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Ansichten aus Zürich

Tag Archives: Gotthardröhre

Der direkten Demokratie ein Sargnagel

04 Thursday Feb 2016

Posted by hajovonkracht in deutsch

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Abstimmungen, Durchsetzungsinitiative, Gotthardröhre, Heiratsstrafe, Spekulationsstopp-Initiative

Am Abstimmungs-Sonntag am 28. Februar ist es wieder soweit. Von allen Abstimmungen gibt es für mich eine, die in ihrer Bedeutung alle anderen überragt:

Mit der Durchsetzungsinitiative ist die nächste SVP-Attacke gegen die zivile Bürgergesellschaft der Schweiz angesagt, und alle zittern vor der Entscheidung der Mehrheit. Die Gegenparole des “bürgerlichen” Verbunds von GLP, CVP, EVP, FDP und BDP finde ich allerdings schwach: “Nicht nötig”. Na so was. Da haben wir ja Glück. Ich habe da grundsätzlichere Vorbehalte, und ich glaube, es steht mehr auf dem Spiel.

Mit dem immer mehrheitsfähigen Thema “gegen böse Ausländer” sollen hier die Gewichte im System von Checks and Balances in der Schweiz verschoben werden. Richter, Abgeordnete, Regierungen sind nur noch Befehlsempfänger – direkt vom Volk, dessen privilegierte Art sich zu äussern die Volksabstimmung ist. Das bedeutet auch, dass für komplexe Probleme keine komplexen Antworten mehr vorgesehen sind. Deine Rede sei ja ja, nein nein, alles andere ist von übel. Wenn ich das so auf mich wirken lasse, erscheint mir die repräsentative Demokratie auf einmal ganz erfreulich.

Noch erfreulicher ist die heutige Kombination aus direkter und repräsentativer Demokratie, wie sie sich in der Schweiz herausgebildet hat, und um diese nicht zu verbiegen, muss diese Initiative eindeutig zurückgewiesen werden: Nein (und fingers crossed).

transithölleBei der Sanierung des Gotthard-Strassentunnel geht es um die zweite Gotthard-Röhre. SP, Grüne, GLP sind gemeinsam mit Umwelt­verbänden dagegen. Ich bin mir nicht ganz sicher. Ich fände es schön, auf dem Weg nach Locarno nicht so lange im Stau zu stehen und im Tunnel keinen Gegenverkehr zu haben, wenn ich alle drei Jahre mal mit dem Auto diesen Weg nehme. Vor allem aber bin ich allergisch gegen die Europa- und ausländerfeindlichen Töne in der Kampagne der Ausbaugegner: Transithölle (der EU Mega-Liner ist auf dem Poster gleich vornedran).

gotthardverkehrIch habe mir die Zahlen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) angeschaut. Nach dem schweren Unfall im Jahr 2001 ist der Verkehr durch den Tunnel relativ konstant geblieben, von knapp unter 6 Millionen auf etwas über 6.2 Millionen Durchfahrten pro Jahr. Gleichzeitig hat der Anteil des “schweren Güterverkehrs” proportional wie absolut kontinuierlich abgenommen: von 17% 2003 auf 13% 2014. Von diesem Schwerverkehr sind 2/3 – also weniger als 9% des Gesamtverkehrs – “Transit”. Die “Transithölle” halte ich für billige und latent ausländerfeindliche Polemik.

Ein ernstes Argument ist für mich, dass im Jahr 2016 der Gotthard-Basistunnel der NEAT in Betrieb geht. Damit besteht eine gute Chance, Verkehr auf die Bahn zu verlagern. Deshalb kommt die Entscheidung für die zweite Gotthard-Röhre zur Unzeit. Man sollte dem Eisenbahntunnel ein paar Jahre geben, seine Wirkung zu entfalten; danach sieht man weiter.
Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich das deshalb so wie Pedro Lenz mit seinem Röhrenblues (und danke, Dagmar, für den Link): Näi.

Die CVP Initiative gegen die Heiratsstrafe läuft unter dem Motto “für Ehe und Familie”. Wer ist das nicht? Und dass bei Verheirateten in der Schweiz die AHV-Rente auf 2/3 gekürzt wird (das wird mich demnächst auch treffen), finde ich echt schofel. Die Crux mit der CVP Initiative ist halt, dass über den Hintereingang gleich die heterosexuelle Ehe in die Verfassung geschrieben wird: “Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau”. (http://www.gemeinsam-weiter.ch/ ). Hier stimme ich grundsätzlich der GLP Position zu, die “statt einzig auf die sogenannte Heiratsstrafe abzuzielen, […] ganz zu einem zivilstands­unabhängigen Steuersystem übergehen” möchte. Wobei man dazu sagen muss, dass dieses “zivilstandsunabhängige” System in den Sternen steht, und man eine kleine Ungerechtigkeit durchaus beseitigen kann, auch wenn die grosse Gerechtigkeit auf sich warten lässt. Aber eben nicht mit dem fundamentalchristlichen Hetero-Hintertürchen versehen. Also: Nein. Komisch, dass es hier keinen Gegenvorschlag gibt.

Schliesslich die Initiative gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln der Jungsozialisten. Die hat, weil linker Dirigismus, sowieso keine Chance. Sie will Investoren verbieten, “in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen” (ausgenommen Warentermingeschäfte direkt mit Produzenten und Händlern von Agrarrohstoffen und Lebensmitteln). Für mich ist das ein Paradebeispiel des “linken” Glaubens daran, mit feingliedrigen Kontrollen und Verboten das Böse in der Welt besiegen zu können. Wie gesagt, die Initiative hat nicht den Hauch einer Chance, deshalb lohnt es sich nicht gross, auf Einzelheiten einzugehen. Nur schade, dass einige angesehende Hilfswerke und auch die Grünen auf dieses tote Pferd setzen. Besser als solche dirigistischen Kindereien wäre es, Finanztransaktionen und Spekulationsgewinne generell zu besteuern und Lebensmittelimporte aus den Entwicklungsländern Afrikas zuzulassen. Nochmal: Nein.

Dann gibt es wieder einige kantonale Vorlagen.

Die Grundbuchgebühren sollen reduziert werden. Derzeit kostet die Umschreibung von Immobilien oder die Eintragung von Grundpfandrechten 1.5‰. Ob das zu viel ist oder nicht, kommt darauf an, ob man es als eine administrative Gebühr betrachtet (dann ist es zu hoch, weil die Notartiate daran satt verdienen) oder als Steuer (dann kann man es als Transaktionssteuer gutheissen). Die Grundbuchgebühren sind eine Mischform (“Gemengesteuer”), die beide Komponenten enthält. Klarer wäre es, beides zu trennen. Dann könnte man auch die Fälle unterscheiden: Beim Kauf einer Immobilie könnte eine entsprechende Steuer erhoben werden; beim Eintrag oder der Erhöhung einer Grundschuld halte ich das nicht für gerechtfertigt. Deshalb bin ich im vorliegenden Fall im Zweifel für die Reduktion: Ja.

Bei Rekurs- und Beschwerdeverfahren soll die Vernehmlassungsfrist auf 30 Tage begrenzt werden. Die Befürworter sprechen von “gleichlangen Spiessen” (ich stelle mir das immer bildlich vor) und argumentieren mit einem abstrakten Gerechtigkeitsprinzip. Aus meiner Sicht wird hier eine starre Norm eingeführt, die im konkreten Fall zu Problemen führen kann und nur der Prinzipienreiterei dient. Nein.

Die Bildungsinitiative möchte die Studiengebühren an öffentlichen Bildungseinrichtungen (mit bestimmten Ausnahmen) für Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich abschaffen. Nun ist freier Zugang zu Bildung im Allgemeinen eine Forderung, die ich unterstütze. Im konkreten Fall, bin ich nicht überzeugt. Ich sehe das in diesem Fall mal ähnlich wie die Grüne Partei: “Die Bildungsinitiative setzt nicht am besten Ort an: Sie kostet mehr als 100 Mio. Franken/Jahr, funktioniert aber nach dem Giesskannenprinzip. Für den Bildungsentscheid spielen die Studien­gebühren keine wesentliche Rolle, dort sind die Lebenshaltungskosten das grosse Problem. Die Initiative kann zudem die Gebühren im Bereich der beruflichen Weiter­bildung nicht abschaffen, weil das Bundesrecht widerspricht.” Also: Nein.

Im Gegensatz dazu muss ich bei der auch von den Grünen unterstützten Lohndumping-Initiative eindeutig widersprechen. Erstens stört mich auch hier – wie bei der “Transithölle” der ständige Verweis auf die ach so bösen Ausländer, die ehrliche und anständige einheimische Unternehmer in den Ruin treiben. “Der Anteil des Arbeitsvolumens dieser entsandten Kurzaufenthalter, gemessen am Gesamtbeschäftigungsanteil im Kanton Zürich, ist klein, er betrug in den vergangennen Jahren konstant nur rund 0,1%.” (Abstimmungszeitung S.21) Zweitens finde ich es grundsätzlich problematisch, staatliche Zwangsmassnahmen auf Verdacht zur Regel zu machen. Zitat aus dem Text der Initiative: “… ordnet das Amt für Wirtschaft und Arbeit in der Regel eine Betriebseinstellung bzw. einen Arbeitsunterbruch an, wenn ihm eines der … Kontrollorgane den begründeten Verdacht … sowie die Verweigerung der Mitwirkung … anzeigt.”

Die Befürworter verweisen auf Basel-Land, wo es eine ähnliche Bestimmung im Arbeitsmarktaufsichtsgesetz (§15.1) gibt. Meinetwegen. Ich stimme hier den Grünliberalen zu, die diese Initiative für ein PR-Instrument der Gewerkschaften halten.
Nein.

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