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Ansichten aus Zürich

Schlagwort-Archiv: AHV

Unternehmenssteuer und Waffen

26 Freitag Apr 2019

Posted by hajovonkracht in deutsch

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Abstimmungen, AHV, Schengen, STAF, Unternehmenssteuer, Waffenrichtlinie

Am 19. Mai ist es wieder so weit: Die Schweiz stimmt ab. Die geplante Umsetzung der EU-Waffenrichtline beherrscht die öffentliche Debatte haushoch, obwohl wahrscheinlich die Abstimmung über Unternehmenssteuer und AHV (STAF) die folgenreichere sein wird. Auch scheint, dass bei der Waffen-Frage die Meinungen weitgehend „gemacht“ sind, und es nur noch darum geht, wer besser mobilisieren kann. In der Steuer- und Rentenfrage sind viele noch unentschlossen und ratlos. Im Einzelnen.

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Zu AHV haben wir am 17. 03. 2017 das letzte Mal abgestimmt. Ich war mit Bauchschmerzen „eher dafür“. (Meinen Senf dazu habe ich hier abgegeben.) Damals, 2017, wurde vorgeschlagen: Rentenalter rauf (für Frauen ein Jahr), Umwandlungssatz runter (entspricht 12% Rentenkürzung), dafür Mehrwertsteuer rauf (von 8% auf 8,3%). Als Trostpflaster die AHV um 70 Franken monatlich rauf. Ausserdem darf man, wenn man will, 15 Jahre länger arbeiten, und wenn man vorher den Job verliert, wird man nicht automatisch von der Rentenkasse vor die Tür gesetzt.

Dieser Vorschlag wurde mit 52.7% abgelehnt.

Zur Unternehmenssteuer gab es am 12. 02. 2017 die letzte Abstimmung. Ich war „eher dagegen“. (Mein Kommentar dazu hier.) Vorgeschlagen wurde 2017 ein Konvolut von 12 einzelnen Massnahmen, die in verschiedener Weise vom Bund und den Kantonen angewandt werden (können), und – da war ich nicht der Einzige – schwer zu durchschauen, noch schwerer quantitativ abzuschätzen waren.

Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt – mit 59.1%.

Weil aber die Zeit läuft, der internationale Druck auf die Schweiz wegen unfairer Steuervorteile für international tätige Unternehmen wächst, und das Leck in der AHV auch nicht kleiner wird, versuchen es Bundesrat und Parlament jetzt nochmal. Diesmal kommen beide Themen im Kombi-Pack.

Dabei wird im Abstimmungsheft etwas neblig davon gesprochen, das Ziel der Reform sei, dass die Schweiz zukünftig „neuen internationalen Anforderungen entspricht und wettbewerbsfähig bleibt“. Vielleicht um nicht auch in dieser Frage die Pawlow’schen Anti-EU-Reflexe bestimmter Kreise zu wecken, wird nicht erwähnt, dass ganz konkret die EU die Schweiz am 05.12.2017 auf eine „graue Liste“ von Ländern gesetzt hat, welche sich zwar verpflichtet haben, den OECD Richtlinien zu folgen, dem aber keine Taten folgen liessen.
Der nächste Schritt – von der „grauen“ auf die „schwarze“ Liste – zeichnet sich ab. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Gar kein dringender Handlungsbedarf besteht übrigens beim Thema AHV. Es ist nämlich so – das wird auch im Abstimmungsheft beschrieben – dass bereits im Sommer 2019 ein umfassendes AHV-Reformpaket geplant ist, und was auch immer am 19. Mai beschlossen wird, nur den Charakter einer teilweisen Vorwegnahme dieser Reform hat, gleichsam ein „Zückerli“, das schon mal verkostet werden kann. Und wenn die jetzige Vorlage abgelehnt wird, na ja, dann wird die Sache im AHV 21 Paket eben mit behandelt.

Für Annahme oder Ablehnung der STAF Vorlage sollte man deshalb ausschliesslich auf den Unternehmenssteuer-Teil schauen. Dass diese beiden Themen in der Vorlage kombiniert wurden, ist ein verfassungsmässig zweifelhafter Trick, und ich kann Leute verstehen, die die Vorlage schon aus diesem Grund ablehnen.

Im Vergleich mit der Vorlage von 2017 halte ich den Vorschlag zur Unternehmenssteuerreform aber für etwas klarer. Sicher entspricht er nicht vollkommen meinen Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit. Die beiden grössten Einwände, die ich habe, sind der Komplex der „Patent-Boxen“ (eine Unsitte, die sich in einigen Ländern eingenistet hat, und bei der die Schweiz glaubt, nicht abseits stehen zu dürfen) und das Anfeuern des kantonalen Steuer-Wettbewerbs nach unten, was aber für die Schweiz systemkonform und nicht völlig zu verhindern ist.

In Übrigen glaube ich, dass die Abschaffung der „harmful tax regimes“, und dafür zu sorgen, dass die Schweiz von „grauen“ und „schwarzen“ Listen internationaler Steuer-Übeltäter gestrichen wird, diese Gesetzesänderung rechtfertigt und werde – mit den üblichen Vorbehalten – dafür stimmen.

Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht

Die Schweiz hat mit einer Volksabstimmung 2005 beschlossen, sich als „assoziierter Staat“ dem Schengenraum anzuschliessen, dessen Zweck einerseits Reisefreiheit, andererseits Sicherheit ist. Jetzt wurde die Waffenrichtlinie zur besseren Bekämpfung von Waffenmissbrauch überarbeitet, und es wird erwartet, dass alle beteiligten Länder diese auch umsetzen, so auch die Schweiz. Ganz gut zusammengefasst wird die Situation vom Beobachter.

Die Meinungen in dieser Frage – auch meine – sind weitgehend „gemacht“. Die Argumente wurden des Langen und Breiten vorgetragen. Deshalb spare ich mir das hier. Nur 1% der Befragten weiss noch nicht, wie abzustimmen. Es geht wohl nur noch darum, welche Seite besser mobilisieren kann.

Mir fällt aber auf, dass dieselben Leute, die jahrelang gegen die Mitgliedschaft in Schengen polemisiert haben, jetzt unter der Parole Schengen ja, Entwaffnung nein auftreten. Und es ist schon ziemlich hanebüchen, wenn sie vorbringen: „Schengen ist nicht in Gefahr | Nein zum Entwaffnungsdiktat der EU!“ – und nicht mal den eklatanten Widerspruch in ihrer Parole bemerken: Wenn’s ein Diktat ist, wie kann dann die Mitgliedschaft in Schengen nicht in Gefahr sein? Dann wär’s kein Diktat sondern nur ein netter Vorschlag. Wenns andersherum ein Diktat wäre, müsste man doch den Austritt aus Schengen fordern. Ich denke, die nehmen ihre eigenen Sprüche nicht ernst.

Sie meinen: „Nichts wie raus aus Schengen“, und sagen: Wird schon nichts passieren, wenn wir ein bisschen zündeln. Sie schlagen den Sack (Waffenrecht) und meinen den Esel (die EU). Und die Abstimmung geht überhaupt nicht um das Waffenrecht, sondern darum, mal wieder einen Vorwand zu finden, die Schweiz von Europa abzukoppeln.

Schon deshalb stimme ich nicht nur der geänderten Waffenrichtlinie zu, sondern unterstütze auch Operation Libero in ihrem Einsatz dafür. Und weil es diesmal mehr um Mobilisieren als um Überzeugen geht: Fühlt euch mobilisiert!

 
 

Wohnsiedlung Leutschenbach, Wasserschutzpolizei, Schulanlage Freilager

Dann gibt’s in Zürich noch drei lokale Bauvorhaben abzustimmen. Die erste Abstimmung entsprechend den üblichen links-rechts Frontlinien, die zweite einstimmig, die dritte – jaaa, interessant.

1. Neue kommunale Wohnsiedlung Leutschenbach

Die Stadt will in der Nähe des Hallenstadions in Oerlikeon 369 sozialverträgliche Wohnungen bauen und dafür 210 Millionen ausgeben. FDP und SVP sind gegen das konkrete Bauvorhaben. Die FDP, weil die Stadt, statt selber zu bauen, das Projekt an Private hätte vergeben sollen; die SVP lehnt die Verschuldung ab und verurteilt „ein von den Steuerzahlenden finanziertes Zuhause mit vielen Extras“ – zum Beispiel Kindergärten und Kinderbetreuungsräumen. Auch das „Zuwanderungsregime“ der Schweiz ganz generell wird als Argument gegen das Bauvorhaben aufgeführt.
Ich weiss nicht, ob man an dem einen oder anderen hätte sparen können, aber mir scheint der vorgelegte Entwurf plausibel und zustimmungsfähig.

2. Wasserschutzpolizei Enge

Bei diesem vom Gemeinderat mit 113:0 befürworteten Vorhaben gibt’s gar niemanden, der was dagegen sagen will, also auch ich nicht, denn Wasserschutz ist die sympathischste Polizei.

3. Neubau Schulanlage Freilager

Jaaa, in Albisrieden soll ein neues Schulgebäude errichtet werden, und zunächst sieht es so aus, als sei auch das eine ganz unstrittige Sache; der Gemeinderat hat sich 100:10 dafür entschieden, und auch im Abstimmungsheft fehlt ein Nein-Votum.

Dann scheint es aber den Grünen gedämmert zu haben, dass das geplante Gebäude zu klein dimensioniert ist, und schon jetzt Erweiterungspavillons eingeplant werden müssen. Mir scheinen die Argumente der Grünen einigermassen plausibel. Nur: Hätte euch das nicht früher einfallen müssen? Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt, und ohne dass eine klare Alternative (ein grösseres Projekt) im Raum steht, „nein“ einlege, heisst das doch eher, dass ich gegen den Schulbau bin, als dass ich ihn grösser haben will.

Also unabhängig davon, ob die Grünen hier einen Punkt haben, muss ich sagen: so was gehört im Vorfeld vorgetragen, und nicht auf den letzten Metern der Abstimmung. Also werde ich dem Neubau zustimmen.

Elf Fragen zur Abstimmung

03 Sonntag Sept 2017

Posted by hajovonkracht in deutsch

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Schlagwörter

Abstimmungen, AHV, Altersvorsorge, Anti-Stauinitiative, Arbeitswegkostenabzug, Bundesasylzentrum, Cabaret Voltaire, Dada, Duttweiler-Areal, Energieerzeugungsanlagen, Ernährungssicherheit, ewz, Heimfinanzierung, Sozialhilfeleistung

Seit ich 2014 Schweizer Bürger geworden bin und an Abstimmungen teilnehmen darf, gab es noch nie so viele Fragen am selben Tag zu entscheiden. Dabei ragt eine Frage (im Doppelpack gestellt) heraus: Die Reform der Altersversorgung.

Aber der Reihe nach:

Käse auf dem Zettel und Kartoffeln auf dem Tisch

Die erste Abstimm-Vorlage, den „Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit“ habe ich mehrfach gelesen, um zu verstehen, worum es geht. Bin ich für „eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion“ oder dagegen? Möchte ich einen „ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln“ oder doch lieber ihre Verschleuderung? Und was folgt daraus, wenn ich die Vorlage annehme? Oder ablehne? Antwort: Gar nichts. Wenn sie abgelehnt wird, geht alles weiter wie bisher; wenn sie angenommen wird, geht alles weiter wie bisher. Und alle Parteien empfehlen die Annahme.

So ein KäseWarum wird so ein Käse zur Abstimmung gestellt? Unter der Überschrift Gruppentherapie auf Verfassungsstufe hat Markus Häfliger im Berner Bund den Fall nett beschrieben: Es geht darum, dem Bauernverband, der ursprünglich eine Initiative eingereicht hatte, welche die Sonderinteressen der Schweizer Landwirte in die Verfassung bringen sollte, die Schmach der Niederlage zu ersparen, ohne seine Initiative anzunehmen. Deshalb wurde ein total verwässerter, unverbindlicher „Bundesbeschluss“ dagegengestellt (der Bauernverband zog daraufhin seine Initiative zurück) und nun sind die Kartoffeln auf dem Tisch und müssen gegessen, und der Bundesbeschluss muss abgestimmt werden.

Ich halte das für eine Veräppelung der Wählerinnen und Wähler und gehe hier mit dem Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti, der Montesquieu zitiert: «Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.»

Also dagegen stimmen oder Stimmzettel wegschmeissen (wird aber sowieso angenommen).

38 rosa Seiten

Nun zur schwierigen und wichtigen Frage: Wie soll die Altersvorsorge in der Schweiz zukunftssicher gemacht werden?

Ich finde es sehr erstaunlich, wie diese Schweizer Demokratie funktioniert: Volle 38 Seiten Gesetzestext in Juristendeutsch werden zur Abstimmung gestellt. Diese sind das Ergebnis intensiver Hinterzimmer-Feilscherei zwischen verschiedenen Akteuren über fünf Jahre. Ein komplexes Massnahmenbündel wurde zusammengeschnürt. Und jetzt habe ich „ja“ zu sagen oder „nein“. Dabei betrifft die Sache mich erst mal gar nicht direkt: Ich bin – mit den Worten eines lieben Ex-Kollegen – „AHV Positiv“, aber indirekt trifft’s uns doch: Meine Frau ist noch nicht in dem gesegneten Zustand, hat nach der neuen Regelung 10 Jahre Arbeitsleben vor sich (statt bisher 9) eine lausige Rentenkasse erwischt (die BVK, man kann sie sich ja nicht aussuchen), bei der der Umwandlungssatz bereits von 6.65% (2012) auf 4.87% (2017) gesenkt wurde, und jetzt soll der obligatorische Mindestumwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% gesenkt werden.

Holla, wie geht das? Wie kann die BVK 4.87% haben, wo heute noch das Minimum bei 6.8% liegt? Antwort: durch eine intransparente Mischrechnung. „Viele Kassen wenden das Anrechnungsprinzip an: Auf dem gesamten Altersguthaben wird nur noch ein einheitlicher Umwandlungssatz angewandt“ – in unserem Fall also die 4.87 Prozent. „Damit diese Kassen trotzdem den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf dem obligatorischen Bereich einhalten, machen sie eine Schattenrechnung. So garantieren sie, dass sie das gesetzliche Minimum erfüllen und dieses bei einer allfälligen Unterschreitung kompensiert würde.“ (BAZ) – Die Absenkung des „Mindest“-Umwandlungssatzes, da er nur für das Obligatorium gilt, lässt also erwarten, dass der tatsächliche, mischkalkulierte Satz bei einem Saftladen wie der BVK dann nochmal runter geht.

Also: Rentenalter (für Frauen) hoch (ein Jahr), Umwandlungssatz runter (entspricht 12% Rentenkürzung), dafür Mehrwertsteuer hoch (von 8% auf 8,3%). Einziges Trostpflaster: die AHV wird um 70 Franken monatlich erhöht (und da sie aufgrund ihres späten Zuzugs in die Schweiz nur eine Teilrente bekommt, kann Elke sich schon mal auf monatlich 45 SFr zusätzliche AHV freuen). Ausserdem darf sie, wenn sie will, 15 Jahre länger arbeiten. Immerhin: wenn sie vorher ihren Job verliert, wird sie nicht automatisch von der Rentenkasse vor die Tür gesetzt.

Das wären jetzt schon mehrere satte Gründe, gegen das 38-seitige Konvolut zu stimmen. Frage ist nur: Was ist die Alternative?

Wenn man sich anschaut, wer mit welchen Argumenten dagegen ist, scheint mir, mit einer Ablehnung wird es nicht besser. Allenfalls treten die Änderungen später in Kraft, weil das Gefeilsche von Neuem los geht. Die eigentlichen Probleme sind Demographie und Zinsniveau.

Das Gegenargument, dass bei Annahme der jetzigen Reform in sovielen Jahren eine erneute Revision fällig wird, erscheint mir schwach: Das liegt in der Natur der Sache, und das werden dann andere Leute entscheiden. Ich erkläre mich heute schon bereit, dann wieder abzustimmen.

Also: Zähne zusammenbeissen, zustimmen, und wissen, dass die Renten nicht steigen werden.

Im Kanton Zürich gibt es noch vier Abstimmungen zu bestreiten.

1. Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative. Wieder mal eine „light“-Version einer ursprünglich eingereichten Volksinitiative. Mit dem selben Fehler wie diese: Er „stärkt die Rolle des motorisierten Privatverkehrs“. Das ist überhaupt nicht die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Stattdessen soll sie die Mobilität der Menschen fördern, sicher, schadstoffarm und sozialverträglich, ob das nun mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Radwegen, motorisiertem Privatverkehr oder Telekinese geschieht.

Ich sehe schon teure Karrossen, die auf super ausgebauten Schnell­strassen bis zum Ortsrand fahren, und dort stranden, weil in den Städten Fahrverbote wegen Stickoxiden, Feinstaub und anderen Gesundheitsbeeinträchtigern herrschen. Die einseitige Fixierung auf das Auto ist rückwärtsgerichtet und unsinnig. Ablehnen.

2. Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs. Die Menschen richten ihr Leben unter den Gegebenheiten ein, die sie vorfinden. Wenn klar ist, dass beliebig lange Pendlerfahrten von der Steuer abgesetzt werden können, ist das ein zusätzliches Argument dafür, Wohn- und Arbeitsort entkoppelt zu wählen. Ökologisch zweifelhaft. In diesem Sinn ist es sinnvoll, solche falschen Anreize zu begrenzen. Leider passiert es aber, dass man einen Job verliert, und einen neuen nur in einiger Entfernung findet (ab 30 km wird das relevant), während Partner und Familie einem Wohnungswechsel entgegenstehen. Das bedeutet, 10% der Steuerpflichtigen, die sowieso dem Stress langer Pendlerfahrten ausgesetzt sind, werden jetzt zusätzlich gestraft, sofern sie nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können.

ja!Was man hier sieht ist, wie sinnlos die Anti-Stau­initiative ist: Statt Vorrang für motorisierten Privatverkehr müsste dringend dafür gesorgt werden, dass solche Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsort erreichen können. Also: Annehmen und das „nein“ bei der Anti-Stauinitiative nochmal besonders dick nachtragen.

3. Heimfinanzierung. Hier geht es darum, zwischen Kanton, Gemeinden und Eltern die Kostenübernehme zu regeln, und zu verhindern, dass eine Heimunterbringung für Eltern und Gemeinden billiger wird als niederschwellige Massnahmen. Soweit ich das durchschaue (nicht 100%ig), ist die Gesetzesänderung vernünftig.

4. Aufhebung der Sozialhilfeleistung für vorläufig Aufgenommene. Das ist wieder so eine typische rechtspopulistische Zwängerei nach der Logik: Wenn man die im Lande lebenden Flüchtlinge möglichst schlecht behandelt und drangsaliert, wirkt sich das auf diejenigen aus, die sich überlegen, ob sie auch in die Schweiz flüchten sollen.

In Wirklichkeit schürt man so Konflikte, die am Ende alle teuer zu stehen kommen. Die viel bessere Methode ist, zwar die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen, die ins Land kommen, und zurückzuschicken, wer nicht bleiben darf. Diejenigen aber, die hier sind, so gut und schnell wie möglich zu integrieren, mit allen Konsequenzen. Also: Ablehnen.

Aber wir sind noch nicht fertig. Auch die Stadt Zürich stellt vier Fragen.

1. Das Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal wird ganz in unserer Nachbarschaft liegen, und ich habe hier auch schon darüber berichtet (am 12. Dez 2015 und am 28. Nov 2016). Entsprechend dem im Juni 2016 von 66% der Abstimmenden bundesweit beschlossenen Asylgesetz sollen solche Zentren eingerichtet werden. Das Zentrum ist zudem für die Stadt Zürich kostenneutral, denn der Bund finanziert die ganze Sache. Trotzdem gibt es Leute (man darf raten, wer), die jede Gelegenheit nutzen, Stimmung gegen Asylbewerber zu schüren. Ohne eine reale Alternative sind sie einfach mal dagegen, dass es irgendeinen konstruktiven Umgang mit der Flüchtlingsfrage gibt.

Deshalb – obwohl mir die Sache sonnenklar zu sein scheint – bräche mein Weltbild nicht zusammen, wenn genügend Grantler und Sowiesodagegenhuber zusammen kämen, um die Sache zu Fall zu bringen. Um so dringender plädiere ich dafür, den Objektkredit (der vom Bund zurückgezahlt wird) zu billigen.

2. Aufhebung des Gemeindebeschlusses zu „Rationelle Verwendung von Elektrizität„. Das scheint eine Erblast aus dem Jahr 1989 zu sein, und nach einstimmiger Meinung des Gemeinderats soll hier eine Bestimmung abgeschafft werden, nach der das ewz 6-9% des Umsatzes an die Stadt abgeben muss.

eher jaStattdessen soll sich die Abgabe in Zukunft nach Gewinn und Eigenkapital richten, was es dem ewz möglich macht, betriebswirtschaftlich flexibler zu handeln. Vermutlich der richtige Weg.

3. Rahmenkredit für das ewz für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie. Nochmal gehts um das ewz. Heute stammen 40% der selbst hergestellten Energie des ewz aus Atomkraft. Im Juni 2016 haben die Zürcher Bürger abgestimmt, dass die Stadt (und mit ihr das ewz) bis 2034 aus der Atomkraft aussteigen sollen. Wie ich finde, viel zu spät.

ja!Entsprechend konsequent ist es, wenn jetzt das ewz in erneuerbare Energieanlagen investiert. Genauso konsequent ist es, wenn Leute, die den Ausstiegsbeschluss sowieso falsch finden, jetzt dagegen stimmen. Voilá.

4. Liegenschaftstausch zur Übernahme des Cabaret Voltaire. Hier ist die Geburtsstätte von Dada, und ausserdem ist es ein netter Ort für Veranstaltungen mitten in der Touri-Meile an der Münstergasse. Der Erhalt dieses Ortes steht an sich nicht in Frage, deshalb hätte man auch alles so lassen können, wie es jetzt ist, aber zukunftssicherer und – wie die Stadt versichert – wirtschaftlicher ist die Übernahme in städtisches Eigentum wohl schon.

eher jaDagegen steht, dass sie Stadt im Tausch zwei Liegenschaften abtritt, weshalb auch die AL heftig gegen dieses Tauschgeschäft eintritt. Ich bin trotzdem dafür. Vielleicht, weil es mit herkömmlichen Regeln nicht begründet werden kann. Dada eben.

Uff, geschafft für heute. Ich mit schreiben, du mit lesen. Und jetzt noch abstimmen!

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