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Ansichten aus Zürich

Schlagwort-Archiv: ewz

Nur hier in Zürich

19 Sonntag Nov 2017

Posted by hajovonkracht in deutsch

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Abstimmungen, Alterszentrum Mathysweg, ewz, Nachhaltige und faire Ernährung, Schulanlage Hofacker, Sonderschulen

Ganz ungewohnt: Am 26. November stimmen wir ausschliesslich über lokale Stadtzürcher Fragen ab. Fünf Fragen werden gestellt, Kanton und Bund haben Abstimmpause.

Gleich zweimal geht es um Schule, und als jemand, der weder in Zürich die Schule besucht hat, noch ein Kind hat, das dies tut, noch jemanden kennt, der ein Kind hat, das dies tut, fühle ich mich einigermassen inkompetent und gestatte mir nur aus staatsbürgerlicher Pflicht, und weil ich insofern zur Entscheidung aufgefordert bin, eine Meinung dazu.

1. Ausrichtung der Schulbehördenorganisation auf die schulische Integration und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Führung im Schulwesen der Stadt Zürich (was ein Titel!)
Es geht darum, die Zuständigkeit für die Betreuung von „Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen“ an die reguläre Schulbehörde zu übertragen und die separate Sonderschul-Kommission aufzulösen. Hintergrund ist die seit einigen Jahren angestrebte „Inklusion“, das heisst, dass immer mehr Kinder mit „besonderen pädagogischen Bedürfnissen“ in Regelklassen unterrichtet, dort aber eigens gefördert werden. Regelschulen führen sonderpädagogische Aufgaben durch. Die strikte Trennung der Behörden widerspricht dem, Doppelgleisigkeit entsteht.
Jeder ist heutzutage für Inklusion, und so sind (fast) alle Parteien für die Vorlage, mit zwei Ausnahmen: Die AL meint, „die dringende Reform der Schulbehördenorganisation – unter anderem die Klärung der Rolle der Schulpräsident/-innen – ist von den Parteien auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben worden. Die jetzt zur Abstimmung kommende Aufhebung der ‚Schulkommission für die Sonderschulen‘ muss im Rahmen einer Gesamtreform erfolgen.“ – Das ist ein klassisches Nicht-Argument (genannt ‚Whataboutismus‘) – warum nicht ein Problem nach dem anderen angehen?
Interessanter ist die Meinung der SVP: Die Mitglieder der Sonderschul-Kommission (die jetzt aufgelöst werden soll) wurden vom Gemeinderat benannt. „Dem Schul- und Sportdepartement passte dieses Gremium mit Volksvertretern offenbar nicht.“ – Findet hier also klammheimlich ein Demokratieabbau statt? Nun muss man wissen, dass die regulären Kreisschulbehörden vom Volk gewählt werden, und es ist schon ein wenig ironisch, dass gerade die SVP, die sonst immer Wert auf direkte Volksentscheidung legt, hier die indirekt gewählte Sonderschul-Kommission verteidigen zu müssen glaubt.
Eher jaMein Fazit: die vorgetragenen Gegenargumente sind so fadenscheinig, dass ich vermute, es gibt keine besseren, und ich stimme – mit zugestanden geringer Sachkenntnis – der Vorlage zu.

2. Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für den Bau von Anlagen des Geschäftsfelds Energielösungen
Schon bei der letzten Abstimmung ging es darum, dem EWZ einen Rahmenkredit „für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie“ zu bewilligen. (Ich war ganz dafür, und die Vorlage wurde auch angenommen.) Diesmal gehts um einen weiteren Kredit, und um das „Geschäftsfeld Energielösungen“.
Ich muss gestehen, dass mir die Entscheidung hier schwer fällt. Das ewz ist ja ein Zwitter: Einerseits soll es als Unternehmen wirtschaftlich handeln, und die Antragsteller führen auch aus, dass die erbrachten „Energielösungen“ kostendeckend betrieben werden und einen ange­messenen Gewinn abwerfen. In diesem Sinn agiert das EWZ als „normales“ Unternehmen, tritt auch mit anderen in Konkurrenz, und sollte auch als solches geführt werden. Andererseits hat das EWZ als Dienstleistungsabteilung der Stadt politische Ziele wie die „2000 Watt Gesellschaft“. In diesem Sinn soll es nicht rein betriebswirtschaftlich ticken.
Wenn man im EWZ primär ein Unternehmen sieht, das „Energielösungen“ schweizweit auf dem Markt anbietet, wäre – wie vom Stadtrat (der Stadtregierung) vorgeschlagen – die Umwandlung in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen konsequent gewesen. Dies wurde aber vom Gemeinderat (dem Stadtparlament) abgelehnt, weil man mehr Einfluss auf die Geschäftsgestaltung nehmen wollte. Für mich folgt daraus, dass das EWZ kein „normales Unternehmen“, sondern vornehmlich für die Umsetzung der Energiepolitik der Stadt zuständig ist.
Gleichzeitig, wenn man dem EWZ den Auftrag gibt, Energiedienstleistungen zu erbringen, auf dem Gebiet der Stadt Zürich und der übrigen Schweiz – wie das offenbar erfolgt ist – dann muss man ihm auch den wirtschaftlichen Rahmen geben, dies erfolgreich zu machen.
Also wie man’s macht, macht man’s falsch, und deshalb bin ich gezwungen, hier ein „unentscheidbar“ einzulegen.

ja!3. Das Alterszentrum Mathysweg im Quartier Albisrieden soll einen Ersatzneubau bekommen und braucht einen Objektkredit von 63,25 Millionen Franken.
Das scheint ganz unbestritten, und es findet sich niemand, der dagegen sprechen würde, nicht einmal ich.

4. Die Schulanlage Hofacker im Quartier Hirslanden soll ein neues Sekundarschulhaus mit Dreifachsporthalle bekommen und braucht einen Objektkredit von 33,8 Millionen Franken.

ja!Auch das wäre eigentlich unbestritten, wenn nicht die SVP diesen Umbau zum Gegenstand ihres grundsätzlichen Kulturkampfs machen würde. Sie hat was gegen Ganztagsbetreuung der Kinder (der wichtigste Grund für den Umbau). Denn sie hofft, „früher oder später werden die Familien nämlich wieder zur Besinnung kommen, sodass etliche Familien ihre Mittagszeit wieder mit den Kindern verbringen.“ – Also: Frauen, raus aus dem Beruf, und zurück zu Küche und Herd!
Schon drollig.

5. Gegenvorschlag des Gemeinderats zur Volksinitiative «Nachhaltige und faire Ernährung»
Diese „Gegenvorschläge“ sind ja immer ein Spiel über die Bande: Da hat jemand eine Volksinitiative eingereicht, die andere für blöd halten (in diesem Fall eine obskure Gruppe mit dem Namen Sentience Politics, die „Antispeziesismus“ vertritt und für vegane Ernährung streitet; auf ihrer Web-Seite präsentiert sie eine eindrucksvolle Liste von Unterstützern, und ich wundere mich.). Weil der Gemeinderat nicht einfach „nein“ sagen wollte (wie vom Stadtrat empfohlen), wurde aus der eingereichten Initiative der vorliegende Gegenvorschlag, der Auflagen für die Verpflegung bei Veranstaltungen und in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen vorsieht, sowie eine neue Stiftung, die über die Auswirkungen der Massentierhaltung aufklären soll.
nein!Tut mir leid, da kann ich nicht mit. Aufklärung über die Auswirkungen von Massentierhaltung ist verdienstvoll, tut not, ist aber eine zivilgesellschaftliche, keine städtische Aufgabe. Wenn öffentliche Einrichtungen vermehrt vegane Angebote führen, begrüsse ich das im Rahmen dessen, dass die Konsumenten das auch wollen. Verpflegung bei Veranstaltungen zu regeln, halte ich im Zweifel für unangebracht, und wieder sollten da die Konsumenten das letzte Wort haben.
Deshalb kann ich der Vorlage bei aller Sympathie für das Anliegen leider nicht zustimmen.

Elf Fragen zur Abstimmung

03 Sonntag Sept 2017

Posted by hajovonkracht in deutsch

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Schlagwörter

Abstimmungen, AHV, Altersvorsorge, Anti-Stauinitiative, Arbeitswegkostenabzug, Bundesasylzentrum, Cabaret Voltaire, Dada, Duttweiler-Areal, Energieerzeugungsanlagen, Ernährungssicherheit, ewz, Heimfinanzierung, Sozialhilfeleistung

Seit ich 2014 Schweizer Bürger geworden bin und an Abstimmungen teilnehmen darf, gab es noch nie so viele Fragen am selben Tag zu entscheiden. Dabei ragt eine Frage (im Doppelpack gestellt) heraus: Die Reform der Altersversorgung.

Aber der Reihe nach:

Käse auf dem Zettel und Kartoffeln auf dem Tisch

Die erste Abstimm-Vorlage, den „Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit“ habe ich mehrfach gelesen, um zu verstehen, worum es geht. Bin ich für „eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion“ oder dagegen? Möchte ich einen „ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln“ oder doch lieber ihre Verschleuderung? Und was folgt daraus, wenn ich die Vorlage annehme? Oder ablehne? Antwort: Gar nichts. Wenn sie abgelehnt wird, geht alles weiter wie bisher; wenn sie angenommen wird, geht alles weiter wie bisher. Und alle Parteien empfehlen die Annahme.

So ein KäseWarum wird so ein Käse zur Abstimmung gestellt? Unter der Überschrift Gruppentherapie auf Verfassungsstufe hat Markus Häfliger im Berner Bund den Fall nett beschrieben: Es geht darum, dem Bauernverband, der ursprünglich eine Initiative eingereicht hatte, welche die Sonderinteressen der Schweizer Landwirte in die Verfassung bringen sollte, die Schmach der Niederlage zu ersparen, ohne seine Initiative anzunehmen. Deshalb wurde ein total verwässerter, unverbindlicher „Bundesbeschluss“ dagegengestellt (der Bauernverband zog daraufhin seine Initiative zurück) und nun sind die Kartoffeln auf dem Tisch und müssen gegessen, und der Bundesbeschluss muss abgestimmt werden.

Ich halte das für eine Veräppelung der Wählerinnen und Wähler und gehe hier mit dem Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti, der Montesquieu zitiert: «Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.»

Also dagegen stimmen oder Stimmzettel wegschmeissen (wird aber sowieso angenommen).

38 rosa Seiten

Nun zur schwierigen und wichtigen Frage: Wie soll die Altersvorsorge in der Schweiz zukunftssicher gemacht werden?

Ich finde es sehr erstaunlich, wie diese Schweizer Demokratie funktioniert: Volle 38 Seiten Gesetzestext in Juristendeutsch werden zur Abstimmung gestellt. Diese sind das Ergebnis intensiver Hinterzimmer-Feilscherei zwischen verschiedenen Akteuren über fünf Jahre. Ein komplexes Massnahmenbündel wurde zusammengeschnürt. Und jetzt habe ich „ja“ zu sagen oder „nein“. Dabei betrifft die Sache mich erst mal gar nicht direkt: Ich bin – mit den Worten eines lieben Ex-Kollegen – „AHV Positiv“, aber indirekt trifft’s uns doch: Meine Frau ist noch nicht in dem gesegneten Zustand, hat nach der neuen Regelung 10 Jahre Arbeitsleben vor sich (statt bisher 9) eine lausige Rentenkasse erwischt (die BVK, man kann sie sich ja nicht aussuchen), bei der der Umwandlungssatz bereits von 6.65% (2012) auf 4.87% (2017) gesenkt wurde, und jetzt soll der obligatorische Mindestumwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% gesenkt werden.

Holla, wie geht das? Wie kann die BVK 4.87% haben, wo heute noch das Minimum bei 6.8% liegt? Antwort: durch eine intransparente Mischrechnung. „Viele Kassen wenden das Anrechnungsprinzip an: Auf dem gesamten Altersguthaben wird nur noch ein einheitlicher Umwandlungssatz angewandt“ – in unserem Fall also die 4.87 Prozent. „Damit diese Kassen trotzdem den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf dem obligatorischen Bereich einhalten, machen sie eine Schattenrechnung. So garantieren sie, dass sie das gesetzliche Minimum erfüllen und dieses bei einer allfälligen Unterschreitung kompensiert würde.“ (BAZ) – Die Absenkung des „Mindest“-Umwandlungssatzes, da er nur für das Obligatorium gilt, lässt also erwarten, dass der tatsächliche, mischkalkulierte Satz bei einem Saftladen wie der BVK dann nochmal runter geht.

Also: Rentenalter (für Frauen) hoch (ein Jahr), Umwandlungssatz runter (entspricht 12% Rentenkürzung), dafür Mehrwertsteuer hoch (von 8% auf 8,3%). Einziges Trostpflaster: die AHV wird um 70 Franken monatlich erhöht (und da sie aufgrund ihres späten Zuzugs in die Schweiz nur eine Teilrente bekommt, kann Elke sich schon mal auf monatlich 45 SFr zusätzliche AHV freuen). Ausserdem darf sie, wenn sie will, 15 Jahre länger arbeiten. Immerhin: wenn sie vorher ihren Job verliert, wird sie nicht automatisch von der Rentenkasse vor die Tür gesetzt.

Das wären jetzt schon mehrere satte Gründe, gegen das 38-seitige Konvolut zu stimmen. Frage ist nur: Was ist die Alternative?

Wenn man sich anschaut, wer mit welchen Argumenten dagegen ist, scheint mir, mit einer Ablehnung wird es nicht besser. Allenfalls treten die Änderungen später in Kraft, weil das Gefeilsche von Neuem los geht. Die eigentlichen Probleme sind Demographie und Zinsniveau.

Das Gegenargument, dass bei Annahme der jetzigen Reform in sovielen Jahren eine erneute Revision fällig wird, erscheint mir schwach: Das liegt in der Natur der Sache, und das werden dann andere Leute entscheiden. Ich erkläre mich heute schon bereit, dann wieder abzustimmen.

Also: Zähne zusammenbeissen, zustimmen, und wissen, dass die Renten nicht steigen werden.

Im Kanton Zürich gibt es noch vier Abstimmungen zu bestreiten.

1. Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative. Wieder mal eine „light“-Version einer ursprünglich eingereichten Volksinitiative. Mit dem selben Fehler wie diese: Er „stärkt die Rolle des motorisierten Privatverkehrs“. Das ist überhaupt nicht die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Stattdessen soll sie die Mobilität der Menschen fördern, sicher, schadstoffarm und sozialverträglich, ob das nun mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Radwegen, motorisiertem Privatverkehr oder Telekinese geschieht.

Ich sehe schon teure Karrossen, die auf super ausgebauten Schnell­strassen bis zum Ortsrand fahren, und dort stranden, weil in den Städten Fahrverbote wegen Stickoxiden, Feinstaub und anderen Gesundheitsbeeinträchtigern herrschen. Die einseitige Fixierung auf das Auto ist rückwärtsgerichtet und unsinnig. Ablehnen.

2. Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs. Die Menschen richten ihr Leben unter den Gegebenheiten ein, die sie vorfinden. Wenn klar ist, dass beliebig lange Pendlerfahrten von der Steuer abgesetzt werden können, ist das ein zusätzliches Argument dafür, Wohn- und Arbeitsort entkoppelt zu wählen. Ökologisch zweifelhaft. In diesem Sinn ist es sinnvoll, solche falschen Anreize zu begrenzen. Leider passiert es aber, dass man einen Job verliert, und einen neuen nur in einiger Entfernung findet (ab 30 km wird das relevant), während Partner und Familie einem Wohnungswechsel entgegenstehen. Das bedeutet, 10% der Steuerpflichtigen, die sowieso dem Stress langer Pendlerfahrten ausgesetzt sind, werden jetzt zusätzlich gestraft, sofern sie nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können.

ja!Was man hier sieht ist, wie sinnlos die Anti-Stau­initiative ist: Statt Vorrang für motorisierten Privatverkehr müsste dringend dafür gesorgt werden, dass solche Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsort erreichen können. Also: Annehmen und das „nein“ bei der Anti-Stauinitiative nochmal besonders dick nachtragen.

3. Heimfinanzierung. Hier geht es darum, zwischen Kanton, Gemeinden und Eltern die Kostenübernehme zu regeln, und zu verhindern, dass eine Heimunterbringung für Eltern und Gemeinden billiger wird als niederschwellige Massnahmen. Soweit ich das durchschaue (nicht 100%ig), ist die Gesetzesänderung vernünftig.

4. Aufhebung der Sozialhilfeleistung für vorläufig Aufgenommene. Das ist wieder so eine typische rechtspopulistische Zwängerei nach der Logik: Wenn man die im Lande lebenden Flüchtlinge möglichst schlecht behandelt und drangsaliert, wirkt sich das auf diejenigen aus, die sich überlegen, ob sie auch in die Schweiz flüchten sollen.

In Wirklichkeit schürt man so Konflikte, die am Ende alle teuer zu stehen kommen. Die viel bessere Methode ist, zwar die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen, die ins Land kommen, und zurückzuschicken, wer nicht bleiben darf. Diejenigen aber, die hier sind, so gut und schnell wie möglich zu integrieren, mit allen Konsequenzen. Also: Ablehnen.

Aber wir sind noch nicht fertig. Auch die Stadt Zürich stellt vier Fragen.

1. Das Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal wird ganz in unserer Nachbarschaft liegen, und ich habe hier auch schon darüber berichtet (am 12. Dez 2015 und am 28. Nov 2016). Entsprechend dem im Juni 2016 von 66% der Abstimmenden bundesweit beschlossenen Asylgesetz sollen solche Zentren eingerichtet werden. Das Zentrum ist zudem für die Stadt Zürich kostenneutral, denn der Bund finanziert die ganze Sache. Trotzdem gibt es Leute (man darf raten, wer), die jede Gelegenheit nutzen, Stimmung gegen Asylbewerber zu schüren. Ohne eine reale Alternative sind sie einfach mal dagegen, dass es irgendeinen konstruktiven Umgang mit der Flüchtlingsfrage gibt.

Deshalb – obwohl mir die Sache sonnenklar zu sein scheint – bräche mein Weltbild nicht zusammen, wenn genügend Grantler und Sowiesodagegenhuber zusammen kämen, um die Sache zu Fall zu bringen. Um so dringender plädiere ich dafür, den Objektkredit (der vom Bund zurückgezahlt wird) zu billigen.

2. Aufhebung des Gemeindebeschlusses zu „Rationelle Verwendung von Elektrizität„. Das scheint eine Erblast aus dem Jahr 1989 zu sein, und nach einstimmiger Meinung des Gemeinderats soll hier eine Bestimmung abgeschafft werden, nach der das ewz 6-9% des Umsatzes an die Stadt abgeben muss.

eher jaStattdessen soll sich die Abgabe in Zukunft nach Gewinn und Eigenkapital richten, was es dem ewz möglich macht, betriebswirtschaftlich flexibler zu handeln. Vermutlich der richtige Weg.

3. Rahmenkredit für das ewz für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie. Nochmal gehts um das ewz. Heute stammen 40% der selbst hergestellten Energie des ewz aus Atomkraft. Im Juni 2016 haben die Zürcher Bürger abgestimmt, dass die Stadt (und mit ihr das ewz) bis 2034 aus der Atomkraft aussteigen sollen. Wie ich finde, viel zu spät.

ja!Entsprechend konsequent ist es, wenn jetzt das ewz in erneuerbare Energieanlagen investiert. Genauso konsequent ist es, wenn Leute, die den Ausstiegsbeschluss sowieso falsch finden, jetzt dagegen stimmen. Voilá.

4. Liegenschaftstausch zur Übernahme des Cabaret Voltaire. Hier ist die Geburtsstätte von Dada, und ausserdem ist es ein netter Ort für Veranstaltungen mitten in der Touri-Meile an der Münstergasse. Der Erhalt dieses Ortes steht an sich nicht in Frage, deshalb hätte man auch alles so lassen können, wie es jetzt ist, aber zukunftssicherer und – wie die Stadt versichert – wirtschaftlicher ist die Übernahme in städtisches Eigentum wohl schon.

eher jaDagegen steht, dass sie Stadt im Tausch zwei Liegenschaften abtritt, weshalb auch die AL heftig gegen dieses Tauschgeschäft eintritt. Ich bin trotzdem dafür. Vielleicht, weil es mit herkömmlichen Regeln nicht begründet werden kann. Dada eben.

Uff, geschafft für heute. Ich mit schreiben, du mit lesen. Und jetzt noch abstimmen!

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