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Das CO2-Gesetz und einige andere

22 Saturday May 2021

Posted by hajovonkracht in deutsch

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CO2-Gesetz, Covid-19-Gesetz, Pestizidinitiative Terrorgesetz (PMT), Trinkwasserinitiative

Vor uns liegt wieder mal ein Monster-Abstimmungs-Sonntag. Fünf nationale, drei kantonale und drei städtische Entscheidungen haben wir in Zürich zu treffen. Bei einigen Entscheidungen bin ich mir ziemlich oder sehr sicher, bei anderen fühle ich mich hin- und hergerissen. Weil die Unterlagen bereits verschickt wurden, nehme ich hier schon mal zu den fünf nationalen Entscheidungen Stellung.

Die wichtigste Abstimmung ist in meinen Augen das CO2-Gesetz, das unbedingt angenommen werden sollte, gefolgt vom Terrorismusgesetz, das ich dringend zur Ablehnung empfehle. Aber der Reihe nach.

Die “Trinkwasserintiative” und die “Pestizidinitiative” gehen das selbe Grundproblem (zu viele Schadstoffe aus landwirtschaftlicher Produktion) von zwei unterschiedlichen Richtungen an.

Die Trinkwasserinitiative möchte die Zahlung von Steuergeldern an Landwirte davon abhängig machen, dass diese keine Schadstoffe freisetzen. Die Pestizidinitiative möchte die Nutzung von bestimmten Schadstoffen („synthetische Pestizide“) generell verbieten, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, und nicht nur den Einsatz im Inland, sondern auch den Import von Produkten, die mit solchen Schadstoffen erzeugt wurden. Die erste arbeitet also mit (dem Wegfall von) Anreizen (nur für Schweizer Landwirte), die zweite mit Verbot (auch bei Importen), weshalb beispielsweise Vertreter der grünliberalen Partei die erste für mit einer liberalen Wirtschaftsordnung verträglicher halten als die zweite.

Ich finde, so einfach ist das nicht.

1. Trinkwasserinitiative („Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung“)

Bei der Trinkwasserinitiative geht es um mehr als das Trinkwasser.

  • Pestizideinsatz,
  • mehr Nutztiere auf dem Hof, als auf dem eigenen Grund ernährt werden können, und
  • der vorbeugende Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung:

sollen dazu führen, dass staatliche Direktzahlungen gestrichen werden.

Alle drei genannten Punkte treffen jeweils ein Problem. Die Folgen der Annahme dieser Initiative wären aber dramatisch. Dazu ein paar Fakten.

  1. Die Agrarwirtschaft folgt in der Schweiz (wie in anderen entwickelten Ländern) nicht den Regeln der Marktwirtschaft. “Selbstversorgung” ist ein politisches Ziel, deshalb wird die Landwirtschaft systematisch gepäppelt und vor internationaler Konkurrenz geschützt. Das führt dazu, dass heute durchschnittlich 47% des landwirtschaftlichen Einkommens nicht von den verkauften Produkten sondern von Direktzahlungen aus der Staatskasse finanziert werden. Wenn also einem Landwirt die Staatsknete abgedreht wird, ist der Unterschied zwischen Verbot und Anreiz eher philosophisch: Wenn er nicht den doppelten Ertrag erwirtschaften kann, geht er vom Markt.
  2. Trotz der immensen Zahlungen ist die Selbstversorgung eine Illusion. Auch wenn in der Schweiz eine Menge Tiere aufgezogen und gehalten werden, kommen fast 60% der Rohstoffe für Schweizer Kraftfutter aus dem Ausland. Wenn also schweizer Landwirte nur noch so viele Tiere halten würden, wie sie in Summe ernähren können, würde die maximale Produktion an Fleischprodukten auf 40% schrumpfen. Das mag jemand, der wie ich dem übermässigen Fleischkonsum kritisch gegenüber steht, begrüssen, wenn es aber nicht mit einer drastischen Änderung der Essgewohnheiten der Bevölkerung einhergeht, käme das einer Halbierung der Selbstversorgung von 60% auf 30% gleich mit entsprechenden Fleischimporten. (https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/konsum/unsinnig-import-futter-fuer-schweizer-fleisch)

Die Förderungsstruktur der Schweizer Landwirtschaft ist ein Labyrinth von teils widersinnigen Bestimmungen, die über die Jahre von interessierten Akteuren zusammengetragen wurden. Eine in meinen Augen besonders unsinnige Bestimmung ist beispielsweise die „Getreidezulage“, die Getreideproduktion subventioniert, wenn das Getreide für Produkte verwendet wird, die exportiert werden. (https://www.schweizerbauer.ch/politik-wirtschaft/agrarpolitik/getreide-zulage-von-128-franken/).

In Summe führt has heutige Geflecht von Bestimmungen dazu, dass umwelt- und gesundheitsschädliches Wirtschaften belohnt wird, und es ist völlig richtig, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Das Grundwasser ist in Gefahr. Die importierten Futtermittel landen als Gülle im Grundwasser. Die flächendeckende vorbeugende Anwendung von Antibiotika fördert die Entstehung multiresistenter Keime und gefährdet uns alle. Alles gute Gründe, der Initiative zuzustimmen.

Die Initiative geht aber mit dem Dreschflegel auf dieses System los. Sie ist nicht umsetzbar. Und wenn sie eins-zu-ein umgesetzt würde, hätte sie den Zusammenbruch eines grossen Teils der einheimischen Landwirtschaft zur Folge.

Ich kann also mit gutem Gewissen weder für ihre Annahme noch für ihre Ablehnung plädieren. (Ich möchte auf eine recht gute Darstellung des Systems der Direktzahlungen von Valérie Sauter im Blog der Juckerfarm verweisen: https://www.juckerfarm.ch/farmticker/bauern-lexikon/subventionen-oder-direktzahlungen-teil-1/ ). Aus rein taktischen Gründen werde ich wahrscheinlich ein “ja” einlegen, weil ich nicht glaube, dass die Initiative angenommen wird, und als symbolischer Akt, um zu unterstreichen, dass nicht alles beim Alten bleiben darf.

2. Pestizidverbotsinitiative (Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»)

Von den Vertretern der Agrarchemie wird gerne der Begriff “Pflanzenschutzmittel” verwendet. Dahinter stehen unter anderem Insektizide, Rodentizide und Herbizide, also Gifte, die Insekten, Nagetiere oder unerwünschte Pflanzen vernichten. Viele davon sind Nervengifte, verwandt mit Giftgas, das im Ersten Weltkrieg entwickelt und später geächtet wurde. Auch Fungizide gegen Pilze, Bakterizide gegen Bakterien u.a. gehören zu den “Pflanzenschutzmitteln”.

Die Verbreitung dieser Stoffe verlief dabei – beginnend mit DDT – immer wieder nach dem selben Muster: Nachdem man sehr schnell die Wirksamkeit eines Pestizids feststellen konnte, wurde es in grossem Massstab eingesetzt, und teilweise Jahrzehnte später, nachdem teilweise erschreckende Langzeitfolgen bekannt wurden, wieder vom Markt genommen. Dabei wurden die Zulassungsbedingungen Schritt für Schritt verschärft, nur um Jahre später festzustellen, dass sie immer noch zu lax waren.

Da die Folgen des grossflächigen Einsatzes der Pestizide erst nach Jahren erkennbar werden, ist es zudem oft sehr schwierig, eine direkte Kausalbeziehung zwischen einem einzelnen Gift und später auftretenden Krankheiten, Bienensterben, Insektensterben, Fischsterben usw. gerichtsfest nachzuweisen, was dazu führt, dass die Verfahren teilweise jahrelang dauern, bis ein bestimmter Stoff aus dem Markt genommen wird. Dann befinden sich erhebliche Mengen des Giftes je nach Abbaubarkeit für viele Jahre im Naturkreislauf und treiben dort ihr Unwesen. Auch heute gibt es starke Verdachtsmomente (wohlgemerkt: keine Beweise), dass etliche Krankheiten wie z.B. Parkinson direkt mit Pestiziden in Zusammenhang stehen. Das Einzelfall-weise Verbot einzelner Stoffe hinkt dem angerichteten Schaden systematisch um Jahre hinterher (siehe z.B. diesen InfoSperber-Artikel: https://www.infosperber.ch/umwelt/schadstoffe/ein-pestizid-cocktail-im-blut-kranker-patienten-gefunden).

Allerdings hat die Initiative auch ein massives Problem: Sie richtet sich explizit gegen „synthetische“ Pestizide, was in meinen Augen eine ganz unklare Eingrenzung und ein ungezielter Rundumschlag ist. Das Verbot der Einfuhr von Gütern, die mit Hilfe solcher Pestizide produziert wurden, scheitert an Nachweis und Kontrolle. Am schlimmsten aber: Die Initiative schneidet Forschung und zukünftige Erkenntnis einfach ab. Gerade die gegenwärtigen mRNA-Impfstoffe sind ein Beispiel dafür, wie Neues herausgefunden wird und Probleme auf neue Weise gelöst werden. Etwas zu verbieten, nur weil es „synthetisch“ ist, negiert zukünftige Forschung ganz grundsätzlich.

Auch hier bin ich in der dummen Lage, weder ein „nein“ noch ein „ja“ guten Gewissens unterstützen zu können. Es besteht dringender Handlungsbedarf und etliche der im Verdacht stehenden Nervengifte müssen sofort aus dem Markt genommen werden. Eine wuchtige Ablehnung der Initiative, die ich kommen sehe, wird diese Aufgabe nicht einfacher machen. Vielleicht auch hier ein klammheimliches taktisches „ja“ von meiner Seite.

3. Covid-19-Gesetz

Das Covid-19-Gesetz und das PMT-Gesetz („Polizeiliche Massnahmen zur Terrorbekämpfung“ siehe unten) haben eine unvermutete Verwandschaft. Bei beiden geht es nämlich darum, ob man dem Staat – der Exekutive – weitgehende Zuständigkeiten geben soll, um ein Problem zu lösen, und ab wann das mit Rechtsstaat und Demokratie unverträglich ist. Mir wurde der Zusammenhang klar, als ich vor einigen Tagen ein Blatt des „Vereins der Freunde der Verfassung“ im Briefkasten hatte. Dort wird gegen beide Vorlagen zu Felde gezogen, und ich wunderte mich, wie ich die beiden Positionen dieses selben Vereins so völlig verschieden wahrnahm: Beim Covid-19-Gesetz bin ich komplett anderer Ansicht als der Verein, beim PMT stimme ich ihm weitestgehend zu. Verblüffend.

Zunächst zum Covid-19 Gesetz. Viele von uns hoffen ja, dass wir die Sache bald hinter uns haben. Wozu also jetzt noch ein solches Gesetz? Ich sehe das anders. Solange die Menschen nicht weltweit geimpft sind, wird das Virus wie eine komplexe Welle rund um den Erdball schwappen, zwischendrin immer mal wieder mutieren, und nach Phasen scheinbarer Ruhe an unerwarteten Stellen plötzlich zu einem lokalen Problem. Das bedeutet: Selbst wenn es gelingt, die Infektionszahlen in einem Land erfolgreich nach unten zu drücken, benötigt es Wachsamkeit, um plötzlich wieder aufkommende Ausbreitungen schnell zu erkennen und dann schnell zu handeln.
Wenn die Gegner behaupten „Das Gesetz bedeutet ein Notrechtsregime, wie wir es von den 1930er-Jahren bis 1952 bereits hatten“ verzerren sie, worum es in dem vorgeschlagenen Gesetz geht: Die Ausgleichshilfen auf eine gesetzliche Basis zu stellen, im Krisenfall schnell neue Medikamente zuzulassen. Ich kann die Argumente der Gegner nicht ernst nehmen und bin zuversichtlich, dass das von einer Mehrheit auch so gesehen wird.

4. CO2 -Gesetz

In der Diskussion um den Klimawandel gab es in den letzten zwei Jahren eine interessante Verschiebung: Die Stimmen, die uns versichern, der Klimawandel sei eine Einbildung, eine Erfindung der Chinesen, oder nicht von Menschen verursacht, sind aus der Debatte verschwunden. Die selbe Seite, die bis vor kurzem noch laut versicherte, das Ganze sei Einbildung, tritt jetzt mit Argumenten auf, weshalb es zur Bekämpfung des Klimawandels am besten sei, nichts zu tun, weil das Vorgeschlagene “teuer, nutzlos, ungerecht” sei.

Das vorliegende CO2-Gesetz ist eine Konsequenz der weltweiten Vereinbarungen zur Reduktion der Treibhausgase, der sich die Schweiz angeschlossen hat. Es ist ein Kompromiss und hat eine mehrjährige Entstehungsgeschichte. Bastien Girod hat in einer unserer „Nachtcafé“-Veranstaltungen detailliert über das Zusammenspiel von Bundesrat, Nationalrat und Ständerat berichtet. Erstaunlich ist eigentlich, wie weitgehend das ist, was dabei herausgekommen ist, selbst wenn sich sicher bald herausstellen wird, dass auch das nicht weit genug geht. Eine Ablehnung wäre aber in meinen Augen ein echtes Desaster. Die drei wichtigsten Argumente der Gegner des Gesetzes sind:

  1. Die Rettung der Erde als bewohnbarer Planet kommt zu teuer
    12 Rappen Verteuerung pro Liter Benzin und Diesel, oder bis zu 120 Franken mehr für ein Flugticket werden als unbezahlbare Zumutung genannt. Offenbar verstehen diese Leute die Dimension des Problems nicht. Damit unsere Kinder und Enkel diese Erde noch bewohnen können, muss der fossile Kohlenstoff unter der Erde bleiben. Punkt. Sicher ist es Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass es dabei nicht zu sozialen Verwerfungen kommt. Das CO2 Gesetz geht mit der Rückzahlung des eingenommenen CO2-Abgaben an alle einen guten Weg. Letztlich bedeutet das Argument der Gegner aber: Wir können uns die Erde nicht mehr leisten. Zu teuer, zu unwirtschaftlich. Zurückschicken an den Absender! Ich halte das für absurd.
  2. Die Schweiz ist selbst mit der Lupe nicht zu finden.
    Die Schweiz verursacht nur einen Bruchteil der weltweiten Belastung mit CO2; deshalb sei es auch egal, ob hier etwas passiert. Was daran stimmt: Die Schweiz ist ein kleines Land und die absolute Menge CO2, die hier ausgestossen wird, wirkt sich auf das Weltklima kaum aus. Das selbe können allerdings die Leute aus dem Bezirk Qingpu genauso sagen. Qingpu ist ein Stadtbezirk von Shanghai, und trägt mit seinen 480´000 Einwohnern nur einen winzigen Beitrag zur Verschlechterung des Weltklimas bei. Weshalb also dort etwas tun? Dieselbe Logik gilt für fast jeden anderen Punkt dieser Erde.
    Allerdings: pro Kopf befindet sich die Schweiz mit 4.2 t pro Einwohner pro Jahr ziemlich genau im weltweiten Durchschnitt. Wenn also die Menschen hier glauben, sich nicht am Kampf gegen die Erderwärmung beteiligen zu müssen, warum sollen andere das tun?

  3. Aber sind das auch die richtigen Massnahmen?
    Wären andere Massnahmen effektiver? Das ist aus meiner Sicht die einzige Frage, über die sich zu streiten lohnt. Ich glaube selbst, dass mit einer deutlichen Steuer auf fossilen Kohlenstoff „at the well or at the border“ am meisten Effekt erzielt wird. Ich bin auch überzeugt, dass eine solche Besteuerung dazu führt, dass die Menschen sehr schnell preisgünstige Alternativen entwickeln und entdecken; und dass es möglich wäre, mit weniger Micro-Management auszukommen. Aber Schwamm drüber: das, was jetzt vorgeschlagen wird, geht in die richtige Richtung, und je höher die Zustimmung zu dieser Vorlage ist, desto schneller kann diese auch noch nachgeschärft werden.

5. Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Wie schon oben gesagt, geht es auch bei dieser Vorlage darum, wie viel Blanko-Zuständigkeit wir den staatlichen Stellen geben sollen bei der Lösung eines Problems. Das Problem hier ist der Terrorismus und die Tatsache, dass man nicht warten will, bis der Terrorakt begangen wurde, sondern schon im Vorfeld aktiv werden möchte. Dazu braucht man das Konzept des „Gefährders“ als eines Menschen, der nicht unbedingt straffällig geworden ist, aber von dem man vermuten kann, dass er dies werden wird. Adina Rom und Sanija Ameti haben mit uns bereits am 11. Januar im Nachtcafé die Problematik dieses Gesetzes diskutiert.

Der vorgelegte 38-seitige Gesetzestext macht es nicht einfach, die Sache komplett zu durchdringen. Mein Eindruck: das Gesetz hat eine weiche und eine harte Seite. Weich ist die Definition des Gefährders, und einige der Kritiker haben es zum Sport gemacht, darauf zu verweisen, wer durch eine entsprechend weite Auslegung der Definition alles zum Gefährder erklärt werden könnte. (Art, 23e „Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die […] mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen. “ – wäre nach dieser Definition z.B. Greta Thunberg terroristische Gefährderin, wenn sie den Schrecken des Klimawandels beschwört und die staatliche Ordnung beeinflussen will, damit dagegen etwas getan wird?)

So weich die Definition der Gefährder ist, so hart und präzise ist die Liste der Massnahmen, die gegen dieselben ergriffen werden kann, und zwar (mit Ausnahme des Hausarrests) allein von der Politzei, ohne richterliche Anordnung. Auch gegen zwölfjährige. Die nichts getan haben.

Wenn die Schweiz ein autoritäres System wäre, könnte man das Gesetz als Ermächtigungsgesetz bezeichnen. Wenn man kein Vertrauen in die demokratischen Checks and Balances im Schweizer politischen System hätte, müsste man wirklich Angst haben vor diesem Gesetz. Wenn man wie ich, ein Grundvertrauen in die demokratische Verfasstheit der Schweiz hat, muss man sagen: dieses Gesetz geht in die falsche Richtung. Geht nicht diesen Weg.

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