deshalb gibt es bedarfsweise Ergänzungsleistungen. Höhere AHV Renten wären für diejenigen günstig, die für Ergänzungsleistungen zu hohe Einnahmen haben, für die aber die zweite Säule nicht greift.
gauge4Ich halte das für die falsche Stossrichtung. Statt allen 10% mehr zu geben, wäre ich angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten eher dafür, gezielt die niedrigen Einkommen zu stützen. Irgendeine Variante des „bedingungslosen Grundeinkommens“ scheint mir immer noch die beste Lösung. AHVplus überzeugt mich nicht.

Die grössten Chancen, angenommen zu werden, hat das Nachrichtendienstgesetz. Ich finde es ja schön, auch hier um meine Meinung gefragt zu werden. Immerhin 53 Seiten umfasst der Gesetzestext, und es geht um die Ausweitung der Befugnisse des Nachrichtendienstes. Ich habe mich wirklich in den Text hineingequält, denn ich finde ja auch, dass die Gesellschaft sich gegen terroristische Gefahren wappnen muss. Richtig ist, dass Terroristen und andere Gangster in letzter Zeit sehr viel professioneller geworden sind im Umgang mit Internet und Verschlüsselungstechnologie, und die Nachrichtendienste hier Hausaufgaben zu machen haben. Was mich sehr gestört hat, ist allerdings, dass die Grundlagen der Ausweitung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung sich nicht auf Gefahren- und Terrorabwehr beschränkt. In Art. 3 werden als „weiterer“ Zweck angefügt

  • zur Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik;
  • zum Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.

gauge4Damit lässt sich praktisch alles begründen. Das Gesetz hat sicher einige Elemente, die sinnvoll geregelt werden müssen, und Gefahrenabwehr ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Aber wenn ich schon gefragt werde, lautet meine Antwort auch in diesem Fall: Eher nein.

Vom Kanton Zürich gibt es diesmal eine Vorlage: Bezahlbare Kinderbetreuung für alle. Ich muss gestehen, dass ich nicht alle Zahlen kenne, aber ich weiss, dass Kinderbetreuung in der Schweiz sehr teuer ist. Die Initianten wollen einen kantonalen Betreuungsfonds einrichten, mit dem das Angebot an familienergänzender Betreuung finanziert werden soll.
gauge2Die „üblichen Verdächtigen“ sagen mal wieder, es ist alles zu teuer, aber mir scheint, eine günstigere Kinderbetreuung hilft vielen, vor allem berufstätigen Müttern, und deshalb hat der Antrag meine Unterstützung.

gauge1Die Stadt Zürich präsentiert zwei Vorlagen, bei denen im Vorfeld der Gemeinderat mit 119:0 bzw. 117:0 Stimmen zugestimmt hat, und bei denen es keinen vernünftigen Grund auf der Welt gibt, dagegen zu sein: ein Ensemble mit öffentlichen Funktionen auf dem Schütze-Areal im Kreis 5, und den Neubau einer Schule in Affoltern. Klar doch!

Interessanter und strittiger sind die beiden anderen Vorlagen: Einmal will die Stadt für die Eishockey-Spieler vom ZSC Lions eine grosse Stange Geld als Darlehen und dann 30 Jahre lang 2 Millionen jährlich als Betriebsbeitrag für eine brandneue Sportarena beim Bahnhof Altstetten zuschiessen. Interessant sind die unüblichen Mehrheitsverhältnisse. Die rechts-bürgerlichen, denen sonst jeder Franken für soziale Ausgaben „zu teuer“ ist, sind dafür, diese heilige Kuh zu füttern, während Grüne und AL diesmal ihre Sparsamkeit entdeckt haben.
gauge4Beide weisen darauf hin, dass 2003 bereits einmal mit dem Argument, den ZSC zu unterstützen, Geld locker gemacht wurde. Damals war ich noch nicht dabei, denke aber, sie haben da einen Punkt und bin dagegen.

Und zuletzt möchte die Stadt die Parkgebühren erhöhen. Zum Teil drastisch. Besonders schofel finde ich, dass einige Parkuhren rund um die Uhr gefüttert werden sollen.
gauge3In dieser Frage muss ich gestehen, dass mein grünes Herz (begrüssenswerte Lenkungsfunktion) und mein Herz für die Besucher der Stadt (reine Geldgier der Verwaltung) nicht auf einen Nenner kommen und ich mich enthalten werde.

Der direkten Demokratie ein Sargnagel

04 Donnerstag Feb 2016

Posted by hajovonkracht in deutsch

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Abstimmungen, Durchsetzungsinitiative, Gotthardröhre, Heiratsstrafe, Spekulationsstopp-Initiative

Am Abstimmungs-Sonntag am 28. Februar ist es wieder soweit. Von allen Abstimmungen gibt es für mich eine, die in ihrer Bedeutung alle anderen überragt:

Mit der Durchsetzungsinitiative ist die nächste SVP-Attacke gegen die zivile Bürgergesellschaft der Schweiz angesagt, und alle zittern vor der Entscheidung der Mehrheit. Die Gegenparole des „bürgerlichen“ Verbunds von GLP, CVP, EVP, FDP und BDP finde ich allerdings schwach: „Nicht nötig“. Na so was. Da haben wir ja Glück. Ich habe da grundsätzlichere Vorbehalte, und ich glaube, es steht mehr auf dem Spiel.

Mit dem immer mehrheitsfähigen Thema „gegen böse Ausländer“ sollen hier die Gewichte im System von Checks and Balances in der Schweiz verschoben werden. Richter, Abgeordnete, Regierungen sind nur noch Befehlsempfänger – direkt vom Volk, dessen privilegierte Art sich zu äussern die Volksabstimmung ist. Das bedeutet auch, dass für komplexe Probleme keine komplexen Antworten mehr vorgesehen sind. Deine Rede sei ja ja, nein nein, alles andere ist von übel. Wenn ich das so auf mich wirken lasse, erscheint mir die repräsentative Demokratie auf einmal ganz erfreulich.

Noch erfreulicher ist die heutige Kombination aus direkter und repräsentativer Demokratie, wie sie sich in der Schweiz herausgebildet hat, und um diese nicht zu verbiegen, muss diese Initiative eindeutig zurückgewiesen werden: Nein (und fingers crossed).

transithölleBei der Sanierung des Gotthard-Strassentunnel geht es um die zweite Gotthard-Röhre. SP, Grüne, GLP sind gemeinsam mit Umwelt­verbänden dagegen. Ich bin mir nicht ganz sicher. Ich fände es schön, auf dem Weg nach Locarno nicht so lange im Stau zu stehen und im Tunnel keinen Gegenverkehr zu haben, wenn ich alle drei Jahre mal mit dem Auto diesen Weg nehme. Vor allem aber bin ich allergisch gegen die Europa- und ausländerfeindlichen Töne in der Kampagne der Ausbaugegner: Transithölle (der EU Mega-Liner ist auf dem Poster gleich vornedran).

gotthardverkehrIch habe mir die Zahlen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) angeschaut. Nach dem schweren Unfall im Jahr 2001 ist der Verkehr durch den Tunnel relativ konstant geblieben, von knapp unter 6 Millionen auf etwas über 6.2 Millionen Durchfahrten pro Jahr. Gleichzeitig hat der Anteil des „schweren Güterverkehrs“ proportional wie absolut kontinuierlich abgenommen: von 17% 2003 auf 13% 2014. Von diesem Schwerverkehr sind 2/3 – also weniger als 9% des Gesamtverkehrs – „Transit“. Die „Transithölle“ halte ich für billige und latent ausländerfeindliche Polemik.

Ein ernstes Argument ist für mich, dass im Jahr 2016 der Gotthard-Basistunnel der NEAT in Betrieb geht. Damit besteht eine gute Chance, Verkehr auf die Bahn zu verlagern. Deshalb kommt die Entscheidung für die zweite Gotthard-Röhre zur Unzeit. Man sollte dem Eisenbahntunnel ein paar Jahre geben, seine Wirkung zu entfalten; danach sieht man weiter.
Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich das deshalb so wie Pedro Lenz mit seinem Röhrenblues (und danke, Dagmar, für den Link): Näi.

Die CVP Initiative gegen die Heiratsstrafe läuft unter dem Motto „für Ehe und Familie“. Wer ist das nicht? Und dass bei Verheirateten in der Schweiz die AHV-Rente auf 2/3 gekürzt wird (das wird mich demnächst auch treffen), finde ich echt schofel. Die Crux mit der CVP Initiative ist halt, dass über den Hintereingang gleich die heterosexuelle Ehe in die Verfassung geschrieben wird: „Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“. (http://www.gemeinsam-weiter.ch/ ). Hier stimme ich grundsätzlich der GLP Position zu, die „statt einzig auf die sogenannte Heiratsstrafe abzuzielen, […] ganz zu einem zivilstands­unabhängigen Steuersystem übergehen“ möchte. Wobei man dazu sagen muss, dass dieses „zivilstandsunabhängige“ System in den Sternen steht, und man eine kleine Ungerechtigkeit durchaus beseitigen kann, auch wenn die grosse Gerechtigkeit auf sich warten lässt. Aber eben nicht mit dem fundamentalchristlichen Hetero-Hintertürchen versehen. Also: Nein. Komisch, dass es hier keinen Gegenvorschlag gibt.

Schliesslich die Initiative gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln der Jungsozialisten. Die hat, weil linker Dirigismus, sowieso keine Chance. Sie will Investoren verbieten, „in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen“ (ausgenommen Warentermingeschäfte direkt mit Produzenten und Händlern von Agrarrohstoffen und Lebensmitteln). Für mich ist das ein Paradebeispiel des „linken“ Glaubens daran, mit feingliedrigen Kontrollen und Verboten das Böse in der Welt besiegen zu können. Wie gesagt, die Initiative hat nicht den Hauch einer Chance, deshalb lohnt es sich nicht gross, auf Einzelheiten einzugehen. Nur schade, dass einige angesehende Hilfswerke und auch die Grünen auf dieses tote Pferd setzen. Besser als solche dirigistischen Kindereien wäre es, Finanztransaktionen und Spekulationsgewinne generell zu besteuern und Lebensmittelimporte aus den Entwicklungsländern Afrikas zuzulassen. Nochmal: Nein.

Dann gibt es wieder einige kantonale Vorlagen.

Die Grundbuchgebühren sollen reduziert werden. Derzeit kostet die Umschreibung von Immobilien oder die Eintragung von Grundpfandrechten 1.5‰. Ob das zu viel ist oder nicht, kommt darauf an, ob man es als eine administrative Gebühr betrachtet (dann ist es zu hoch, weil die Notartiate daran satt verdienen) oder als Steuer (dann kann man es als Transaktionssteuer gutheissen). Die Grundbuchgebühren sind eine Mischform („Gemengesteuer“), die beide Komponenten enthält. Klarer wäre es, beides zu trennen. Dann könnte man auch die Fälle unterscheiden: Beim Kauf einer Immobilie könnte eine entsprechende Steuer erhoben werden; beim Eintrag oder der Erhöhung einer Grundschuld halte ich das nicht für gerechtfertigt. Deshalb bin ich im vorliegenden Fall im Zweifel für die Reduktion: Ja.

Bei Rekurs- und Beschwerdeverfahren soll die Vernehmlassungsfrist auf 30 Tage begrenzt werden. Die Befürworter sprechen von „gleichlangen Spiessen“ (ich stelle mir das immer bildlich vor) und argumentieren mit einem abstrakten Gerechtigkeitsprinzip. Aus meiner Sicht wird hier eine starre Norm eingeführt, die im konkreten Fall zu Problemen führen kann und nur der Prinzipienreiterei dient. Nein.

Die Bildungsinitiative möchte die Studiengebühren an öffentlichen Bildungseinrichtungen (mit bestimmten Ausnahmen) für Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich abschaffen. Nun ist freier Zugang zu Bildung im Allgemeinen eine Forderung, die ich unterstütze. Im konkreten Fall, bin ich nicht überzeugt. Ich sehe das in diesem Fall mal ähnlich wie die Grüne Partei: „Die Bildungsinitiative setzt nicht am besten Ort an: Sie kostet mehr als 100 Mio. Franken/Jahr, funktioniert aber nach dem Giesskannenprinzip. Für den Bildungsentscheid spielen die Studien­gebühren keine wesentliche Rolle, dort sind die Lebenshaltungskosten das grosse Problem. Die Initiative kann zudem die Gebühren im Bereich der beruflichen Weiter­bildung nicht abschaffen, weil das Bundesrecht widerspricht.“ Also: Nein.

Im Gegensatz dazu muss ich bei der auch von den Grünen unterstützten Lohndumping-Initiative eindeutig widersprechen. Erstens stört mich auch hier – wie bei der „Transithölle“ der ständige Verweis auf die ach so bösen Ausländer, die ehrliche und anständige einheimische Unternehmer in den Ruin treiben. „Der Anteil des Arbeitsvolumens dieser entsandten Kurzaufenthalter, gemessen am Gesamtbeschäftigungsanteil im Kanton Zürich, ist klein, er betrug in den vergangennen Jahren konstant nur rund 0,1%.“ (Abstimmungszeitung S.21) Zweitens finde ich es grundsätzlich problematisch, staatliche Zwangsmassnahmen auf Verdacht zur Regel zu machen. Zitat aus dem Text der Initiative: „… ordnet das Amt für Wirtschaft und Arbeit in der Regel eine Betriebseinstellung bzw. einen Arbeitsunterbruch an, wenn ihm eines der … Kontrollorgane den begründeten Verdacht … sowie die Verweigerung der Mitwirkung … anzeigt.“

Die Befürworter verweisen auf Basel-Land, wo es eine ähnliche Bestimmung im Arbeitsmarktaufsichtsgesetz (§15.1) gibt. Meinetwegen. Ich stimme hier den Grünliberalen zu, die diese Initiative für ein PR-Instrument der Gewerkschaften halten.
Nein.

1½ Wahlen und 1½ Abstimmungen

17 Dienstag Nov 2015

Posted by hajovonkracht in deutsch

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Abstimmungen, Bastien Girod, Hans-Ueli Vogt, Limmattalbahn, Ruedi Noser, Statthalter, Ständerat

1½ Wahlen und 1½ Abstimmungen gibt es am kommenden Sonntag in Zürich.

Die eine Wahl ist einfach: Wer wird der zweite Vertreter des Kantons im Ständerat? Zur Wahl stehen:

Hans-Ueli Vogt, ein sympathischer, intellektueller, leise auftretender Mensch, der sich aber als klar festgelegter Vertreter der SVP mit einer „Selbstbestimmungsinitiative“ bekannt gemacht hat, um sicherzustellen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Schweiz nicht ins Käsefondue spuckt: Selbstbestimmung vor Menschenrechte. Er führt seinen Wahlkampf gegen einen (gar nicht auf der Tagesordnung stehenden) EU-Beitritt und – natürlich – gegen Flüchtlinge, Asylanten u.s.w.

Ruedi Noser tritt ebenfalls ruhig und sympathisch auf und betont seine Unabhängigkeit als Unternehmer. Er vertritt die FDP, aber hauptsächlich sich selbst. Er erklärt offen, dass er seine Interessen vertritt, die im Übrigen einen offenen Arbeitsmarkt einschliessen, was ihn – jedenfalls in diesem Punkt – in Gegensatz zu Vogt bringt. Beeindruckt hat mich seine Stellung zur Energiewende: Das einzig für ihn interessante Kriterium in dieser Frage ist, wie es für die Schweiz von Fall zu Fall am preisgünstigsten wird. Wenn die Deutschen so blöd sind, erneuerbare Energien zu subventionieren, dann soll man diese Subventionen mitnehmen und die Energie von dort beziehen, aber um Gottes Willen nicht selbst in diese Technologie investieren.

Tagi AnzeigeBastien Girod von den Grünen macht mit seinen 35 Jahren einen sehr jugendlichen Eindruck. Trotzdem nimmt man ihm ab, dass er einiges an Erfahrungen gesammelt hat und mit seinem ökologischen Schwerpunkt gute Impulse im Ständerat setzen kann. Ich muss zugeben, dass ich sein Buch „Green Change: Strategien zur Glücksmaximierung“ nicht gelesen habe, ist vielleicht auch besser so. Jedenfalls hat es mir der Kandidat so angetan, dass ich sogar eine persönliche Anzeige im Tagi platziert habe (sauteuer). Also wer noch nicht gewählt hat: Sonntag Vormittag, auf zum Wahllokal!

Die halbe Wahl ist die vom Statthalter. Was immer das ist. Beim Blättern in den Wahlunterlagen finde ich nichts, was mir hilft, auf die Schnelle zu entscheiden. Im Gegenteil. Auf dem Wahlzettel steht (sinngemäss): „Einzelheiten zur Wahl und die Liste der Kandidierenden finden sich auf der beigelegten Anleitung“, aber Pustekuchen. Nix liegt bei. Wenn Zürich Köln wäre, wäre diese Wahl unter Hohngelächter des Publikums annuliert worden. So aber lege ich einen ungültigen Stimmzettel bei, und der (einzige) Kandidat Mathis Kläntschi hat jetzt meine Stimme nicht bekommen, wirds aber wohl trotzdem werden. Möge er weise statthalten.

Auch bei den Abstimmungen gibts eine die ich verstehe, und eine andere.

Die eine Abstimmung geht um die Limmattalbahn. Im Clurr, einer von meinem Ex-Kollegen Kurt Weiss organisierten monatlichen Vortrags- und Debattenrunde, haben wir schon vor Jahresfrist von diesem Projekt gehört. Es geht um ein komplexes, von mehreren Trägern gemeinsam gestemmtes Infrastrukturprojekt, das die Planungsphase hinter sich hat und jetzt entschieden werden muss. Dazu zwei Anmerkungen: Erstens ist dies ein Idealfall einer vom Volk entscheidbaren Abstimmung. Es gibt einen Prospekt des Projektes, es ist konkret, es hat einen Preis, und jeder kann entscheiden. Zweitens bin ich 100% dafür, denn dies ist eine echte Investition in die Zukunft.

Die andere Abstimmung trägt den monströsen Titel „Änderung der Gemeindeordnung; Anpassung der Aufgabenzuordnung der Departemente sowie von Bestimmungen des Abschnitts Schule und Schulbehörden; Umbenennung eines Departements, Streichung einer Kompetenzbestimmung Gemeinderat„. Hier soll man mit einem einfachen „ja“ oder „nein“ antworten. Ich halte das für krank. Selbst bei meinem Versuch, den Abstimmungsprospekt im Einzelnen zu studieren, bin ich gescheitert. Gleich der erste Punkt: Artikel 41 Punkt s soll aufgehoben werden. Er lautet heute: Dem Gemeinderat stehen zu … „s) Verleihung und Änderung von Konzessionen für die Beanspruchung des öffentlichen Grundes durch Kabelnetze für Daten, die öffentlich angeboten werden.“ – Das soll also gestrichen werden. Ganze 17 solche Änderungen soll ich mit einem einzigen „ja“ oder „nein“ durchwinken.

Was läuft hier falsch? Ich glaube, hier zeigen sich die Grenzen der direkten Demokratie und eine Schieflage bei der Gewaltenteilung zwischen Parlamenten und Volk. Wozu wähle ich die Gemeindeparlamentarier, wenn sie mir solchen Kram vor die Füsse kippen? Ich habe jedenfalls den entsprechenden Stimmzettel ins Altpapier gegeben.

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